Sachverhalt:

Durch die rechtzeitige Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2019 bestand frühzeitig die Möglichkeit die Planansätze produktweise unter Berücksichtigung Zuständigkeiten in den einzelnen Ausschüssen zu beraten.

Die Verwaltung schlägt vor, die beantragten Veränderungen produktbereichsweise auf Basis der als Anlage 2 beigefügten Arbeitsunterlage zu beraten und zu beschließen. Innerhalb des Produktbereiches sind zunächst die Veränderungsanträge aus der Verwaltung aufgeführt und danach die der Politik.

Produktbereiche für die keine Änderungsanträge vorliegen, werden entsprechend dem Haushaltsplanentwurf beschlossen.

 

Weitere Veränderungsanträge die der Verwaltung bis zum 04.12.2018 zugehen, werden dem jeweiligen Produktbereich zugeordnet und als Tischvorlage in der HFA-Sitzung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

Der HFA empfiehlt dem Rat die Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes unter Berücksichtigung

  1. die Veränderungsanträge der Verwaltung (lfd. Nrn. 1 bis 11) und
  2. die Veränderungsanträge der Politik (lfd. Nrn. einsetzen)

und ansonsten wie im Haushaltsplanentwurf 2019 dargestellt, zu beschließen.

Finanz. Auswirkung:

Entsprechend der Beschlussfassung und der sich aus anliegender Veränderungsliste (Anlage 4) ergebender Beträge.