Sachverhalt:
Nachdem für die Finanzierung des Sportheimneubaus in Gruiten die Restmittel der Sportpauschale aus dem Jahr 2015 nicht eingeplant wurden, hat der BKSA die Verwaltung, ausgehend von einem Antrag der WLH-Fraktion vom 13.12.2017, in seiner Sitzung am 31.01.2018 beauftragt, objektive Kriterien zur Verwendung dieser Mittel vorzulegen. Nach Abzug hierüber bereits finanzierter Maßnahmen steht noch ein Betrag in Höhe von 52.000 € zur Verfügung.
Es liegen Anträge von DJK Unitas, HTB, HTV,
SSVg Haan, Tauchsportclub Manta und dem Haaner Schützenverein vor.
Seitens der DJK werden Mittel für die
Neubeschichtung des Sporthallenbodens in der Adlerstraße zur besseren
Beseitigung der Haftmittel beantragt. Diese Maßnahme führt lt. Aussage der
Fachleute aus dem Gebäudemanagement leider nicht zu dem gewünschten Erfolg.
Hier käme nur ein neuer Hallenboden in Betracht, was zum einen den zur
Verfügung stehenden Rahmen sprengt, darüber hinaus mit der Rückzahlung von
Fördermitteln gerechnet werden müsste, da der vorhandene Boden tlw. mit Mitteln
aus dem Konjunkturpaket II finanziert wurde. Damit ist dieser Antrag aus Sicht
der Verwaltung nicht weiter zu berücksichtigen.
Zwecks Erarbeitung geeigneter Kriterien
wurden die v.g. Vereine angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Hierauf hat
nur ein Verein reagiert. Unter Berücksichtigung dieses Vorschlags schlägt die
Verwaltung drei Varianten zur Beschlussfassung vor.
Variante
A:
Die Mittel werden jeweils hälftig als
Sockelbetrag und anhand der 2015 gemeldeten Mitgliederzahlen auf die o.g. Vereine
(ohne DJK) aufgeteilt.
Variante
B:
Die Pauschale wird zu gleichen Teilen auf
die fünf Vereine aufgeteilt.
Variante
C:
Die Mittel werden anhand der gemeldeten
Mitgliederzahlen von 2015 prozentual verteilt.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen,
inwieweit sich die einzelnen Varianten monetär auswirken würden:
|
||||||||||||
Verein |
Mitglieder
2015 |
% |
Variante A |
|
Variante B |
Variante C |
||||||
HTV |
2462 |
64,34918975 |
5.202,00 € |
16.724,35 € |
21.926,35 € |
10.400,00 € |
33.461,58 € |
|||||
HTB |
628 |
16,41400941 |
5.202,00 € |
4.266,00 € |
9.468,00 € |
10.400,00 € |
8.535,28 € |
|||||
Manta |
55 |
1,437532671 |
5.202,00 € |
373,62 € |
5.575,62 € |
10.400,00 € |
747,52 € |
|||||
SSVg |
481 |
12,57187663 |
5.202,00 € |
3.267,43 € |
8.469,43 € |
10.400,00 € |
6.537,38 € |
|||||
Schützenverein |
200 |
5,227391532 |
5.202,00 € |
1.358,60 € |
6.560,60 € |
10.400,00 € |
2.718,24 € |
|||||
3826 |
100 |
26.010,00 € |
25.990,00 € |
52.000,00 € |
52.000,00 € |
52.000,00 € |
||||||
Seitens der Verwaltung wurde bewusst darauf
verzichtet, weitere Gesichtspunkte wie z.B.
„Anzahl der jugendlichen Mitglieder, Förderung von Integration,
Inklusion“ etc. mit einfließen zu lassen, da dies der Anforderung an
Objektivität im Grundsatz widerspricht. Alle Vereine leisten hervorragende
Arbeit für ihre Mitglieder und tragen damit zu einem breit aufgestellten
Sportangebot für die Bürger/innen in Haan bei. Somit sollten die Anträge auch
mit Ausnahme des Antrags der DJK aus den o.g. Gründen nicht weiter inhaltlich
bewertet oder mit einer Priorität versehen werden.
Aus diesem Grund erscheinen die o.g. Varianten denkbar und geeignet, die Mittel an die Vereine auszuzahlen. Seitens der Verwaltung wird dabei die Variante A favorisiert, da mit dem Sockelbetrag den kleineren Vereinen auf der einen Seite, der Größe des Vereins über den Mitgliedergebundenen Anteil auf der anderen Seite gleichermaßen Rechnung getragen wird.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung
Finanz. Auswirkung:
52.000 €