Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss v. 12.12.2017 wurde einstimmig beschlossen, einen
Neubau des
Vereinsheims des TSV 1884 Gruiten e.V. mit einer Investitionssumme in Höhe von 1,5 Mio. € (ca. 67.500 €
Annuität jährlich) ohne Festlegung einer Projektvariante im Haushalt 2018 einzuplanen.
Weiterhin wurde ebenfalls im Rat am 12.12.2017 beschlossen, dass die
Betriebskosten (27.730 €) bezogen auf die allgemeine Nutzung der Anlage mit einem
Eigenanteil des TSV Gruiten in Höhe von max. 5.000 € von der Stadt eingeplant
werden. Hieraus ergibt sich insgesamt eine jährliche Belastung des Haushaltes
für 30 J. in Höhe von ca. 90.230 €/Jahr.
Mit Schreiben vom 07.09.2018 wurde ein Antrag des TSV Gruiten in die
politischen Beratungen eingebracht, nach dem sich für die vom TSV gewählte
Variante (Vereinsheim mit Mehrzweckraum) Baukosten in Höhe von 2.158.261 €
ergeben, was 658.261 € über dem beschlossenen Investitionszuschuss liegt. Dieser
Antrag wurde vom Vorstand des TSV in der Sitzung des BKSA am 26.09.2018
erläutert. Im Ausschuss bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung die
Auswirkungen auf den Haushalt zu den Haushaltsberatungen des BKSA am 21.11.2018
darstellt und auf dieser Basis weiter beraten werden sollte. Eine Ergänzung des
TSV zum Antrag vom 07.09.2018 mit Erklärungen zum Vorsteuerabzug ist dieser
Vorlage ebenfalls beigefügt.
In einer Übersicht zu der
bisherigen Beschlusslage stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt
dar:
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alt |
neu |
Mehrbedarf |
Investitionszuschuss |
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1.500.000 € |
2.158.261 € |
658.261 € |
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Finanzzuschuss
Bau/Instandhaltung (neu) pro Jahr/29J.* |
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67.500,00 € |
100.000,00 € |
32.500,00 € |
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Betriebskosten
pro Jahr / ausgehend von 30 J.* |
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22.730,00 € |
27.730,00 € |
5.000,00 € |
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Gesamt
pro Jahr /30 J.* |
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90.230,00 € |
127.730,00 € |
37.500,00 € |
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Einmalleistung
der Stadt |
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0,00 € |
283.815,00 € |
283.815,00 € |
Abbruch,
Container |
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Außenanlagen |
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*Laufzeit Darlehen 29 J. und Laufzeit
Erbbaurechtsvertrag 30 J.
Aus dem Antrag ergibt sich eine Erhöhung der Betriebskosten um 10.000 €
von 27.730 € auf 37.730
€/Jahr. An diesen Kosten will sich der TSV mit 10.000 € anstatt bisher mit 5.000
€ beteiligen, wodurch ein Mehrbedarf in Höhe von 5.000 € entsteht. Für den
Abbruch des Bestandsgebäudes, die Bereitstellung von Containern und die
Erneuerung der angrenzenden Außenanlagen wird darüber hinaus ein einmaliger
Zuschuss in Höhe von 283.815 € beantragt.
Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt nur die Beschlusslage
aus Dezember 2017 und erhält keine darüberhinausgehenden Mittel.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung
Finanz. Auswirkung:
s. Beratungsvorlage