hier: Aufnahme eines Stellenanteils von 1,0 im Produkt 010810 (allgemeines Personalwesen), Personalsachbearbeitung EG 9c/A10 im Stellenplan 2019
Sachverhalt:
Das
Personal der Personalabteilung ist im Stellenplan mit einem Stellenanteil von
insgesamt 3,5 Stellen ausgewiesen, der sich wie folgt auf die Produkte
aufteilt:
010810
Allgemeines Personalwesen 2,4
Stellenanteile (ohne BGM und
Amtsleitung)
010820
Personalabrechnung 1,1
Stellenanteile
Derzeit
bestehen bei der Stadt Haan über 360 Arbeitsverträge bzw. Dienst- und
Treueverhältnisse (Beamte), so dass die Fallzahl pro Sachbearbeiterin in der
Personalabteilung bei ca. 150 liegt.
Die
Aufgaben der Personalsachbearbeiter/-innen sind vielfältig:
-
ganzheitliche Personalsachbearbeitung der
Beschäftigten, Auszubildenden, Praktikanten, Referendare, Beamtinnen und Beamte
inkl. Beteiligung der Interessenverbände Personalrat, Gleichstellung und
Schwerbehinderten-beauftragter mit Pflege des Personalmanagementprogramms LOGA
-
Durchführung von Einstellungs- und Eignungstesten
inkl. körperliche Eignungstest im Bereich der Feuerwehr
-
Durchführung von internen und externen
Personalauswahlverfahren inkl. Personalauswahlgesprächen
-
Prüfung und Durchführung von Ernennungen,
Beförderungen und Versetzungen von Beamten und Beamtinnen
-
Durchführungen von Disziplinarverfahren und
Abmahnungen, Kündigungsverfahren im Tarifbereich
-
Erstellung von Arbeits-, Änderungs- und
Auflösungsverträgen
-
Durchführung von Höher-/Rückgruppierungen
(gesetzl./tarifvertragliche Prüfung, Mitbestimmungsvorlagen für die
Interessenvertretungen, Anschreiben, Änderungsverträge)
-
Bearbeitung von Anträgen auf Elternzeit,
Beurlaubung/Sonderurlaub, Gehaltsvorschüssen (gesetzl. und tarifvertragliche
Prüfung, Mitbestimmungs-vorlagen für die Interessenvertretungen, Anschreiben,
Änderungsverträge),
-
Abwicklung der Verfahren infolge Ausscheiden wegen
Kündigung, Auflösung, Renteneintritt, Beendigung befristeter Beschäftigungsverhältnisse
-
Prüfung und Bearbeitung von
Entgeltfortzahlungsfällen
-
Bearbeitung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung
(gesetzl. und tarifvertragliche Prüfung, Mitbestimmungsvorlagen für die
Interessenvertretungen, Anschreiben, Änderungsverträge)
-
Beratung der Beschäftigten und Beamten in allen
personalrechtlichen Fragestellungen (Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit,
Arbeitszeitreduzierungen, Sonderurlaub, Altersteilzeit, Schwerbehindertenrecht,
Versorgungsansprüche)
-
federführende Bearbeitung der Leistungsorientierten
Bezahlung (LOB) sowie deren Zahlbarmachung für alle Beschäftigten der
Verwaltung
-
Erarbeitung von Dienstvereinbarungen mit dem
Personalrat, Gleichstellung und Schwerbehindertenbeauftragten
-
Durchführung von BEM-Verfahren (Betriebliches
Wiedereingliederungs-management), Rückkehrergesprächen
-
Weiterentwicklung und unterjährige Pflege des
Stellenplanes sowie Vorbereitung und Teilnahme an Stellenplangesprächen
-
Berechnung der Haushaltsansätze Personalkosten und
der unterjährigen Berichterstattung im Rahmen der Personalkostenentwicklung
-
Ausbildungsleitung und Personalentwicklung.
