Betreff
Belegung der städtischen Unterkünfte
Vorlage
50/016/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Flüchtlingswelle in den Jahren ab 2015 musste die Stadt Haan ausreichende Unterkunftsplätze zur Aufnahme von Flüchtlingen stellen.

 

Im Rahmen dieser Verpflichtung wurde mit dem Land NRW über die Anmietung der ehemaligen Landesfinanzschule, Kaiserstr. 10, verhandelt. Mit Abschluss des Mietvertrages vom 01.04.2015 stand der Stadt Haan diese Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen sodann zur Verfügung. Die Räumlichkeiten der Unterkunft Kaiserstr.10 – 14, wird aktuell auch von der Caritas (Betreuungsmanagement), den ehrenamtlichen Kräften der Caritas und der Bürgerstiftung, dem Amt 51 (Vormundschaft unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) und zukünftig, vorbehaltlich der Genehmigung durch den BLB, das Amt 50-2 des Sozialamtes (Leistungen nach dem AsylbLG) genutzt.

 

Im vorstehend genannten Mietvertrag ist in § 8 geregelt worden, dass

 

    der Mieter die erforderlichen Brandschutzvorrichtungen eigenverantwortlich erstellen und installieren muss. Diesbezüglich sind behördliche Auflagen sowie Vorgaben der Feuerwehr abzustimmen und zu beachten.

 

            dem Mieter die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietgegenstandes,         auch an Dach und Fach im vollen Umfang auf eigene Kosten obliegt.

 

 

Aus dem Wartungsbericht 2015, der Aufforderung des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW aus dem Jahr 2016 und dem Sachverständigen-Prüfbericht, sowie dem Bericht des Brandschutzbeauftragten aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass sicherheitsrelevante Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Diese betrifft sowohl den Brandschutz, als auch die elektronischen Anlagen in der Landesfinanzschule.

 

Um dieser Verpflichtung nach § 8 nachzukommen, hat die Bauverwaltung, Gebäudemanagement, einen Betrag in Höhe von geschätzten 850.000 € für den Haushalt 2019/2020 (650.000,00 € für 2019 u. 100.000,00 € für 2020) angemeldet.

 

Um die Kosten für die Instandhaltung der Unterkunft Kaiserstr. 10 um mindestens 250.000,00 € zu verringern und um unverhältnismäßige Aufwendungen in ein nur angemietetes Objekt zu vermeiden, wurde das Amt für Soziales und Integration beauftragt eine sozialverträgliche Umverteilung der im Haus Rheinland untergebrachten 30 Personen in andere Unterkünfte vorbereitend zu planen.

 

Nach der derzeitigen Belegungsstruktur ist eine Umverteilung unter der Berücksichtigung der verfügbaren Belegungskapazitäten insbesondere an den Standorten Kaiserstraße 10 (Haus Westfalen), Ellscheid 9 / 9b und Dieker Straße 49 umsetzbar.

 

Durch die Standardabsenkung der bisherigen Sicherheitsdienstleistungen gemäß Leistungsverzeichnis etc. im Kontext der Umverteilung der vorgenannten Personengruppe könnte sich ein weiteres Einsparpotenzial ergeben. Hierzu ist die Verwaltung beauftragt über Erfahrungen der Pilotphase bezüglich der Stundenabsenkung zum 01.10.2018 von derzeit 80 Std./Tag auf dann 70 Std./Tag im IV. Quartal 2018 zu berichten.

 

 

Zu den Unterkünften im Einzelnen:

 

Unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten, bzw. sozialverträglichen Belegungskapazität ergibt sich ein Leerstand von derzeit ca. 83 Räumen. Davon befinden sich 32 Räume in Ellscheid, 3 in der Diekerstr., 17 in der Düsselberger Str. 15 (Rockwell), 8 in der Landesfinanzschule Haus Westfalen und 23 in den Unterkünften auf dem Neandertalweg in Gruiten. Bei dem Standort Ellscheid sind die alten Container in der Anzahl der freien Räumlichkeiten inkludiert.

 

Es wird durch Amt 65 derzeit geprüft, mit welchem Kostenaufwand zu rechnen ist, wenn die im Neandertalweg in Gruiten befindlichen Container, auch aufgrund des anstehenden Wegfalls der Genehmigung zum 29.09.2023, als Ersatz für die abgängigen Container in Ellscheid 9 genutzt werden sollen.

 

Das Amt für Soziales und Integration hat bei der Umverteilung neben sicherheitsrelevanten Aspekten auch soziale Gründe (Familien) berücksichtigt, die für einen ordnungsgemäßen Unterkunftsbetrieb unabdingbar sind:

 

Sicherheitsrelevante Gründe:

 

-          Multiproblemlagen bzw. besonders auffälliges Verhalten bei Bewohner/innen

-          Eigengefährdung bzw. Fremdgefährdung bei Bewohner/innen,

-          Empfehlungen / Maßnahmen der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz, Ausländerbehörde etc.),

-          Unterkunftsbetrieb mit örtlichen Besonderheiten (Sicherheitslagebild / Gefährdungslage).

-           

Sozialverträgliche Gründe:

 

-          (Haushalts-)-Struktur der Bedarfsgemeinschaft (Einzelperson / Familien / Familien mit volljährigen Angehörigen usw.),

-          Unterschiede aus kulturellen Gründen (u. a. verschiedene Herkunftsstaaten etc.)

-          Vielfalt der sexuellen Orientierung bzw. geschlechtsspezifische Gründe,

-          Religiöse Diversitäten (insbesondere Trennung christliche Glaubensgemeinschaften / muslimische Glaubensgemeinschaften),

-          Maßnahmen zum Schutz weiblicher Alleinreisenden / alleinerziehende Mütter mit minderjährigen Kindern,

-          Diversitäten bei sozialen Lebensbedingungen / sozialen Umgangsformen (u. a. Verzicht auf Etagenbetten),

-          Behinderungen, Pflegebedürftigkeit und ärztlich festgestellte Erkrankungen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme

Finanz. Auswirkung: