Sachverhalt:
Die Radverkehrsachse durch das Sandbachtal
ist Bestandteil des Handlungskonzeptes Radverkehr und Fußverkehr, welches am
04.07.2018 vom Rat der Stadt Haan beschlossen wurde.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr wurde am 10.04.2018 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltung
eine Projektskizze für den Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ der
Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bzw. des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeitet. Eingereicht wurde die
Projektskizze fristgerecht am 11.05.2018.
Am 30.08.2018 ging die Mitteilung ein, dass
die Projektskizze positiv bewertet wurde. Gleichzeitig wurde die Stadt Haan
dazu aufgefordert, bis zum 15.10.2018 einen detaillierten Förderantrag
einzureichen.
Die Projektskizze wurde unter dem Titel
„Fahrradfreundliches Sandbachtal in Haan“ eingereicht und beinhaltet
verschiedene Maßnahmen zum Ausbau der bereits weitestgehend bestehenden
Wegeverbindung der Haaner Innenstadt durch das Sandbachtal mit dem Hildener
Stadtwald zu einem attraktiven Rad- und Fußweg. Im Bereich des Schillerparks
würden die Maßnahmen direkt an die Maßnahmen des Innenstadtkonzeptes und die
Sanierung der Schillerstraße anknüpfen. Zentraler Baustein wäre in diesem
Bereich die Führung der Schillerstraße über eine Brücke. So kann eine direkte
und barrierefreie Anbindung des Schillerparks an das Sandbachtal erreicht
werden.
Grundsätzlich soll die Trasse in einer
Breite von drei Metern ausgebaut werden. Derzeit ist der Weg durch das
Sandbachtal an vielen Stellen von ungenügender Qualität. Die Gesamtlänge der
Trasse Sandbachtal beträgt rund 2,5 Kilometer.
Die fehlende bzw. zerstörte Brücke östlich
der Böttinger Straße soll ebenfalls im Rahmen des Förderprojektes neu errichtet
werden. Die Unterquerungen der Böttinger Straße und der Bahngleise sollen
attraktiver und heller gestaltet werden. Weiterhin ist u.a. ein
Orientierungssystem Bestandteil der Planung sowie eine Verbesserung der
Querungssituationen von Talstraße und Hochdahler Straße.
Eine Übersicht über die in der
Projektskizze angedachten Maßnahmen befindet sich in Anlage 1. Die
Maßnahmen sowie die Kostenschätzung sind für den Förderantrag zu präzisieren.
Die Förderquote würde 70 Prozent betragen. Zum Eigenanteil von 30 Prozent hinzu
kommen die Planungskosten, die nicht förderfähig sind.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur
Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Maßnahme wird von der Förderzusage
abhängig gemacht.
Finanz. Auswirkung:
Mittel für Planungskosten in Höhe von
100.000 € sind bereits in den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2019
eingestellt. Für die Maßnahme selbst werden 1,6 Mio. € veranschlagt, die
Förderung würde demnach 1,12 Mio. € betragen. Mittel für die Durchführung der
Maßnahme sind im Entwurf für das Jahr 2020 vorgesehen.