Sachverhalt:
1.Vorbemerkungen
Zuständigkeit
des Jugendhilfeausschusses.
Der
Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs.2 SGB VIII mit allen
Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der
Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in
Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht,
Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung
des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des
Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe.
2. Beratung des Haushaltes 2019
Im Einzelnen:
Produkt |
Bezeichnung |
Seiten Haushaltsplanentwurf |
060110 |
Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder
Träger |
445 - 450 |
060125 |
Städt. Kindertageseinrichtungen |
455 -
460 |
060130 |
Kindertagespflege |
461 -
464 |
060210 |
Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen |
465 -
468 |
060220 |
Einrichtungen der Jugendarbeit |
469 -
474 |
060310 |
Ambulante Hilfen |
475 -
478 |
060320 |
Stationäre Hilfen |
479 -
482 |
060330 |
Rechtsangelegenheiten Minderjähriger |
483 -
486 |
2.1 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
Produkt 060110 Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen (städt. Träger)
Produkt 060130 Kindertagespflege
2.1.1 Finanzierung der
Kindertageseinrichtungen/ KiBiz Änderung
Mit dem
Schnellbrief 190/2018 informiert der Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen über den Entwurf eines Gesetzes für einen qualitativen und
sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz.
Das Landeskabinett
hat am 12.07.2018 den Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu
einem reformierten KiBiz (vgl. Anlage 2) beschossen. Hiermit soll im
Wesentlichen die bereits aktuell laufende Übergangsfinanzierung für die
Tageseinrichtungen für ein weiteres Kindergartenjahr (2019/2020) mit einem
Gesamtvolumen von 450 Millionen Euro gesichert werden. Die Landesregierung
möchte damit einen nahtlosen Anschluss an die zusätzlichen Zuschüsse nach dem
Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der
Kindertagesbetreuung (Überbrückungsgesetz) und nach dem „Gesetz zur Rettung der
Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW“ realisieren. Die
Kindpauschalen sollen ein weiteres Kitajahr um 1,5 zusätzlich auf 3 % erhöht
werden.
Die Kommunen tragen
rund 40 Millionen Euro sowie ihren Anteil an der erhöhten Dynamisierung (3
Prozent statt 1,5) von rund 30 Millionen Euro.
Mit Ablauf des
Kindergartenjahres 2018/2019 enden verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen des
Landes. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die komplexe Systemumstellung der Finanzen
der gesamten Kindestagesbetreuung aber noch nicht abgeschlossen sein. Im
Interesse aller Beteiligten, muss eine angemessene Vorlaufzeit bei der
Umstellung auf ein verändertes Finanzierungssystem ab 2020/2021 berücksichtigt
werden
2.1.2 Finanzielle Auswirkungen/Änderungen im
Haushalt 2019
Die
Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 wird dem Jugendhilfeausschuss in der
ersten Sitzung des Jahres 2019 vorgelegt.
Übersicht über die Veränderungen:
Für die
Haushaltsplanberatungen 2019 wurden an dem Standort der städt. Kita Bollenberg
weitere 15 Plätze in Form einer Wander- und Erlebnisgruppe für Kinder ab 3
Jahren in einem Bauwagen berücksichtigt.
Weiter wurde für
den Haushalt 2019 an dem ehemaligen Standort Bachstr. eine zweigruppige
Einrichtung mit insgesamt 40 Plätzen eingeplant. Diese beiden Gruppen werden
2020 in die Einrichtung am Erikaweg übergeleitet.
Die Inbetriebnahme
der Wander- und Erlebnisgruppe als auch der Einrichtung „Märchenwald“ ist ab
Dezember 2018 vorgesehen.
Investive Maßnahmen/ Förderung durch das
Land
a)
Tagespflege:
Im Jahr 2019 sind
zusätzlich 4 neue Großtagespflegestellen für insgesamt 36 Kinder geplant.
b)
Antrag
der Großtagespflegestelle Lep
Die
Großtagespflegestelle Lep beantragt mit Schreiben vom 12.07.2018 ( Anlage 3) die
Übernahme des 10 % Eigenanteiles der Kosten für Aus- und Umbau, sowie
Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung von 9 Betreuungsplätzen für u 3 Kinder in
seiner neuen Großtagespflegestelle „Phantasiahafen II“ in Höhe von 8.907,70 €
für die neue Großtagespflegestelle. Die Großtagespflegestelle beabsichtigt zum
01.01.2019 den Betrieb aufzunehmen.
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben |
89.077,00 Euro |
Gesamtzuschuss des LVR im Rahmen der Förderrichtlinien (90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) |
80.169,30 Euro |
Eigenanteil ( 10% der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben) |
8.907,70 Euro |
2.1.3 Personelle Veränderungen
Für den Stellenplan
2019 für das Jugendamt wurden zwei neue Stellen berücksichtigt. Zum einen eine
Teilzeitstelle (0,5) für die Fachberatung der städtischen Kitas und eine
Teilzeitstelle (0,5) für die Fachberatung der Tagespflege.
3. Änderung der Haushaltsansätze
Produkt 060310 Ambulante Hilfen
Im Bereich der
ambulanten Hilfen gemäß SGB VIII ergeben sich durch eine weiterhin hohe
Fallbelastung in unterschiedlichen Hilfeangeboten, wie § 31 Sozialpädagogische
Familienhilfe, im Bereich der Fälle § 35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe für
seelisch Behinderte / Integrationshelfer- Kostensteigerungen. Mehrkosten für
das Haushaltsjahr 2019 sind in Höhe von 52.000 € berücksichtigt.
Produkt 060320 Stationäre Hilfen
Im Bereich der Unterbringung
Mutter- Kind / stationäre Hilfen sind zwei Fälle zu verzeichnen, die zu
Mehrkosten von 100.000 € führen. Für die Unterbringung der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge (UMA) sind Mehrkosten in Höhe von 100.000 € zu
veranschlagen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Haushalt 2019 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten
Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der
Beratungsergebnisse/der gefassten Einzelbeschlüsse des JHA am 20.11.2018
beschlossen.
2.
Der
Stellenplan 2019 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem
Verwaltungsentwurf (s. RIS) beschlossen.