Betreff
Bürgerantrag vom 12.11.2018
hier: Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebotes in der OGS Gruiten für das Schuljahr 2019 / 2020
Vorlage
10/179/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

 

Im vorliegenden Fall ist gem. § 11 Abs. 7 lit. e jedoch abzusehen, da dieser zu der zur Beratung anstehenden Vorlage 40/022/2018 – „Raumsituation an der GGS Gruiten - Bereitstellung eines Containers inkl. Möblierung“ keine neuen Gesichtspunkte erhält.

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 11 Abs. 7 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Haan, wird von der Prüfung des Bürgerantrages vom 12.11.2018 (siehe Anlage 1) abgesehen, da dieser im Hinblick auf die bereits zur Beratung anstehenden Vorlage 40/022/2018 – „Raumsituation an der GGS Gruiten - Bereitstellung eines Containers inkl. Möblierung“ keine neuen Gesichtspunkte enthält.