hier: Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebotes in der OGS Gruiten für das Schuljahr 2019 / 2020
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.
Im vorliegenden Fall ist gem. § 11 Abs. 7 lit. e jedoch abzusehen, da dieser zu der zur Beratung anstehenden Vorlage 40/022/2018 – „Raumsituation an der GGS Gruiten - Bereitstellung eines Containers inkl. Möblierung“ keine neuen Gesichtspunkte erhält.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 11 Abs. 7 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Haan, wird von der Prüfung des Bürgerantrages vom 12.11.2018 (siehe Anlage 1) abgesehen, da dieser im Hinblick auf die bereits zur Beratung anstehenden Vorlage 40/022/2018 – „Raumsituation an der GGS Gruiten - Bereitstellung eines Containers inkl. Möblierung“ keine neuen Gesichtspunkte enthält.