Die
oben aufgeführten Aufgaben sind nicht abschließend
Seit
2015 haben sich die Stellenzuwächse um rd. 17 % (Stellenanteile) bei
gleichbleibenden Stelleanteilen in der Personalabteilung trotz der
Ausgliederung des Hallenbades zu den Stadtwerken erhöht. Die zusätzlichen
Stellenanteile im Stellenplanentwurf 2019 wurden dabei noch nicht berücksichtigt,
da die Entscheidung des Rates aufgrund der Haushalts- und Stellenplanberatungen
noch aussteht.
Die
verstärkte Unterstützung durch Digitalisierung sorgt im Bereich der
Personalsachbearbeitung für eine qualitative Unterstützung, jedoch nicht für
eine Reduzierung des Aufwands.
In
der tagtäglichen Personalbewirtschaftung zeichnete sich zwischenzeitlich ein
dauerhaftes Bild der Überlastung bei den Beschäftigten in der Personalabteilung
ab. Überstunden und Urlaubsansprüche (auch aus Vorjahren) können nicht mehr
abgebaut werden. Die Entscheidung über die Auszahlung von Überstunden hat sich
der Rat vorbehalten.
Die
Aufgaben und die Fallzahlen haben sich in der Personalabteilung stetig
verändert und erhöht.
Aufgrund
zunehmender Neueinstellungen (Brand- und Rettungsschutz, Erzieherinnen,
Ingenieure, Beschäftigte im Sozialbereich usw.) steigen die durchzuführenden
Personalauswahlverfahren extrem gegenüber den Vorjahren. Dies wird bei einem
Vergleich der Stellenpläne und Personalkosten der Vorjahre sehr deutlich.
Der
bestehende und zunehmende Fachkräftemangel löste eine erhöhte
Stellenfluktuation aus, die sich weiter fortsetzen wird. Diese
Stellenfluktuation erfordert zusätzliche Personalauswahlverfahren und eine zusätzliche
Personalsach-bearbeitung. Diese Einschätzung wird im Austausch mit anderen
Kommunen und im Arbeitskreis Personal und Organisation auf Kreisebene geteilt.
Für
die gleiche Stelle müssen des Öfteren mehrere Personalauswahlverfahren
durchgeführt werden, da geeignete Bewerber und Bewerberinnen kurzfristig
absagen. Dies bindet erhebliche Personalressourcen über mehrere Tage in der
Personalabteilung, da insbesondere die Personalauswahlgespräche sehr
zeitintensiv sind.
Im
Bereich der Erzieherinnen wurden beispielsweise mehrfach Einstellungszusagen
nach durchgeführten Personalauswahlverfahren und Einstellungszusagen seitens
der Bewerber/innen zurückgenommen, so dass die Verfahren für mehrere Stellen
wiederholt werden mussten. Aber auch die zurückgehende oder fehlende
Qualifikation von Bewerber und Bewerberinnen führt dazu, dass eine Einstellung
an der Eignung scheitert und somit die Stellen erneut ausgeschrieben werden
müssen.
Die
Stadt Haan formuliert zwischenzeitlich die Stellenanforderungsprofile soweit
möglich so, dass sich ein größerer Kreis von Bewerberinnen und Bewerbern
angesprochen fühlt, um so in Zeiten des Fachkräftemangels geeignetes Personal
einstellen zu können. Allerdings ist diese Vorgehensweise dann auch mit einer
ausgeweiteten Sichtung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen verbunden.
Der Zeitaufwand
für die Durchführung von Personalauswahlverfahren ist im Vergleich zu den
Vorjahren extrem gestiegen und wird weiter steigen. Dies ist mit dem
derzeitigen Stellenanteil in der Personalabteilung nicht mehr zu leisten.
Aufgrund
der zunehmenden Veränderungen im Personalbestand (Umsetzungen, Einstellungen,
Versetzungen, Kündigungen, neues Eingruppierungsrecht und andere gesetzliche
Neuerungen) erhöht sich auch der Abstimmungsbedarf mit dem Personalrat, der
Gleichstellung und der Schwerbehindertenvertretung deutlich.
Der
oben beschriebene und gestiegene Arbeitsaufwand in der Personalabteilung wird
nach wie vor mit den gleichen Personalressourcen erledigt wie zu Beginn des
Jahres 2015. Dabei wird die Rechts- und Gesetzeslage im Personalrecht immer
komplexer und schwieriger.
