Betreff
Gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Städte zum Entwurf des Kreishaushalts 2019 und der damit verbundenen Entwickung der Kreisumlage
Vorlage
20/098/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 55 Abs 1 der Kreisordnung NRW (KrO) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Mit Schreiben von Herrn Landrat Hendele vom 15.8.2018 wurde das Benehmensherstellungsverfahren eingeleitet und die Eckdaten für den Kreishaushaltsentwurf 2019 mitgeteilt. Darüber hinaus wurden am 14.9.2018 im Rahmen einer Kämmererkonferenz weitere Einzelheiten vorgestellt.

 

Wie in den Vorjahren hat sich die Kämmererkonferenz der kreisangehörigen Städte entschieden, eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushaltes 2019 abzugeben. Die Stellungnahme und die Anlage zur Stellungnahme sind der Vorlage beigefügt.

 

Nach § 55 Abs. 2 KrO werden die Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Über die Einwendungen der Gemeinden muss der Kreistag in öffentlicher Sitzung beschließen und den Gemeinden das Beratungsergebnis und dessen Begründung mitteilen.

 

Über die Ergebnisse wird von hieraus nach Beschlussfassung im Kreistag berichtet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung: