Betreff
Bauvorhaben: Straßenausbau Schillerstraße
hier: Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
Vorlage
66/057/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Ausbau der Schillerstraße ist in den letzten Sitzungen des SUVA wiederholt thematisiert worden. Gegenstand der Diskussionen war insbesondere der Baumbestand auf beiden Seiten der Schillerstraße. Es bestand Einigkeit, dass der ohnehin durch § 41 Landesnaturschutzgesetz geschützte Alleecharakter auf beiden Seiten der Straße beibehalten bleiben sollte. Der von der Verwaltung mit einem Baumgutachten beauftragte Landschaftsarchitekt Leuchter, vom Fachbüro Danielzik Leuchter + Partner, hatte seine Expertise bereits im letzten Sitzungstermin mündlich vorgetragen. Inzwischen liegt sein Gutachten auch schriftlich vor. Demnach kann die Baumqualität insgesamt als gut bezeichnet werden. Auch wenn die seiner Meinung nach kleinen Baumscheiben über nahezu 70 Jahre den Bäumen nur eine Mangelversorgung erlaubten, hat dies nicht zu Kümmerwuchs und Abgängigkeit der Bäume geführt.

 

Die Erhaltung der Bäume ist für die Verwaltung eine wesentliche Aufgabe bei der Erstellung des Straßenbauentwurfs. Auch wenn einzelne Bäume nicht erhalten bleiben können, gilt hier das Verschlechterungsverbot. Der Gutachter schließt daher eine Veränderung der Gradiente (Höhenlage) und der Lage (Verbreiterung der Fahrbahn oder der Gehwege) aus.

 

Die Lage der Bäume und die Sicherung derselben lassen keine sonstigen Alternativen zu. Zudem erlaubt die straßenverkehrliche Bedeutung der Schillerstraße keine wesentlichen Veränderungen. So kommt ein verkehrsberuhigter Ausbau ebenso wenig in Frage, wie die Einrichtung einer Einbahnstraße. Die Linienführung der Schillerstraße in ihrer jetzigen Ausbildung hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Darum sollte sie im Zuge des Ausbaus nicht zu Lasten des fließenden Verkehrs verändert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Schillerstraße im gleichen Querschnitt, allerdings mit einem Regelaufbau, zu erneuern. Dabei ist der bestehende Bordstein durch einen neuen Bord mit deutlich geringeren Abmessungen zu ersetzen. Die Vorderkante des neuen Bordsteins läge deckungsgleich mit dem heutigen Naturbordstein. Die Hinterkante des neuen Bords rückt jedoch deutlich von der des größeren Naturbordsteins ab. Die Oberfläche der Baumscheiben würde entsprechend erweitert und damit deutlich verbessert. Darüber hinaus erfolgt der Ausbau analog der heutigen Situation.

 

Bereits in der Sitzung am 10.04.2018 hatte sich der Ausschuss mit der Frage beschäftigt, ob im Rahmen des Ausbaus der Schillerstraße das Sandbachtal mit einer neuen Brücke gequert werden soll. Damit ginge nicht nur eine bedeutende Aufwertung des dann offenen Sandbachtales zum Schillerpark und der Innenstadt einher. Auch die im Rahmen des Radwegekonzeptes beschlossene Geh- und Radwegetrasse im Sandbachtal wäre wesentlich attraktiver für ihre Nutzer. Darüber hinaus könnte der bisher verrohrte Sandbach in diesem Bereich wieder offengelegt werden, und parallel der Wegetrasse unter die Brücke hindurchgeführt werden. Sowohl die Untere Wasserbehörde, als auch der Bergisch-Rheinische Wasserverband befürworten die Maßnahme ausdrücklich. Die Ingenieurgesellschaft Schüßler-Plan hat eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Als Brückenminimallösung erhielte der Geh-/Radweg eine Breite von 4 m mit einer lichten Höhe unterhalb der Brücke von 3 m. Der offen zu legende Sandbach würde in einem Kastenprofil von mindestens 2 m Breite geführt. Das Profil würde mit Sohlsubstrat aufgefüllt. Zur Absturzsicherung wird zwischen dem Weg und dem Bach ein Geländer angeordnet. Die lichte Länge der Brücke ergäbe sich somit zu mindestens ca. 6,50 m. Der gewünschte Effekt einer Öffnung des Tals, hin zu einer Einheit von Schillerpark und Sandbachtal, wird damit jedoch nicht erzielt. Daher empfiehlt die Verwaltung eine deutlich größere Spannweite der Brücke, ähnlich der Brücke Neustraße (s. Anlage 1). Dann könnte auch der Sandbach naturnah ausgebaut werden. Vorstellbar wäre auch eine Bogenbrücke (s. Anlage 2, Brücke am Neanderthalmuseum). Der Querschnitt der Brücke orientiert sich an den zukünftigen Ausbaustandard der Schillerstraße. An der heutigen Gesamtbreite der Straße von 13 m wird sich voraussichtlich nichts ändern. Die Kosten der Brücke werden auf knapp 600.000,- € Netto für die Minimallösung geschätzt. Je nach Ausbaustandard werden sich diese Kosten noch erhöhen. Nicht enthalten sind die Kosten für die Umlegung der Kanalanlagen und der Versorgungsleitungen. Ebenso sind die Kosten für die Offenlegung des Baches nicht berücksichtigt.

 

Zuschüsse für die Brücke könnte es über den Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ geben. Hierüber berichtete die Verwaltung ebenfalls in der Sitzung am 10.04.2018. Wie in der heutigen Sitzungsvorlage zum „Fahrradfreundlichen Sandbachtal“ ausführlich dargestellt, hat der Fördergeber die von der Verwaltung eingereichte Projektskizze für die Verbesserung der Radwegeverbindung positiv bewertet und zur Erarbeitung eines Förderantrags aufgefordert. Auf Grundlage dieses Antrags würde dann entschieden werden, ob die Förderung bewilligt wird. Ein Projektstart könnte im Falle eines erfolgreich beschiedenen Förderantrags frühestens zwölf Monate nach Skizzeneinreichung eingeplant werden; Förderfähig wären bis zu 70 Prozent der Baukosten für die Brücke.

 

Vor dem Hintergrund einer möglichen Förderung der Brücke sollte aus Sicht der Verwaltung der Ausbau der Schillerstraße von 2019 nach 2020 geschoben werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung im Ausschuss.