Betreff
Lärmaktionsplanung der 3. Runde des Eisenbahnbundesamts
Vorlage
61/236/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) übernimmt nicht nur die Aufgabe der Lärmkartierung für die Schienenwege des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. 2015 ging auch die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen des Bundes an das EBA über. Sie lag zuvor in Bezug auf die Schienenstrecken, die durch Haaner Stadtgebiet führen, bei der Stadt Haan.

 

Im Zuge der gesetzlichen Aufgabenübertragung hat die Verwaltung gebeten, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Schiene der Stadt Haan erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen (u. a. schnelle Umsetzung der Maßnahmen der DB AG) zu berücksichtigen. Sie hat zudem das EBA bei der Bekanntmachung der jeweiligen Beteiligungsmöglichkeiten an der Lärmaktionsplanung für die Öffentlichkeit unterstützt. 

 

Zur Bewertung der Belastungssituation verwendet das EBA - wie zuvor die Stadt Haan - u. a. eine Lärmkennziffer, die einen Zusammenhang zwischen der Lärmbelastung und der betroffenen Bevölkerung herstellt.

 

Im Hinblick auf die Lärmsituation in der gesamten Stadt weist Haan zwar im bundesweiten Vergleich der Mittelstädte in Bezug auf den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden und den Nacht-Lärmindex Lnight leicht unterdurchschnittliche Lärmkennziffern auf. Die Lärmsituation ist aber gleichzeitig durch eine hohe Anzahl belasteter Wohnungen in hohen Pegelklassen gekennzeichnet. In Anlage 1 sind tabellarische Angaben über die Anzahl der von Lärm belasteten Menschen, Fläche, Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausgebäude und die Lärmkennziffern beigefügt. Lärmkennziffer-Rasterkarten (100 x 100 m Raster) zeigen, dass besonders die Wohnbebauung entlang der Bahnstrecke zwischen südlicher Stadtgrenze und Bahnhofstraße (bis zu der Straßenüberführung) sowie der Bereich des Haltepunktes Gruiten, wo durch die Zusammenführung der Bahnstrecken eine großflächig lärmbelastete Fläche entsteht, vom Bahnlärm betroffen ist. 

 

Die Ergebnisse im Einzelnen sind z.T. im Kartendienst des EBA[1] oder im Anhang zum Lärmaktionsplan veröffentlicht.

 

An der Öffentlichkeitsbeteiligung, die dem EBA dabei hilft, zusätzlich die individuelle Wahrnehmung der Menschen und ihre Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu berücksichtigen, haben auch Haaner BürgerInnen teilgenommen. Im Rahmen einer Online-Befragung haben sie u. a. angegeben, dass sie sich besonders zuhause im Freien und bei geöffneten Fenstern durch Schienenverkehrslärm belästigt fühlen. Schienenverkehrslärm beeinträchtige oder störe insbesondere beim Entspannen, Ein- oder Durchschlafen. Als Lärmminderungsmaßnahmen wurden Maßnahmen an der Strecke (z. B. Lärmschutzwand) am geeignetsten angesehen. Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden bundesweit - auch in Haan - gaben an, dass sie sich nicht ausreichend über das Lärmsanierungsprogramm des Bundes informiert fühlen.

 

Mit der Durchführung des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes wurde die DB Netz AG betraut. Die Strecken 2730 (Gruiten-Köln-Neurather-Ring) und 2550 (Aachen Kassel) in Haan werden derzeit im Rahmen dieses Programmes bearbeitet. Die Lage der Strecken ist in Anlage 2 verdeutlicht. Die Verwaltung hat hierzu die erbetenen Informationen für ein Schalltechnisches Gutachten bereitgestellt. Die DB Netz teilte mit, dass auf dieser Grundlage im zweiten Schritt mögliche Maßnahmen (Lärmschutzwände) geprüft würden.

 

Die Lärmaktionsplanung des EBA der 3. Runde wurde mit Veröffentlichung der beiden Teile des Lärmaktionsplans im Juli abgeschlossen.[2] Hierin werden neben der allgemeinen Lärmminderungsstrategie und allgemeinen Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. lärmabhängiges Trassenpreissystem) konkret für Haan auch der gut 7 km lange oben angegebene Sanierungsbereich mit dem genannten Stand der Sanierungsmaßnahme ausgewiesen.

 

Auch im Zusammenhang mit der Baumaßnahme "Brückenneubau über die Bahnstrecke Wuppertal / Köln" hatten mehrere Bürgerinnen und Bürger der Siedlung Buchenweg / Erlenweg den Wunsch geäußert, prüfen zu lassen, ob. bzw. inwiefern auch die Errichtung einer Lärmschutzvorrichtung in Höhe ihrer Wohnhäuser erfolgen könne. Da es sich vorliegend um den Schutz einer Straßenbrücke handelt, kommen zwar Schutzmaßnahmen gegen Eisenbahnlärm nicht im Zusammenhang mit dem Brückenneubau in Betracht, aber ggf. im Rahmen des o. g. Lärmsanierungs-programms.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Sachstand im freiwilligen Lärmsanierungs-programm des Bundes berichten.

 

Der nächste Lärmaktionsplan des EBA ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

 

 



[1] Die Lärmkarten und Betroffenheitskarten für Haan können unter dem Link

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/Haupteisenbahnstrecken/nw/nw_node.html abgerufen werden.

[2] Der Lärmaktionsplan kann unter dem Link www.eba.bund.de/lap abgerufen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den den Bericht zur Lärmaktionsplanung der 3. Runde des Eisenbahnbundesamtes zur Kenntnis.