Sachverhalt:
1.
Die Verwaltung hat nach Veröffentlichung der Novelle der
Förderrichtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland vom 3.7.18 das persönliche Gespräch mit dem Kompetenzzentrum
Gigabit.NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie des Landes NRW und der Geschäftsstelle Gigabit.NRW der
Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen und steht seither mit beiden
Einrichtungen in Kontakt.
Um Fördermittel nach der neuen Richtlinie beantragen zu
können, ist eine neue Markterkundung notwendig. Erst nach Vorliegen der
Markterkundung kann die Förderfähigkeit und das weitere Vorgehen beurteilt
werden. Die Ergebnisse der Markterkundung werden im Frühjahr 2019 vorliegen.
Die Verwaltung führt derzeit ein Vergabeverfahren durch, um
einen qualifizierten Berater zu finden, der die Markterkundung durchführt. Dies
erfolgt in Abstimmung mit o.g. Einrichtungen des Landes NRW.
In den Haushaltplanentwurf 2019 sind 80.000 € für ggf.
weiter erforderliche Beratungsleistungen eingestellt.
2.
Zum Antrag der WLH:
Gemäß Nr. 5.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung
des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ 1. Novelle vom
03.07.2018, ist es erforderlich, ein Markterkundungsverfahren durchzuführen.
Dieses ist für einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen auf dem
Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de zu veröffentlichen, um
den Telekommunikationsunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die
Ergebnisse sind ebenfalls auf dem Portal zu veröffentlichen. Weitere Kriterien
an ein Markterkundungsverfahren können der „Rahmenregelung der Bundesrepublik
Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next
Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ unter Nr. 4 entnommen werden. Es
reicht demnach nicht aus, eine Bürgerbefragung per Button auf einer Homepage
oder eine Online-Umfrage durchzuführen.
3.
Mit der Novelle sind die Verfahren deutlich
vereinfacht:
- Künftig werden die Anträge nicht mehr
über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend
bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines
umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) wird abgeschafft. Die Bewilligung
der Mittel kann damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen.
- Für die Antragstellung durch eine
Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des
Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets
nachzuweisen.
- Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur
Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder
Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
- Ein detaillierter Finanzierungsplan ist
künftig zur Antragstellung nicht mehr erforderlich. Die einreichende
Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des
voraussichtlichen Förderbedarfs vor.
- Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird
von 15 auf 30 Millionen € erhöht.
- Die mögliche Verteuerung der Projekte
im Zuge der Ausschreibung der Vorhaben wird in Zukunft berücksichtigt. Es
ist klargestellt, dass für die Bundesförderung der im
Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich ist. Die
Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist lediglich ein Richtwert.
- Die Übernahme des kommunalen
Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länder ist nicht mehr nur bei
Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei
finanzschwachen Kommunen.
- Das Markterkundungsverfahren wird von 4
auf 8 Wochen verlängert. Dies ermöglicht es den TK-Unternehmen, die hohe
Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren zu bedienen und
deutlich substantiiertere Angaben zu machen.
- Das TK-Unternehmen muss seine Meldung
im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den
geplanten Ausbau untermauern.
- In einem Förderprojekt, dessen
wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in
Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben
werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden
Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke
ausgeglichen wird.
4.
Zur
weiteren Information wird hier der Verfahrensablauf dargestellt.
Schritt |
Erklärung |
Durchführung
eines Markterkundungsverfahren |
8
Wochen Melde-Dauer Gebietskarte
wird unter www.breitbandausschreibungen.de bereits bereitgestellt. Text
zum Markterkundungsverfahren ist für alle Abfragen gleichermaßen auf
www.breitbandausschreibungen.de bereitgestellt. Meldungen
der Unternehmen erfolgen direkt auf www.breitbandausschreibungen.de über Einreichung von
Kartenmaterial über die Erschließungsabsichten |
Antragsstellung |
Karte
über das Projektgebiet resultierend aus dem Markterkundungsverfahren steht
auf der Antragsplattform unter www.breitbandausschreibungen.de bereit. Kommune
verfasst eine kurze Projektbeschreibung. Sie wird auf der Plattform über
Informationsfelder unterstützt. |
Zusicherung
der Förderung |
Kommune
erhält Bescheid mit der Zusicherung einer geschätzten Förderhöhe. Ihr wird
auferlegt, dass Ausschreibungsverfahren spätestens 6 Monate nach Erhalt der
Zusicherung zu beginnen. Andernfalls verfällt die Zusicherung und die Kommune
muss einen neuen Antrag stellen. |
Ausschreibung |
Der
Kommune wird ein Leitfaden sowie Muster zur Durchführung des Verfahrens an
die Hand gegeben. |
Baufreigabe
und Erteilung des Bescheides in endgültiger Höhe |
Nach
Erhalt der Vergabeunterlagen erteilt die Bewilligungsbehörde die Baufreigabe
und hält in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im
Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest. |
Bauphase
und Auszahlungen |
Ausgezahlt
wird nach nachgewiesenen Baufortschritt |
Endverwendungsnachweis
und Schlussrechnung |
Die
Kommune erhält die Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden
Unternehmen. Diese gibt sie an die Bewilligungsbehörde weiter. |
Beschlussvorschlag:
Das Vorgehen der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der WLH wird abgelehnt.