Nach
dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz seit dem 01.07.2016, der Novellierung des
LGG NRW (01.12.2016) und der Einführung der neuen Entgeltordnung (01.01.2017), dem
neuen Schwerbehindertenrecht (Neuerungen BTHG ab dem 01.01.2018) sowie der ab
Mai 2018 verschärften Regelungen im Bereich der personenbezogenen
Datenvereinbarung aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGV) wird die
Personalsachbearbeitung immer schwieriger und komplexer.
Seit
dem 01.01.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz und es sind neue bedeutsame
Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zu beachten.
Die
derzeit laufenden Diskussionen auf Bundesebene in Sachen Wegfall der
sachgrundlosen Befristung und Recht auf Vollzeitbeschäftigung nach Elternzeit
werden darüber hinaus den Personaleinsatz innerhalb des Personalstamms
innerhalb der Stadtverwaltung Haan künftig erschweren.
Erwartet
wird auch eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer elektronischen
Personalakte im Rahmen eines gesetzlich verpflichtenden
Dokumentenmanagementsystems (DMS).
Mit
diesen umfassenden gesetzlichen Änderungen im Personalrecht ist auch eine
gestiegene Fortbildung in den kommenden Jahren für die Beschäftigten der
Personalabteilung dringend erforderlich. Die Zeiten für die Fortbildungen
fehlen dann bei der eigentlichen Personalsachbearbeitung.
Seit
2016 werden in der Stadtverwaltung Haan nach über 15 Jahren wieder
Regelbeurteilungen durchgeführt und somit die gesetzmäßigen Bestimmungen einer
regelmäßigen Beurteilung von Beamten nach dem LBG NRW befolgt. Das nächste Beurteilungsverfahren
beginnt bereits im Januar 2019. Die Beurteilungsrunde 2016 hat gezeigt, dass
vom Beginn des Verfahrens im Januar bis zum Beurteilungsstichtag 1.9.2019 kaum
Raum für weitere zusätzliche Aufgaben neben dem Tagesgeschäft bleibt.
Auswirkungen fehlender Stellenanteile in der
Personalsachbearbeitung:
-
keine zeitnahe Besetzung vakanter Stellen, Stellen
bleiben über einen längeren Zeitraum unbesetzt, dies führt zu einer
zusätzlichen Belastung und Überstunden beim vorhandenen städtischen Personal,
steigender Krankenstand,
-
in den Fachämtern können Aufgaben nicht erledigt
werden, da das erforderliche Personal fehlt,
-
Unzufriedenheit bei den vorhandenen Beschäftigten,
da sich die Bearbeitungszeiten bei ihren gestellten Anträgen verlängern oder
Anfragen/Beratungen seitens der Personalabteilung nicht erfolgen können,
hierdurch kann eine Fluktuation beim vorhandenen Personal einsetzen
-
fehlerhafte Sachbearbeitung, da neues und
zusätzliches Fachwissen nicht angeeignet werden konnte (fehlende
Fortbildungen), Risiken eines Rechtsstreits im Arbeits- und Dienstrecht,
-
die Stadt Haan kann ihre Aufgabe als
Ausbildungsbehörde aufgrund einer Überlastung in der Personalsachbearbeitung nicht
hinreichend wahrnehmen,
- gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Beurteilungen, BEM-Verfahren, Schwerbehin-dertenrecht usw.) können nicht oder nicht hinreichend wahrgenommen werden.
Die Aufnahme eines zusätzlichen Stellenanteils von 1,0 in der Personalabteilung ist aus den o.a. Gründen dringend erforderlich. Die Aufgabenerledigung erfordert eine Aus- und Vorbildung des Eingangsamtes 2.1 (ehem. gehobener Dienst).
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Aufnahme eines Stellenanteils von 1,0 im Produkt 010810, Personalsachbearbeitung EG 9c/A10 im Stellenplan 2019 zu.
Finanz. Auswirkung:
41.000 €/jährlich
Verfasser: Gerhard Titzer, Leiter des Haupt- und Personalamtes