Betreff
Bürgerantrag der JUSOS Haan & Gruiten v. 09.08.18
hier: Aufstellung von Pfandsammelbehältnissen
Vorlage
10/161/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag der JUSOS Haan & Gruiten (siehe Anlage 1) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) verwiesen.