Betreff
Breitband in Haan - Antrag der WLH-Fraktion
Vorlage
WTK/035/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.

 

Die Verwaltung hat nach Veröffentlichung der Novelle der Förderrichtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 3.7.18 das persönliche Gespräch mit dem Kompetenzzentrum Gigabit.NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW und der Geschäftsstelle Gigabit.NRW der Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen und steht seither mit beiden Einrichtungen in Kontakt.

 

Um Fördermittel nach der neuen Richtlinie beantragen zu können, ist eine neue Markterkundung notwendig. Erst nach Vorliegen der Markterkundung kann die Förderfähigkeit und das weitere Vorgehen beurteilt werden. Die Ergebnisse der Markterkundung werden im Frühjahr 2019 vorliegen.

 

Die Verwaltung führt derzeit ein Vergabeverfahren durch, um einen qualifizierten Berater zu finden, der die Markterkundung durchführt. Dies erfolgt in Abstimmung mit o.g. Einrichtungen des Landes NRW.

 

In den Haushaltplanentwurf 2019 sind 80.000 € für ggf. weiter erforderliche Beratungsleistungen eingestellt.

 

2.

 

Zum Antrag der WLH:

 

Gemäß Nr. 5.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ 1. Novelle vom 03.07.2018, ist es erforderlich, ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Dieses ist für einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen auf dem Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de  zu veröffentlichen, um den Telekommunikationsunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Ergebnisse sind ebenfalls auf dem Portal zu veröffentlichen. Weitere Kriterien an ein Markterkundungsverfahren können der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ unter Nr. 4 entnommen werden. Es reicht demnach nicht aus, eine Bürgerbefragung per Button auf einer Homepage oder eine Online-Umfrage durchzuführen.

 

3.

Mit der Novelle sind die Verfahren deutlich vereinfacht:

  • Künftig werden die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) wird abgeschafft. Die Bewilligung der Mittel kann damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen.
  • Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
  • Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
  • Ein detaillierter Finanzierungsplan ist künftig zur Antragstellung nicht mehr erforderlich. Die einreichende Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.
  • Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird von 15 auf 30 Millionen € erhöht.
  • Die mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung der Vorhaben wird in Zukunft berücksichtigt. Es ist klargestellt, dass für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich ist. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist lediglich ein Richtwert.
  • Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länder ist nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen.
  • Das Markterkundungsverfahren wird von 4 auf 8 Wochen verlängert. Dies ermöglicht es den TK-Unternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren zu bedienen und deutlich substantiiertere Angaben zu machen.
  • Das TK-Unternehmen muss seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern.
  • In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.

 

 

 

 

 

 

4.

Zur weiteren Information wird hier der Verfahrensablauf dargestellt.

 

Schritt

Erklärung

Durchführung eines Markterkundungsverfahren
auf www.breitbandausschreibungen.de

8 Wochen Melde-Dauer

Gebietskarte wird unter www.breitbandausschreibungen.de bereits bereitgestellt.

Text zum Markterkundungsverfahren ist für alle Abfragen gleichermaßen auf www.breitbandausschreibungen.de bereitgestellt.

Meldungen der Unternehmen erfolgen direkt auf www.breitbandausschreibungen.de über Einreichung von Kartenmaterial über die Erschließungsabsichten

Antragsstellung

Karte über das Projektgebiet resultierend aus dem Markterkundungsverfahren steht auf der Antragsplattform unter www.breitbandausschreibungen.de bereit.

Kommune verfasst eine kurze Projektbeschreibung. Sie wird auf der Plattform über Informationsfelder unterstützt.

Zusicherung der Förderung

Kommune erhält Bescheid mit der Zusicherung einer geschätzten Förderhöhe. Ihr wird auferlegt, dass Ausschreibungsverfahren spätestens 6 Monate nach Erhalt der Zusicherung zu beginnen. Andernfalls verfällt die Zusicherung und die Kommune muss einen neuen Antrag stellen.

Ausschreibung

Der Kommune wird ein Leitfaden sowie Muster zur Durchführung des Verfahrens an die Hand gegeben.

Baufreigabe und Erteilung des Bescheides in endgültiger Höhe

Nach Erhalt der Vergabeunterlagen erteilt die Bewilligungsbehörde die Baufreigabe und hält in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest.

Bauphase und Auszahlungen

Ausgezahlt wird nach nachgewiesenen Baufortschritt
Bewilligungsbehörde kann Probemessungen durchführen.

Endverwendungsnachweis und Schlussrechnung

Die Kommune erhält die Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese gibt sie an die Bewilligungsbehörde weiter.
Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt, nach erfolgreicher Prüfung durch die Bewilligungsbehörde

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Vorgehen der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der WLH wird abgelehnt.