Betreff
Rahmenkonzept zur Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Haan
Vorlage
51/018/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.04.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Arbeits- und Zeitplan für die Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans zu entwickeln. ( s. Anlage 1)

 

Im Hinblick auf die Gültigkeit eines Kinder- und Jugendförderplans für eine volle Wahlperiode und die voraussichtliche Bearbeitungszeit hält die Verwaltung es nicht für zielführend, für die Restzeit der laufenden Wahlperiode einen Plan zu verabschieden. Vielmehr beabsichtigt die Verwaltung während der Restzeit der Wahlperiode, auf Grundlage der nach dem hier vorgestellten Konzept erfassten Daten einen Kinder- und Jugendförderplan zu entwickeln, sodass dieser zu Beginn der neuen Wahlperiode verabschiedet werden kann.

 

Die Bearbeitungszeit ergibt sich einerseits daraus, dass die Verwaltung mit den vorhandenen Personalressourcen neben dem laufenden Geschäft die Daten erheben muss, andererseits aber insbesondere aber auch daraus, dass bei der Planung unterschiedliche Akteure außerhalb der Verwaltung einzubeziehen sind.

 

In Haan gab es in der Vergangenheit mehrere Ansätze zu Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans, diese konnten jedoch wegen fehlender personeller Ressourcen nicht weitergeführt werden. Der aktuelle Ansatz legt den Kinder- und Jugendförderplan in die Verantwortung der Abteilung Pädagogik, der auch die Jugendförderung zugeordnet ist. Neben den fachlichen Vorteilen birgt dies aber auch Schwierigkeiten in sich, da

 

·         der Kinder- und Jugendförderplan auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung zu erstellen ist, dort aber bisher die Jugendförderung kaum eine Beachtung gefunden hat    

- und -

·         zeitliche Ressourcen auch in der Abteilung Pädagogik nicht vorhanden sind.

 

 

Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gehören zu den pflichtigen Leistungen der Jugendhilfe (§2 (2) 1. SGB VIII).

 

Die Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans als Teil der Jugendhilfeplanung im Sinne des § 80 SGB VIII ist eine ständige Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. In Nordrhein-Westfalen regelt ein Landesgesetz (Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)) seit dem 1. Januar 2006 die Ausgestaltung des Kinder- und Jugendförderplans und macht somit diesen zur Pflichtaufgabe der Jugendhilfeplanung:

 

 

 

§ 15 (4) 3. AG-KJHG - KJFöG

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.

 

Im Hinblick auf die Ausgangslage hat die vorgestellte Handlungsagenda insbesondere drei Funktionen:

·         sie eröffnet eine Sicht auf Haaner Jugendliche in ihren sozialen Räumen,

·         sie liefert eine Bestandaufnahme vorhandener Angebote           - und -

·         sie bietet eine fundierte Grundlage für die Verabschiedung eines Kinder- und Jugendförderplans in der kommenden Wahlperiode.

Dass bisher kein Kinder- und Jugendförderplan erstellt wurde, heißt nicht, dass das Jugendamt nicht in den Handlungsfeldern der Jugendförderung seinen pflichtige Aufgaben nachgekommen ist. Insbesondere eine Bestandsaufnahme ist daher eine wichtige Leistung eines aktuellen Kinder- und Jugendförderplans.

 

2.    Grundlagen

 

Die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendförderplans sind:

·         § 2 SGB VIII (2) 1. (Aufgaben der Jugendhilfe)

·         SGB VIII Zweites Kapitel, Erster Abschnitt (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) (§§ 11-14)

·         SGB VIII Fünftes Kapitel, Vierter Abschnitt (Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung) (§§79,80)

·         Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)

 

Die Handlungsfelder eines Kinder- und Jugendförderplans sind demnach (§ 1,3. AG-KJHG – KJFöG):

·         die Jugendarbeit

·         die Jugendsozialarbeit       - und –

·         der erzieherische Kinder- und Jugendschutz.

·         Nicht explizit in § 1 genannt ist die Jugendverbandsarbeit, der in § 11 ein eigener Paragraf gewidmet ist.

Er richtet sich an junge Menschen im Alter vom 6. bis 21. Lebensjahr, bei besonderen Angeboten und Maßnahmen können junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§3,3. AG-KJHG – KJFöG).

 

In den Handlungsfeldern benennt das Gesetz vier Querschnittsaufgaben:

·         Förderung von Mädchen und Jungen / Geschlechter- differenzierte Kinder- und Jugendarbeit

(§ 4, 3. AG-KJHG – KJFöG).

·         Interkulturelle Bildung (§ 5,3. AG-KJHG – KJFöG)

·         Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6,3. AG-KJHG – KJFöG)

·         Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (§ 7,3. AG-KJHG – KJFöG)

 

Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat im Rahmen der Planungs- und Gewährleistungsverpflichtungen dem §§ 79,80  SGB VIII den Bestand und Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie Fachkräften zu ermitteln (§ 8,3. AG-KJHG – KJFöG)

 

Als Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit nennt das Gesetz insbesondere:

 

1.    die politische und soziale Bildung

2.    die schulbezogenen Jugendarbeit

3.    die kulturelle Jugendarbeit

4.    die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit

5.    die Kinder- und Jugenderholung

6.    die medienbezogene Jugendarbeit

7.    die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit

8.    die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit

9.    die internationale Jugendarbeit

10.  die integrationsfördernde Kinder- und Jugendarbeit

 

Mit den vier Querschnittsaufgaben und den zehn Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit lässt das Gesetz dem öffentlichen Träger viel Spielraum für eine Ausgestaltung von Zielen eines Kinder- und Jugendförderplans. Die Formulierung von Leitzielen, die sich an den Querschnittsaufgaben und Schwerpunkten orientieren, ist Aufgabe der Leitungsebene des Jugendamtes. Die Fachberatung des Landesjugendamtes wurde angesprochen, hierzu einen Zieleworkshop der Leitungsebene zu moderieren. Genaueres ist aber noch offen.

