hier: Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
In die Sitzung des SUVA vom 06.02.2018 ist durch die Verwaltung ein Antrag des Eigentümers der Flurstücke 1485, 1481, 1482, Flur 18, Gemarkung Haan eingebracht worden (s. Anlage 1), in welchem dieser die Änderung des Bebauungsplans Nr. 54a beantragt, um auf seinen Flurstücken den Bau eines weiteren Wohngebäudes mit drei bis vier Wohneinheiten möglichst mit einer Erschließung über die Straße Becherbanden zu ermöglichen. An die Fläche des Antragstellers grenzt die städtische Fläche des bereits aufgegebenen Kleinkinderspielplatzes Becherbanden an. Um eine mögliche Bebauung der ehemaligen Spielplatzfläche und die des Antragstellers zu prüfen, wurde die Verwaltung damit beauftragt Planungsvarianten für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54a, 2. Änderung zur Errichtung von Mehrfamilien- und/oder Doppelhäusern im Bereich des Spielplatzes Becherbanden und der Flurstücke 1481, 1482 und 1485 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Haan zu erstellen und einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Bereits mit Schreiben vom 13.01.2018 ist zudem durch Nachbarn eine
Anfrage zum Erwerb der ehemaligen Spielplatzfläche zur Anlage eines Biotops
gestellt worden. Im Hinblick auf die Beratungen im SUVA am 06.02.2018 wurde
über diese Anfrage zunächst jedoch nicht entschieden.
Nach der Beschlussfassung des SUVA am 06.02.2018 sind durch zahlreiche
Nachbarn Bedenken gegen eine Bebauung des ehemaligen Spielplatzes Becherbanden
schriftlich beim Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht eingegangen. Aufgrund der
eingegangenen Anregungen wurde in der Sitzung des SUVA am 10.04.2018
beschlossen, vor der Sitzung des nächsten SUVA eine Ortsbesichtigung
durchzuführen. Diese erfolgte dann vor dem SUVA am 21.06.2018. Zu dieser
Ortsbesichtigung wurden den Fraktionen alle vorliegenden Stellungnahmen der
Anwohner im nicht-öffentlichen Teil des SUVA zur Verfügung gestellt (Alle
eingegangen Anregungen sind nunmehr auch geschwärzt um die personenbezogenen
Daten der Anlage 2 zu entnehmen). Im Rahmen der Sitzung des SUVA am 21.06.2018
wurde die Verwaltung damit beauftragt, dass vor weiteren Beratungen ein
Erörterungstermin mit den Anwohnern stattfinden solle.
Die Verwaltung hat daraufhin mit Schreiben vom 17.09.2018 alle Anwohner,
die Anregungen vorgetragen haben, zu einer Erörterung am 02.10.2018 in den
Sitzungssaal des Haaner Rathauses eingeladen. Dieses Angebot haben 17 Anwohner
wahrgenommen. Das Ergebnisprotokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage 3
beigefügt.
2. Weitere Vorgehensweise
Aufgrund der
kontroversen Diskussion des Sachverhaltes ist eine weitere Bearbeitung des
Planungsauftrages vom 06.02.2018 ohne erneute politische Beratung und
Entscheidung nicht sinnvoll und zielführend. Zur Entscheidung stehen aus Sicht
der Verwaltung folgende Varianten an:
Variante 1 Verkauf /Verpachtung der Spielplatzfläche
Der Spielplatz
Becherbanden wird an die Nachbarn verkauft oder langfristig verpachtet, um hier
ein Biotop anzulegen. Wie die Anlage und der Erhalt des Biotops dauerhaft
gesichert werden kann, ist im weiteren Verfahren zu klären. Eine Verpachtung
hätte den Vorteil, dass die Stadt langfristig wieder einen Zugriff auf das
Grundstück hätte. Durch die Nachbarn, welche das Grundstück als Biotop anlegen
wollen, ist im Juni 2018 bereits eine erste Planskizze vorgelegt worden, die
eine mögliche Bepflanzung abbildet (s. Anlage 4). Eine öffentliche
Zugänglichkeit und die Aufrechterhaltung der Wegeverbindung ist seitens der
betroffenen Nachbarn nicht gewünscht. Seitens der Nachbarn wurde
zwischenzeitlich ein Kaufpreisangebot vorgelegt, welches im nicht-öffentlichen
Teil der Sitzung unter dem Punkt Mitteilungen vorliegt. Auch eine Bebauung
durch Änderung des Bebauungsplanes für das angrenzende Nachbargrundstück 1481,
1482, 1485 erfolgt nicht. Die im Plangebiet vorhandene Grünstruktur /
Gartennutzung bleibt erhalten.
Variante 2 Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit
Wegeverbindung
Die Spielplatzfläche
verbleibt im Eigentum der Stadt Haan. Die Stadt legt eine öffentliche
Grünfläche mit einer Wegeverbindung zwischen Becherbanden 19 und 23 an.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Anlage und Unterhaltung in den
Haushalt einzustellen. Auch eine Bebauung durch Änderung des Bebauungsplanes
für das angrenzende Nachbargrundstück 1481, 1482, 1485 erfolgt nicht. Die im
Plangebiet vorhandene Grünstruktur / Gartennutzung bleibt erhalten.
Variante 3 Moderate
Bebauung durch ein Bebauungsplanänderungs-verfahren
Die Spielplatzfläche und
das angrenzende private Grundstück erhalten eine Bebauungsmöglichkeit für eine
Einfamilienhaus- oder für eine Doppelhausbebauung durch eine Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 54a, 2. Änderung. Eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
fügt sich aus Sicht der Verwaltung nicht in die vorhandene Baustruktur ein.
Durch die Verwaltung wurde eine Bebauungsvariante für eine Doppelhausbebauung
erarbeitet, die als Anlage 5 beigefügt ist. Die Erarbeitung und Prüfung
weiterer Varianten ist erst nach einer politischen Entscheidung zur weiteren
Vorgehensweise sinnvoll.
Ein Beschlussvorschlag ist nach erfolgter Beratung im Ausschuss zu
formulieren.
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
gemäß Beratungsergebnis