hier: Einführung eines Schließdienstes für Verwaltungsgebäude der Stadt Haan
Sachverhalt:
Der Zugang unberechtigter Personen zu den Räumen innerhalb der Stadtverwaltung Haan und damit zu personenbezogener Daten bzw. der eingesetzten Technik muss jederzeit ausgeschlossen sein.
Zudem soll mit einer Zugangskontrolle eine Nutzung von Anlagen, mit denen
personenbezogene Daten verarbeitet werden, für Unbefugte verhindert werden
(Datenschutz).
Die Eingangstüren der oben aufgeführten Verwaltungsgebäude werden derzeit
nach Dienstschluss bzw. bei Ende der Öffnungszeiten mit einem elektronischen
Türschloss abgeschlossen, so dass ein Öffnen der Eingangstüren von außen für
Unbefugte nicht möglich ist. Nur Berechtigte (z.B. Beschäftigte der
Stadtverwaltung Haan) können mittels eines elektronischen Schlüssels die Haupt-
und Nebeneingänge von innen und außen öffnen.
In der Regel haben bisher die städtischen Reinigungskräfte die
Eingangstüren abends verschlossen, wenn sie die Reinigungsarbeiten beendet
haben. Wenn diese sich im Urlaub befinden bzw. krankheitsbedingt ausfallen,
übernehmen externe Reinigungsfirmen die Reinigungsleistungen.
Aufgrund eines Ratsbeschlusses soll die Auftragsvergabe an externe
Reinigungsfirmen erfolgen, wenn das städtische Reinigungspersonal das
Arbeitsverhältnis bei der Stadt Haan beendet hat (z.B. Kündigung oder
Renteneintritt). Das Verschließen der Eingangstüren liegt dann in der
Verantwortung eines externen Dienstleisters mit wechselndem Personal.
In der Vergangenheit kam es jedoch in den Abendstunden wiederholt zu
unkontrollierten Zugangsmöglichkeiten (offenstehende Büroräume, nicht
verschlossene Haupt- und Nebeneingänge).
Aufgrund der vorhandenen Schließtechnik konnte nicht ermittelt werden,
wer zuletzt (Beschäftigte, Sitzungsteilnehmer oder Reinigungskräfte) das
Gebäude verlassen hat. Problematisch zeigt sich das Abschließen der
Gebäudeeingangstüren bei Ausschuss- und Ratssitzungen oder sonstigen
Abendveranstaltungen im Sitzungssaal, da nicht alle Personen nach den
Sitzungen/Veranstaltungen gleich das Verwaltungsgebäude verlassen und die
Reinigungskräfte ihre Arbeit bereits beendet haben.
Bei der bisherigen Verfahrensweise ist nicht auszuschließen, dass sich
unbefugte Personen in den Verwaltungsgebäuden auch nach Dienstende noch
befinden und sich Zugang zu Büro- und Technikräumen beschaffen können.
Daher empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines Schließdienstes für
die beiden oben genannten Verwaltungsgebäude.
Der Schließdienst soll nach Dienstende des städtischen
Vermittlungspersonals wie folgt eingesetzt werden:
montags, mittwochs und donnerstags von 16.30
Uhr bis 19.30 Uhr
dienstags von 18.00
Uhr bis 21.00 Uhr
freitags von 12.00
Uhr bis 15.00 Uhr.
Der Schließdienst wäre somit an 15 Stunden wöchentlich eingesetzt und ist
zuständig für die beiden oben genannten Verwaltungsgebäude.
Neben der Zugangskontrolle zu den Verwaltungsgebäuden hätte der Schließdienst
weitere zusätzliche Aufgaben:
- Überprüfen sämtlicher
Büroräume/Funktionsräume auf Verschluss
- Schließen offenstehender Fenster
- Lichtkontrolle in Büros, sanitären Anlagen,
Sitzungs- und Besprechungsräume,
Treppenhäuser und Flure
- Außenbegehung/-kontrolle der
Verwaltungsgebäude
- Auskunftserteilung gegenüber Bürgern bei
stattfindenden Sitzungen und
Veranstaltungen sowie Öffnungszeiten
- Ansprechpartner bei Störungen von
Betriebssystemen und Kontaktaufnahme zum
Hausmeister/Firmen/IT-Personal (z.B. Heizungsausfall, Stromausfall)
- Mithilfe beim Abbau der mobilen
Konferenzanlage.
Während des Schließdienstes können bei Bedarf
zusätzliche leichte Bürotätigkeiten (z.B. einkuvertieren von Postsendungen)
durchgeführt werden.
Der Schließdienst soll mit drei Kräften mit max. 70 Stunden/monatlich in einem rollierenden Dienstplan eingesetzt werden, so dass Vertretungen im Krankheits- und Urlaubsfall möglich sind (5 Tage wöchentlich x durchschnittlich 4,5 Wochen im Monat).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einführung eines Schließdienstes für die Verwaltungsgebäude Kaiserstr. 85 und Alleestr. 8 in Haan mit einem Stellenanteil von insgesamt 0,5 (EG 3) zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten
18.800,00 Euro/jährlich
Verfasser: Gerhard Titzer, Leiter des Haupt- und Personalamtes