Erhöhung des Stellenanteils der Stelle 66/19, EG 8, von derzeit 0,7 auf 1,0
(betroffene Produkte 110210,110220,110230)
Sachverhalt:
Ein wesentlicher Aufgabenbereich des Tiefbauamtes ist die
Stadtentwässerung. Dazu gehört neben der Unterhaltung und Erneuerung des
öffentlichen Kanalnetzes, einschließlich seiner Abwasserbetriebspunkte, auch
die Bearbeitung sämtlicher Belange der privaten Grundstücksentwässerung. Bisher
werden diese Leistungen von den Ingenieuren im Tiefbauamt erbracht. Dabei nimmt
der Bereich der rein administrativen Aufgaben kontinuierlich zu. Diese eher
weniger hochwertigen Arbeitsleistungen sollen zukünftig von der Stelle 66/19
übernommen werden. Dadurch werden die Ingenieure deutlich entlastet, und können
sich mehr ihren Kernaufgaben widmen. Das ist umso mehr geboten, als von den
vier im Stellenplan enthaltenen Ingenieurstellen derzeit nur zwei besetzt sind,
und eine grundlegende Verbesserung dieser Situation nicht absehbar ist.
Das Aufgabengebiet der Stelle 66/19 soll zukünftig um folgende Punkte
erweitert werden:
- Stellungnahmen zu Anträgen für
Geothermiebohrungen
- Stellungnahmen zu wasserrechtlichen
Erlaubnissen für den Einbau von Recyclingmaterial
- Bearbeitung von Anträgen für die Einleitung
von Wasser/Abwasser in die städtische Kanalisation im Zuge von
Fassadenreinigungen, Erdbohrungen, Drainagen usw.
- Kontrolle der Fettabscheider und
Leichtflüssigkeitsabscheider im Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit dem BRW.
Aufbau und Pflege einer Datenbank.
- Überwachung von Indirekteinleitern in
Zusammenarbeit mit der Kanalkontrollkolonne des BRW
- Verfolgung von Fehlanschlüssen an das
öffentliche Kanalnetz.
Langfristig beabsichtigt das Tiefbauamt den Aufbau einer Grundstücks-entwässerungsdatenbank,
die von der Stelle 66/19 mit betreut werden soll.
Die aufgeführten Aufgaben sind Pflichtaufgaben, die aufgrund der
fehlenden personellen Ressourcen im Tiefbauamt nicht mehr adäquat erledigt
werden können. Eine dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit des
Beschäftigten von 25 Stunden auf 39 Stunden ist vor diesem Hintergrund dringend
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Erhöhung des Stellenanteils der Stelle 66/19 von 0,7 auf 1,0 (Stellenanteil von 0,3 im Produkt 110220) im Stellenplan 2019 zu.
Finanz. Auswirkung:
zusätzliche Personalkosten i.H.v. 15.000,00 €/jährlich