Betreff
Einrichung und Ausstattung des Gymnasiums (derzeit eingepl. 3,1 Mio €)
Vorlage
40/020/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Neubaumaßnahme am Gymnasium schreitet voran. Nach eines durch die Wiedereinführung von G9 bedingten Beschlusses über die Aufstockung des Gebäudes und der Umsetzung hierzu, wird mit einem Bezug des Gebäudes nunmehr mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 gerechnet. Parallel zu den Baumaßnahmen gilt es daher, die   Einrichtungsplanung zu konkretisieren und forcieren. Hier geht es im Wesentlichen um loses Mobiliar für alle Unterrichts-, Aufenthalts-, Verwaltungs- und Veranstaltungsbereiche, die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachbereiche mit Geräten und Lehr- und Lernmitteln, die IT-Ausstattung sowie die Anschaffung von sonstigen Lehr- und Lernmitteln, Musikinstrumenten und Schulbüchern. Hervorzuheben ist, dass hinsichtlich des Neubaus im Kontext zur PCB-Belastung nach Rücksprache mit den Fachleuten des Gebäudemanagements eine 0-Toleranzgrenze gilt d.h., dass aus dem Bestandsgebäude nichts oder nur sehr wenig und nur vereinzelt mitgenommen werden darf. Somit entstehen hohe Kosten, die aktuell zwar sorgfältig geschätzt wurden jedoch derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass für das Jahr 2020 eine  Anpassung notwendig sein wird.

 

Ein Beispiel hierfür ist die Ausstattung der Schule mit Musikinstrumenten und Notensammlungen. In Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement wird derzeit geprüft, ob und inwieweit eine Reinigung der Geräte möglich und wirtschaftlich und inwieweit eine Digitalisierung der Notensammlungen unter gleichzeitiger Beachtung des Urheberrechtes umzusetzen ist. Des Weiteren ist die Anschaffungsliste der Fachsammlungen nicht abschließend, da sich hier noch Auswirkungen der Umstellung auf G9 nach Anpassung der Kernlernpläne niederschlagen werden. Abhängig von den Ergebnissen muss der Ansatz in Vorbereitung des Haushalts für das Jahr 2020 ggf. angepasst werden.

 

In der bisherigen Planung sind folgende Kostenblöcke enthalten für die es bereits im Jahr 2019 gilt, die notwendigen Vorbereitungen, Ausschreibungen, Aufträge zu fertigen, um eine rechtzeitige Lieferung im Jahr 2020 gewährleisten zu können: 

 

 

-       Loses Mobiliar für alle Klassen- und Fachräume, die Verwaltung, die Mensa und die Aula

-       Ausstattung des gesamten Naturwissenschaftlichen Bereiches (NW-Bereich) mit allen Geräten- und Ausstattungsgegenständen, Lehr- und Lernmitteln

-       Medienausstattung (Rechner, Server und interaktive Tafeln)

-       Lehr- und Lernmittel und Schulbücher

 

 

Mobiliar

Hinsichtlich der Anschaffung von losem Mobiliar für die Haaner Schulen besteht ein Rahmenvertrag mit einer erfahrenen und etablierten Schulmöbelfirma. Dieser wurde mit Blick auf die Ausstattung des Gymnasiums und dem damit verbundenen erhöhten Aufwand erst in diesem Jahr erneut europaweit ausgeschrieben und vergeben.

 

Die Ausstattung der Schulen erfolgt in enger Abstimmung mit den Schulen und dem konkreten Bedarf vor Ort. Dies trägt wesentlich zu einer Qualitätssteigerung und Nutzerzufriedenheit vor Ort bei. Hinsichtlich des anstehenden Neubaus am Gymnasium erfolgten unter Beteiligung der Projektleitung des Gebäudemanagements frühzeitig intensive Abstimmungs- und Bemusterungstermine mit der Schulleitung. Darüber hinaus  besteht ein fortlaufender enger Austausch aller Beteiligten aus Schule und Verwaltung sowie beauftragten Unternehmen. Weitere Planungsgespräche stehen in Kürze an. Aufträge aus dem Rahmenvertrag müssen im Jahr 2019 erteilt werden, damit eine Lieferung rechtzeitig zum Einzug garantiert ist.

 

 

Ausstattung NW-Bereich

Die Ausstattung des NW-Bereiches (Chemie, Biologie und Physik) ist ein sehr umfangreiches und kleinteiliges Projekt, bei dem die Mitarbeit der Schule und die dort vorhandenen Fachkenntnisse sehr wichtig sind. Das zu erwartende Ausgabevolumen liegt im hohen sechsstelligen Bereich und erfordert von daher ebenfalls eine Europaweite Ausschreibung, die in ihrer Vorbereitung arbeitsintensiv und nicht trivial ist. Zur Ermittlung des Leistungsverzeichnisses musste daher ein Fachplaner hinzugezogen werden, der derzeit in Zusammenarbeit mit der Schule und Amt 40 die erforderlichen Grundlagen für eine Produktneutrale Ausschreibung erarbeitet. Eine Ausschreibung ist im ersten Quartal des Jahres 2019 vorgesehen.

 

Medienausstattung

Hier geht es im Wesentlichen um die Anschaffung von Rechnern, Servern und Interaktiven Tafeln. Letzteres wurde bereits in der Beratungsvorlage 40/012/2018 ausführlich erläutert.

 

 

 

Lehr- und Lernmittel und Schulbücher

Dies betrifft lose Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie die Anschaffung neuer Schulbücher. Auch hier dürfen bestehende Werke nicht mit in das neue Gebäude genommen werden. Seitens der Schule wurde mit Blick auf den anstehenden Neubau bereits in den vergangenen Jahren umsichtig geplant. Die Anschaffung von Schulbüchern erfolgt über die jährliche Schulbuchausschreibung, die für das Jahr 2020 dann europaweit vorzubereiten ist. Wie bereits zuvor erläutert, sind weitere Anschaffungen durch die Umstellung auf G9 wahrscheinlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung des Gymnasiums werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Ausschreibungen sind im Rahmen der Budgetplanung zeitnah zu veranlassen. Ein Sachstandsbericht hierüber erfolgt regelmäßig im BKSA.

 

 

Finanz. Auswirkung:

Im Entwurf der Haushalts- und Finanzplanung bereits eingeplant