Betreff
Beratung des Haushaltes 2019 und des Stellenplanes 2019
Vorlage
51/020/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.Vorbemerkungen

 

 Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses.

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs.2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe.

 

2. Beratung des Haushaltes 2019

    Im Einzelnen:

     Produkt

                             Bezeichnung

           Seiten

Haushaltsplanentwurf

 

060110

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(fremder Träger

 

 

     445 - 450

 

060125

 

Städt. Kindertageseinrichtungen

 

 

 

     455 - 460

 

 

060130

 

Kindertagespflege

 

 

 

     461 - 464

 

 

060210

 

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von

Einrichtungen

 

 

     465 - 468

 

 

060220

 

 

Einrichtungen der Jugendarbeit

 

 

     469 - 474

 

 

060310

 

 

Ambulante Hilfen

 

 

     475 - 478

 

 

060320

 

 

Stationäre Hilfen

 

 

     479 - 482

 

 

060330

 

 

 Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

 

 

     483 - 486

 

 

 

2.1 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

Produkt 060110       Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (städt. Träger)

Produkt 060130       Kindertagespflege

 

 

 

2.1.1 Finanzierung der Kindertageseinrichtungen/ KiBiz Änderung

Mit dem Schnellbrief 190/2018 informiert der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen über den Entwurf eines Gesetzes für einen qualitativen und sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz.

Das Landeskabinett hat am 12.07.2018 den Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz (vgl. Anlage 2) beschossen. Hiermit soll im Wesentlichen die bereits aktuell laufende Übergangsfinanzierung für die Tageseinrichtungen für ein weiteres Kindergartenjahr (2019/2020) mit einem Gesamtvolumen von 450 Millionen Euro gesichert werden. Die Landesregierung möchte damit einen nahtlosen Anschluss an die zusätzlichen Zuschüsse nach dem Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung (Überbrückungsgesetz) und nach dem „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW“ realisieren. Die Kindpauschalen sollen ein weiteres Kitajahr um 1,5 zusätzlich auf 3 % erhöht werden.

Die Kommunen tragen rund 40 Millionen Euro sowie ihren Anteil an der erhöhten Dynamisierung (3 Prozent statt 1,5) von rund 30 Millionen Euro.

Mit Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 enden verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen des Landes. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die komplexe Systemumstellung der Finanzen der gesamten Kindestagesbetreuung aber noch nicht abgeschlossen sein. Im Interesse aller Beteiligten, muss eine angemessene Vorlaufzeit bei der Umstellung auf ein verändertes Finanzierungssystem ab 2020/2021 berücksichtigt werden

 

2.1.2 Finanzielle Auswirkungen/Änderungen im Haushalt 2019

Die Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 wird dem Jugendhilfeausschuss in der ersten Sitzung des Jahres 2019 vorgelegt.

 

Übersicht über die Veränderungen:

Für die Haushaltsplanberatungen 2019 wurden an dem Standort der städt. Kita Bollenberg weitere 15 Plätze in Form einer Wander- und Erlebnisgruppe für Kinder ab 3 Jahren in einem Bauwagen berücksichtigt.

Weiter wurde für den Haushalt 2019 an dem ehemaligen Standort Bachstr. eine zweigruppige Einrichtung mit insgesamt 40 Plätzen eingeplant. Diese beiden Gruppen werden 2020 in die Einrichtung am Erikaweg übergeleitet.

Die Inbetriebnahme der Wander- und Erlebnisgruppe als auch der Einrichtung „Märchenwald“ ist ab Dezember 2018 vorgesehen.

 

 

Investive Maßnahmen/ Förderung durch das Land

a)    Tagespflege:

Im Jahr 2019 sind zusätzlich 4 neue Großtagespflegestellen für insgesamt 36 Kinder geplant.

 

b)    Antrag der Großtagespflegestelle Lep

Die Großtagespflegestelle Lep beantragt mit Schreiben vom 12.07.2018  ( Anlage 3) die Übernahme des 10 % Eigenanteiles der Kosten für Aus- und Umbau, sowie Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung von 9 Betreuungsplätzen für u 3 Kinder in seiner neuen Großtagespflegestelle „Phantasiahafen II“ in Höhe von 8.907,70 € für die neue Großtagespflegestelle. Die Großtagespflegestelle beabsichtigt zum 01.01.2019 den Betrieb aufzunehmen.

 

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben

89.077,00 Euro

Gesamtzuschuss des LVR im Rahmen

der Förderrichtlinien 

(90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)

80.169,30 Euro

Eigenanteil ( 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)

8.907,70 Euro

 

 

2.1.3 Personelle Veränderungen

Für den Stellenplan 2019 für das Jugendamt wurden zwei neue Stellen berücksichtigt. Zum einen eine Teilzeitstelle (0,5) für die Fachberatung der städtischen Kitas und eine Teilzeitstelle (0,5) für die Fachberatung der Tagespflege.

 

3. Änderung der Haushaltsansätze

 

Produkt 060310  Ambulante Hilfen

Im Bereich der ambulanten Hilfen gemäß SGB VIII ergeben sich durch eine weiterhin hohe Fallbelastung in unterschiedlichen Hilfeangeboten, wie § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe, im Bereich der Fälle § 35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte / Integrationshelfer- Kostensteigerungen. Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2019 sind in Höhe von 52.000 € berücksichtigt.

 

Produkt 060320 Stationäre Hilfen

Im Bereich der Unterbringung Mutter- Kind / stationäre Hilfen sind zwei Fälle zu verzeichnen, die zu Mehrkosten von 100.000 € führen. Für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA) sind Mehrkosten in Höhe von 100.000 € zu veranschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Haushalt 2019 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse/der gefassten Einzelbeschlüsse des JHA am 20.11.2018 beschlossen.

2.    Der Stellenplan 2019 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem Verwaltungsentwurf (s. RIS) beschlossen.