Sachverhalt:
Durch die rechtzeitige Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2019 besteht frühzeitig die Möglichkeit die Planansätze produktweise unter Berücksichtigung der auf die einzelnen Ausschüsse entfallenden Zuständigkeiten zu beraten. Damit können die haushaltsrelevanten Entscheidungen am 04.12.2018 im HFA abschließend beschlossen werden.
In den Zuständigkeitsbereich des WLSTA entfallen folgende Produkte:
Ausschuss |
Produkt |
Bezeichnung |
WLSTA |
010300 |
Städte- und andere Partnerschaften |
WLSTA |
150100 |
Wirtschaftsförderung |
WLSTA |
150200 |
Stadtmarketing |
WLSTA |
150400 |
Beteiligungen |
Die Produkte sind wie im Haushaltsplanentwurf
abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Ausdruck der Anlage wird
abgesehen, da den Fraktionen der Haushaltsplanentwurf vorliegt und zudem
digital verfügbar ist.
Beschlussvorschlag:
Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2019 beschlossen
Finanz. Auswirkung:
Siehe Haushaltsplan