Aus den Leitzielen werden dann zusammen mit den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit konkrete Handlungsziele formuliert.

 

Entsprechend dem dritten Querschnittsziel sind Kinder und Jugendliche in geeigneter Form zu beteiligen (§ 6,3. AG-KJHG – KJFöG). Dies geschieht, indem in den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Beteiligungsstrukturen geschaffen werden. Für das Land fordert zudem Absatz (3), Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans zu hören. Der Kinder- und Jugendförderplan Haan folgt dieser Idee, indem es das Haaner Beteiligungsgremium für Jugendliche, das Jugendparlament, einbezieht. Nach Fertigstellung der Bestandserhebung soll der Kinder- und Jugendförderplan dem Jugendparlament in dessen Sitzung vorgestellt werden. In gegebenenfalls ein bis zwei weiteren Sitzungen werden die Jugendlichen eingeladen, ihre eigenen Vorstellungen in den Kinder- und Jugendförderplan einfließen zu lassen.

 

Zur Jugendverbandsarbeit (§ 11,3. AG-KJHG – KJFöG) wird das Jugendamt die Arbeit am Kinder- und Jugendförderplan in der Vollversammlung des Stadtjugendrings am 22.10.2018 vorstellen und erörtern, welche Beteiligungsmöglichkeiten sich dort ergeben.

 

Schließlich fordert ein Kinder- und Jugendförderplan im Sinne der Qualitätsentwicklung eine Überprüfung der Wirksamkeit. Hier ist die Schaffung einer Struktur zum Dialog mit den Akteuren über die Entwicklung des Bestandes und Bedarfes im Hinblick auf die Ziele vorgesehen.

 

3.    Gliederung eines Kinder- und Jugendförderplans

 

Aus den o.g. Grundlagen ergibt sich folgende Gliederung eines Kinder- und Jugendförderplans:

 

1.    Einleitendes

2.    Grundlagen

3.    Bestandsaufnahme

3.1  Haaner Kinder und Jugendliche und ihre Räume

Statistische Daten, sozialräumliche Perspektive, Bedeutung interkommunaler Netzwerkstrukturen

3.2  Rahmenbedingungen

Personelle Rahmenbedingungen, finanzielle Rahmenbedingungen

       3.3 Bestand an Angeboten der Haaner Kinder-und Jugendarbeit

3.3.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit

3.3.2 Jugendsozialarbeit

3.3.3 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

3.3.4 Jugendverbandsarbeit

   Jugendverbände, Vereine mit Jugendarbeit

4. Ergebnisse der Beteiligung des Jugendparlamentes

5. Ergebnisse der Beteiligung des Stadtjugendrings

6. Ergebnisse des Zieleworkshops der Leitungsebene

7. Qualitätsentwicklung, Evaluationsmöglichkeiten 


 

4.    Handlungsagenda

 

Wie bereits oben erwähnt, gilt es, bei nicht vorhandenen personellen Ressourcen verschiedenste Akteure einzubinden. Dies benötigt Zeit. Perspektivisch ist daher damit zu rechnen, dass ein fertiger Kinder- und Jugendförderplan dem Jugendhilfeausschuss im Spätsommer 2019 vorgelegt werden kann.

 

Was?

Wer?

Wann?

Darstellung der Grundlagen

Abteilungsleitung Pädagogik

Sitzung des JHA vom 06.09.2018

Bestandsaufnahme

Haaner Kinder und Jugendliche und ihre Räume

 

Abteilungsleitung Pädagogik

Oktober 2018

Beschreibung der Rahmenbedingungen

Abteilungsleitung Pädagogik

Oktober 2018

Bestandsaufnahme

Angebote der Haaner Kinder-und Jugendarbeit

Stadtjugendpfleger

Oktober, November 2018

Beteiligung des Jugendparlamentes

Jugendparlament

Abteilungsleitung Pädagogik

November 2018 bis März 2019

Beteiligung des Stadtjugendrings

Stadtjugendring

Abteilungsleitung Pädagogik

Vollversammlung am 22.10.2018

Weitere Termine sind eventuell dort zu vereinbaren

Zieleworkshop der Leitungsebene

Leitungsebene des Jugendamtes

Evtl. Fachberatung des Landesjugendamtes

Ende 2018/ Anfang 2019

Information des JHA über bisherige Ergebnisse

Verwaltung

Frühjahr 2019

2. Zieleworkshop der Leitungsebene

Leitungsebene des Jugendamtes

 

Spätes Frühjahr / früher Sommer 2019

Redaktionelle Überarbeitung im Hinblick auf den 2. Zieleworkshop

Abteilungsleitung Pädagogik

Sommer 2019

Dialog über Möglichkeiten der Qualitätsentwicklung und Evaluation

Sachgebiet Jugendförderung

Vor den Sommerferien 2019

Vorlage des Kinder- und Jugendförderplans im JHA

Verwaltung

Spätsommer 2019

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Basis des beigefügten Konzeptes, für die Wahlperiode ab 2020 einen Kinder- und Jugendförderplan zu entwickeln.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine