Betreff
Lärmaktionsplanung der 3. Runde der Stadt Haan
Vorlage
61/237/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Europäische Gemeinschaft hat 2002 die Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Ihr Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm in Europa einheitlich zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

 

Die Richtlinie wurde 2005 mit der Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) um seinen sechsten Teil ("Lärmminderungsplanung", § 47 a-f BImSchG) in deutsches Recht überführt. Hieraus ergeben sich Pflichten zur Aufstellung und Überprüfung strategischer Lärmkarten, mit denen die Lärmbelastung erfasst werden soll und zur Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen, die Lärmminderungsmaßnahmen enthalten sollen.

 

In der dritten Runde der Lärmminderungsplanung sind der gesetzliche Betrachtungsumfang und die Schwellenwerte der Stufe 2 weiterhin gültig.

 

Die Stadt Haan gehört mit rd. 30.000 Einwohnern nicht zu den Ballungsräumen im Sinne der Lärmminderungsplanung.

 

Im Zuge der Überprüfung sind daher

 

-        die Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie

-        Schienenwege mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr

zu betrachten.[1]

 

Aufgrund der geänderten Zuständigkeit informiert die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage (Nr. 61/236/2018) über die Lärmaktionsplanung der 3. Runde des Eisenbahnbundesamts an Haupteisenbahnstrecken, die bereits abgeschlossen werden konnte.

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterstützt die Kommunen außerhalb der Ballungsräume bei der Lärmkartierung. Die Geodatenbereitstellung des LANUV für die Lärmkartierung der 3. Runde wurde im Mai vervollständigt, so dass die Grundlagen für den Lärmaktionsplan der 3. Runde vorliegen.

 

Neben der A 46, der B 228 und der L 357 wurden in der 3. Runde erstmals auch Abschnitte der L 288 und L 423 mit kartiert.[2]

 

In Anlage 1 sind tabellarische Angaben über die Anzahl der von Lärm belasteten Menschen, Fläche, Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausgebäude in Haan beigefügt.

 

Frist für die Lärmaktionsplanung der 3. Runde nach dem BImschG ist der 18.07.2018. Aufgrund der 2018 erfolgten Geodatenbereitstellung durch das LANUV kann diese Terminvorgabe nicht eingehalten werden.

 

Die Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:

 

-        Überprüfung der Maßnahmen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 2 und Einarbeiten bereits umgesetzter Maßnahmen in Stufe 3 (Fortschreiben des

Lärmaktionsplans)

 

-        Erarbeitung von Vorschlägen / denkbaren Maßnahmen in den neu

hinzugekommenen Abschnitten, bzw. Ergänzung der Maßnahmen der Straßen aus Stufe 2.

-        Erstellung des Maßnahmenplans mit Untersuchungs- und Erläuterungsbericht

 

-        TÖB Beteiligung (1 Runde) und synoptische Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

 

 

-        Öffentlichkeitsbeteiligung (1 Runde, Offenlage) und synoptische Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Die Zwischenergebnisse und Ergebnisse werden den zuständigen politischen Gremien vorgestellt.

 

 

 



[1] Die Kreis- und Gemeindestraßen in Haan sind keine Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Lärmminderungsplanung.

[2] Isophonenkarten und Lärmberichte zum Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden und den Nacht-Lärmindex Lnight können unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ online abgerufen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Lärmaktionsplanung der 3. Runde der Stadt Haan zur Kenntnis.