Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans O 492 der Stadt Solingen
hier: Stellungnahme der Stadt Haan
Vorlage
61/034/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Inhalte und Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes O 492 der Stadt Solingen

 

Der Bebauungsplan O 492 „Monhofer Feld“ der Stadt Solingen setzt seit 2003 in einem vormals bereits gewerblich vorbelasteten Bereich ein Gewerbe- und Industriegebiet fest. Mit der jetzt vorgelegten Änderung wird beabsichtigt, Teilfunktionen einer Schrottverladung, die bislang auf der östlichen Seite des Bahnhofs in Ohligs durchgeführt wurden, in das Gebiet „Monhofer Feld“ zu verlagern. Dafür ist eine neue Kontingentierung der festgesetzten Lärmemissionen vorzunehmen. Die jeweils zulässigen Schallimmissionskontigente werden für die bestehenden Betriebe gegenüber dem Vorgutachten nicht geändert.

 

Weiterhin wurden im Ursprungsbebauungsplan Regelungen zu den Betrieben und Anlagen gemäß Abstandserlass 1998 getroffen. In der 1. Änderung kann laut Begründung auf diese bisherigen Festsetzungen verzichtet werden, da das Gebiet bereits in weiten Teilen bebaut ist.

 

Der Lärmgutachter hat gegenüber der Voruntersuchung in seiner Berechnung einen weiteren Immisionspunkt im Haaner Stadtgebiet (IP 5, Wohnhaus Holbeinstraße) mit der Schutzbedürftigkeit eines Reinen Wohngebiets eingestellt. Hier sind ausreichende Abstände zum Gewerbegebiet vorhanden, so dass entsprechend große Schallleistungspegel im nordwestlichen Gewerbegebiet zulässig sind. Bei der Lärmuntersuchung waren am Holbeinweg in der Nacht- und Tagzeit (gemessener Mittelungspegel: 27,2 dB(A) Nacht / 40,1 dB Tag durch Umweltgeräusche von Vögeln) keine gewerblichen Geräusche hörbar. Der Orientierungswert nach DIN 18005 liegt bei 35 dB(A) nachts / 50 dB(A) tags im Reinen Wohngebiet.

 

Da die ermittelten Vorbelastungen geringer sind, können die Emissionskontingente so umverteilt werden, dass die Ansiedlung des Recyclingbetriebes im Inneren des Gebietes erreicht werden kann. Die zur Verfügung stehenden Immissionsanteile für zukünftige Nutzungen halten die Orientierungswerte der DIN 18005, die den Immissionsrichtwerten der TA Lärm entsprechen, an den Wohnhäusern ein.

 

Laut Prognose in der Lärmuntersuchung sind durch die Ansiedlung des Recyclingbetriebes für den Immsionspunkt Holbeinstraße 39,1 dB(A) tagsüber zu erwarten.

 

Mit den Festsetzungen des geänderten Bebauungsplanes und der darauf gründenden Vorhaben können am Immissionsaufpunkt „Holbeinstraße“ Werte in der Gesamtsumme von 32 dB (A) nachts / 49 dB(A) tags erreicht werden.

 

Nicht Bestandteil der gewerblichen Emissionskontingente ist der öffentlichen Straßen erzeugte Lärm. Der Verkehrslärm der Bahnstrecke wird auch nicht unmittelbar in der Planung behandelt. Lärmreflexionen an Böschungsflächen können auftreten.

 

Für das Naturschutzgebiet „Mittleres Ittertal und Baverter Bach“ werden von der Stadt Solingen Lärmbeeinträchtigungen erwartet, die als erheblich eingestuft werden und auch zu einer Verschiebung des Artenspektrums führen können.

 

Die Planunterlagen können von Rats- und Ausschussmitgliedern im Planungsamt der Stadt Haan eingesehen werden. Sie werden in der Sitzung vorgelegt.

 

 

 

Bisherige Stellungnahmen der Stadt Haan

 

Zum Vorentwurf des Solinger Flächennutzungsplanes hat der Rat der Stadt Haan am 6.2.2001 Bedenken gegen Gewerbeflächendarstellungen im Bereich des Ittertals erhoben. Dabei wurde die Forderung aufgestellt, dass die Gewerbegebiete im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung so zu gliedern sind, dass keine negativen Auswirkungen auf Haaner Wohngebiete auftreten.

 

Am 17.12.2002 erfolgte der Ratsbeschluss zur 16. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes der Bezirksregierung Düsseldorf. (PLVA 25 / 143). Darin war die Anregung enthalten, die Flächen des Deller / Monhofer Feldes als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) darzustellen und auf die Ausweisung als GIB (Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung) zu verzichten. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist den diesbezüglichen Anregungen der Stadt Haan nicht gefolgt. Sie hat vielmehr darauf verwiesen, dass die von der Stadt Haan befürchteten Immissionskonflikte mit dem Erholungegebiet Ittertal oder Wohngebieten in Haan in der Bauleitplanung zu lösen sind, an der die Stadt Haan beteiligt wird.

 

Seine vorgenannten Stellungnahmen und Forderungen bestätigte der Haaner Stadtrat am 14.10.2003 anläßlich der öffentlichen Auslegung des Solinger Flächennutzungsplanes.

 

 

 

Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes O 492 der Stadt Solingen

 

Da weitere Betriebe angesiedelt werden sollen, hält die Stadt Haan, die Festsetzungen nach der Abstandsliste des Abstandserlasses weiterhin für erforderlich. Selbst wenn der Bereich überwiegend bebaut und in Nutzung ist, bleibt die Möglichkeit, dass in Zukunft in dem Gewerbegebiet Betriebe schließen und die Flächen dann von anderen Branchen neu genutzt werden. Hierfür ist die Abstandsliste weiterhin eine wichtige Beurteilungsgrundlage.

 

Die Stadt Haan erwartet, dass durch die Bebauungsplanänderung keine Verschlechterung der Lärmsituation mit Bezug auf den heute geltenden Bebauungsplan in ihren Wohngebieten eintritt. Sollten neue gutachterliche Erkenntnisse vorliegen, die dieser Annahme widersprechen, ist eine erneute Beteiligung erforderlich.

 

Ferner wird angeregt, zu prüfen, ob Immissionskontigente vorhandener Betriebe, die nicht ausgeschöpft werden, zurückgenommen werden können, um eine möglichst hohe Umweltqualität im Erholungs- und Naturschutzgebiet „Mittleres Ittertal und Baverter Bach“ zu erhalten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme wird entsprechend der Sitzungsvorlage zugestimmt.

 

Finanz. Auswirkung:

keine