Betreff
Zuschusserhöhung für die Schuldnerberatung
Vorlage
50/020/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Caritasverband im Kreis Mettmann führt in Haan die Schuldnerberatung durch. Die Caritas-Sozialberatung für Schuldner greift die Problematik verschuldeter Familien und Einzelpersonen gezielt auf. Diese wird für Menschen tätig, für die die finanzielle Sorgen oder Überschuldungen im Zentrum der Schwierigkeiten stehen. Ratsuchende haben die Möglichkeit, sich bei der Caritas Auskünfte und Informationen in finanziellen und wirtschaftlichen Fragen einzuholen.

Der Caritasverband im Kreis Mettmann berät nach dem Verbraucherinsolvenzrecht. Er unterstützt beim außergerichtlichen Einigungsversuch und auch beim gerichtlichen Antragsverfahren.

Die Haupttätigkeiten sind:

  • Analyse der finanziellen Gesamtsituation
  • Beratung in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Information und Aufklärung
  • Aufklärung über sozialrechtliche Leistungsansprüche
  • Hilfe bei Antragstellung und Regulierung von Miet- und Energieschulden
  • Durchführung von Entschuldungsverfahren
  • Insolvenzberatung
  • Förderung von Eigeninitiative

 

Darüber hinaus bietet die Schuldnerberatung die Schuldenprävention an. Schuldenprävention bedeutet, die Entstehung von Überschuldung durch systematische und strategische Aufklärungsarbeit zu verhindern. Beraten werden in diesem Zusammenhang auch Flüchtlinge.

Der Kreis Mettmann und die kreisangehörigen Städte zahlen im Verhältnis 2/3 zu 1/3 Zuschüsse an den Caritasverband im Kreis Mettmann. Der Kreis trägt bisher einen Zuschussbetrag in Höhe von 500.000,00 €. Bisher zahlte der Kreis Mettmann einen Zuschuss für Haan in Höhe von 26.623 €. Der Zuschuss der Stadt Haan beläuft sich auf bisher 13.312,00 €. Die Stadt zahlt über diesen Anteil hinaus, einen weiteren freiwilligen Zuschussbetrag in Höhe von 6.188,00 € für die Schuldenprävention.

Aus der Darstellungen des Kreises aus der Vorlage 50/015/2018 für den Kreissozialausschuss vom 20.11.2018 ergibt sich sehr vereinfacht dargestellt, dass der Kreis für das Haushaltsjahr 2019 einen um 55.000,00 € höheren Zuschuss an die Träger der Schuldnerberatungsstellen auszahlen möchte, als es bisher der Fall war.

Dieser Mehrbetrag ist den gestiegenen Personalkosten geschuldet und bedeutet eine Erhöhung des vom Kreis Mettmann geleisteten Zuschussbetrag von umgerechnet 11%.

Wollte man die Zuschussquote (Kreis/Stadt) wegen der gestiegenen Personalkosten konstant halten, müsste sodann auch der städtische Zuschussbetrag um diese 11% steigen.

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Beratung verschuldeter und überschuldeter Personen in Haan ein wichtiger Bestandteil der sozialen Beratung, da Überschuldungssituationen die Betroffenen in verschiedenster Weise, auch in psychischer und gesundheitlicher Hinsicht destabilisieren. Folge dieser Destabilisierung kann sodann eine zusätzliche Belastung der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere wegen drohender und eintretender Obdachlosigkeit, sowie Verlust des Arbeitsplatzes sein.

Der Eintritt zusätzlicher Belastungen der sozialen Sicherungssysteme kann durch die Beratung im Rahmen der Schuldnerberatung wirksam entgegengetreten werden, was zu haushaltsrelevanten Einsparungen führen kann.

Im Hinblick auf den Antrag des Caritasverbandes auch den Zuschuss zur Schuldenprävention in Höhe von derzeit 6.188,00 € um 11% zu erhöhen, teilt die Verwaltung mit, dass sich diese mit dem Caritasverband im Kreis Mettmann ins Benehmen setzen wird, um einen Vertrag über bestimmte Leistungen im Rahmen der Schuldenprävention (inklusive entsprechender Leistungsnachweise) abzuschließen, so dass es derzeit einer Zuschusserhöhung nicht bedarf.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Haan zu beschließen, den an den Caritasverband im Kreis Mettmann für die Schuldnerberatung in Haan gewährten Zuschuss in Höhe von derzeit 13.312,00 € um 11%, mithin um 1.464,00 € zu erhöhen.

 

Der Antrag des Caritasverbandes im Kreis Mettmann zu Erhöhung des Zuschusses für die Schuldenprävention in Höhe von derzeit 6.188,00 € um 11% zu erhöhen, wird abgelehnt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

a)    zusätzliche 1464,00 €

b)    zusätzliche 2145,00 €