Betreff
„Generationengerechtigkeit in Haan: Etablierung einer nachhaltigen Finanz- und Umweltpolitik“
hier: Informationsvorlage zum Bürgerantrag der Jungen Union Haan vom 07.04.2017
Vorlage
65/058/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Anlass der Vorlage

In den HFA vom 26.06.2018 wurde seitens der Jungen Union Haan der Bürgerantrag „Generationengerechtigkeit in Haan: Etablierung einer nachhaltigen Finanz- und Umweltpolitik“ vom 07.04.2017 eingebracht. Dieser soll im WLSTA und SUVA beraten werden.

 

Auszug aus dem Bürgerantrag der Jungen Union Haan:

 

„Daher bitten wir den Rat der Stadt Haan Folgendes zu beschließen:

 

1)    Ein Teil der zukünftigen Überschüsse der Gartenstadt Haan wird zur Senkung der laufenden (Energie-)kosten genutzt. Hierfür werden in einem ersten Schritt die kommunalen Gebäude mit Photovoltaikanlagen samt Speicher ausgestattet.

2)    Darüber hinaus werden die Ansätze des 10-Punkte-Klimaschutzprogramms in eine Nachhaltigkeitsstrategie überführt, überarbeitet und ergänzt. Hierzu wird eine Projektgruppe gegründet.“

 

 

Die Verwaltung der Stadt Haan möchte zu vorgenanntem Punkt 1) folgenden Sachverhalt erläutern:

 

zu 1)   Photovoltaikanlagen

Im Sachstandsbericht der Verwaltung vom 07.07.2015 zum 10-Punkte-Klimaschutz-programm wurde zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude berichtet, dass in 2010/2011 in ersten Kontakten mit Interessenten (Potenzielle Betreiber der Solaranlagen) die Eignung städtischer Dächer überprüft wurde. Das Ergebnis war, dass aufgrund sanierungsbedürftiger Dachabdichtungen, ungeeigneter Dachkonstruktionen oder starker Verschattung durch Bäume die Installation von Photovoltaikanlagen nicht ohne Weiteres geeignet ist. Auf den Dächern der Feuerwehr Nordstraße 25 und der Grundschule Dieker Straße 69 wurde beim Neubau die Dachkonstruktion für die Installation von Photovoltaikanlagen vorbereitet.

Allerdings gab es beim Modell einer Nutzungsüberlassung Risiken bei den Verträgen. Das Thema konnte aufgrund fehlender Personalressourcen laut Bericht aus 2015 nicht weiter verfolgt werden.

 

Beim Betriebshof wurde 2007 betrachtet, ob auf dem Dach eine Photovoltaikanlage möglich sei. Dies wäre demnach bis 15 kg/m² der Fall, vorbehaltlich einer genauen Berechnung des Systems. Allerdings ist aufgrund des Dachaufbaus eine aufwändige, weit spannende Unterkonstruktion erforderlich, um die Lasten in die Binder zu führen. Es ergeben sich Dachdurchdringungen zur Befestigung, welche ebenfalls nur mit relativ hohem Aufwand machbar sind. Somit wurde dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Alternativ wurde ein System mit flächenintegrierter Photovoltaik betrachtet, hierbei wurde aber wegen dem zu geringen Ertrag davon Abstand genommen. Die Dachbahn im Bestand ist auch noch in Ordnung, sodass jetzt keine Sanierung erforderlich ist.

 

Die Installation von Photovoltaikanlagen wäre daher zum heutigen Stand auf 2 der städtischen Gebäude möglich. Die Anbindung an die elektrischen Anlagen mit Speichermöglichkeit müsste noch gesondert geprüft werden.

 

Vor dem Hintergrund der Maßnahmen, die aus Empfehlungen der Energieausweise hervorgehen, kann eine Photovoltaikanlage ein Element einer energetischen Sanierung sein bzw. eine zusätzliche Option, jedoch im Abgleich mit anderen Möglichkeiten eines erneuerbaren Energieeinsatzes.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.