Sachverhalt:
Der
Caritasverband im Kreis Mettmann führt in Haan die Schuldnerberatung durch. Die
Caritas-Sozialberatung für Schuldner greift die Problematik verschuldeter
Familien und Einzelpersonen gezielt auf. Diese wird für Menschen tätig, für die
die finanzielle Sorgen oder Überschuldungen im Zentrum der Schwierigkeiten
stehen. Ratsuchende haben die Möglichkeit, sich bei der Caritas Auskünfte und
Informationen in finanziellen und wirtschaftlichen Fragen einzuholen.
Der Caritasverband im Kreis Mettmann berät
nach dem Verbraucherinsolvenzrecht. Er unterstützt beim außergerichtlichen
Einigungsversuch und auch beim gerichtlichen Antragsverfahren.
Die Haupttätigkeiten sind:
- Analyse der finanziellen Gesamtsituation
- Beratung in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten
- Information und Aufklärung
- Aufklärung über sozialrechtliche Leistungsansprüche
- Hilfe bei Antragstellung und Regulierung von Miet- und
Energieschulden
- Durchführung von Entschuldungsverfahren
- Insolvenzberatung
- Förderung von Eigeninitiative
Darüber hinaus bietet die Schuldnerberatung
die Schuldenprävention an. Schuldenprävention bedeutet, die Entstehung von
Überschuldung durch systematische und strategische Aufklärungsarbeit zu
verhindern. Beraten werden in diesem Zusammenhang auch Flüchtlinge.
Der Kreis Mettmann und die kreisangehörigen Städte
zahlen im Verhältnis 2/3 zu 1/3 Zuschüsse an den Caritasverband im Kreis
Mettmann. Der Kreis trägt bisher einen Zuschussbetrag in Höhe von 500.000,00 €.
Bisher zahlte der Kreis Mettmann einen Zuschuss für Haan in Höhe von 26.623 €.
Der Zuschuss der Stadt Haan beläuft sich auf bisher 13.312,00 €. Die Stadt
zahlt über diesen Anteil hinaus, einen weiteren freiwilligen Zuschussbetrag in
Höhe von 6.188,00 € für die Schuldenprävention.
Aus der Darstellungen des Kreises aus der
Vorlage 50/015/2018 für den Kreissozialausschuss vom 20.11.2018 ergibt sich
sehr vereinfacht dargestellt, dass der Kreis für das Haushaltsjahr 2019 einen
um 55.000,00 € höheren Zuschuss an die Träger der Schuldnerberatungsstellen
auszahlen möchte, als es bisher der Fall war.
Dieser Mehrbetrag ist den gestiegenen
Personalkosten geschuldet und bedeutet eine Erhöhung des vom Kreis Mettmann
geleisteten Zuschussbetrag von umgerechnet 11%.
Wollte man die Zuschussquote (Kreis/Stadt)
wegen der gestiegenen Personalkosten konstant halten, müsste sodann auch der
städtische Zuschussbetrag um diese 11% steigen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die
Beratung verschuldeter und überschuldeter Personen in Haan ein wichtiger
Bestandteil der sozialen Beratung, da Überschuldungssituationen die Betroffenen
in verschiedenster Weise, auch in psychischer und gesundheitlicher Hinsicht
destabilisieren. Folge dieser Destabilisierung kann sodann eine zusätzliche
Belastung der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere wegen drohender und
eintretender Obdachlosigkeit, sowie Verlust des Arbeitsplatzes sein.
Der Eintritt zusätzlicher Belastungen der
sozialen Sicherungssysteme kann durch die Beratung im Rahmen der
Schuldnerberatung wirksam entgegengetreten werden, was zu haushaltsrelevanten
Einsparungen führen kann.
Im Hinblick auf den Antrag des
Caritasverbandes auch den Zuschuss zur Schuldenprävention in Höhe von derzeit
6.188,00 € um 11% zu erhöhen, teilt die Verwaltung mit, dass sich diese mit dem
Caritasverband im Kreis Mettmann ins Benehmen setzen wird, um einen Vertrag
über bestimmte Leistungen im Rahmen der Schuldenprävention (inklusive
entsprechender Leistungsnachweise) abzuschließen, so dass es derzeit einer
Zuschusserhöhung nicht bedarf.
Beschlussvorschlag:
a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Haan zu beschließen, den an den Caritasverband im Kreis Mettmann für die Schuldnerberatung in Haan gewährten Zuschuss in Höhe von derzeit 13.312,00 € um 11%, mithin um 1.464,00 € zu erhöhen.
Der Antrag des Caritasverbandes im Kreis Mettmann zu Erhöhung des Zuschusses für die Schuldenprävention in Höhe von derzeit 6.188,00 € um 11% zu erhöhen, wird abgelehnt.
Finanz. Auswirkung:
a) zusätzliche 1464,00 €
b) zusätzliche 2145,00 €