Sachverhalt:
Gem.
§ 80 Abs. 2 GO ist der Haushaltsplanentwurf 2019 am 30.10.2018 in den Rat
eingebracht und am 31.10.2017 im Amtsblatt Nr. 25 der Stadt Haan bekannt
gemacht worden. Gem. § 80 Abs. 3 GO wurde den Einwohnern und Abgabepflichtigen
vom 31.10. bis 27.11.2017 Gelegenheit gegeben, gegen den Haushaltsplanentwurf
Einwendungen zu erheben, über die in öffentlicher Sitzung zu beschließen wäre.
Einwendungen
von Abgabepflichtigen oder Einwohnern liegen nicht vor.
Gem.
§ 80 Abs. 4 GO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beratung,
Beschlussfassung und Verabschiedung des Haushaltes 2019 ist für den 18.12.2018
vorgesehen. Eine Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes erfolgt jeweils in
öffentlicher Sitzung in den einzelnen Fachausschüssen zwischen dem 13. und 29.
November sowie abschließend im Haupt- und Finanzausschuss am 4. bzw. 11.
Dezember 2018.
Zu
dem Haushaltsplanentwurf sind Veränderungsanträge sowohl seitens der Verwaltung
als auch der Politik gestellt worden. Die abschließende Vorberatung der Anträge
ist für den 4.12. bzw. optional in einer weiteren Sitzung am 11.12.2018 im
Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die sich aus den hierzu gefassten
Empfehlungen des HFA insgesamt ergebenden Änderungen im Ergebnis- und
Finanzplan sowie der Haushaltssatzung werden im Anschluss an die Sitzungen des
HFA in einer Ergänzungsvorlage mitgeteilt und sind abschließend im Rat zu
beraten und zu beschließen.
Haushaltssicherungskonzept:
Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) hat am
8.10.2018 einen Erlass zur Beendigung der HSK-Pflicht erlassen. Danach ist nach
Auffassung des Ministeriums in dem Jahr, in dem der Haushaltsausgleich wieder
erreicht wird, trotzdem noch ein Haushaltssicherungskonzept vom Rat zu
beschließen und der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Haushalt inklusive HSK
bedarf dann nach Auffassung des MHKBG weiterhin der Genehmigung der
Kommunalaufsicht. Der Städte- und Gemeindebund (StGB) hat mit Schnellbrief
266/2018 seine hierzu anders lautende Rechtsauffassung dargelegt und
mitgeteilt, dass er diese auch dem Ministerium bekanntgegeben hätte.
Die
Kämmerei teilt die Rechtsauffassung des StGB. Eine Klärung konnte jedoch
bislang noch nicht herbeigeführt werden, so dass rein vorsorglich hier auch
noch ein „HSK“ vorgelegt wird. Dieses „HSK“ umfasst keine neuen
Konsolidierungsmaßnahmen für 2019, sondern hebt noch einmal ausdrücklich die
mit dem Haushalt 2015 beschlossene Anhebung der Hebesätze ab 2019 auf.
Beschlussvorschlag:
Der am 30.10.2018 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsanträge (lfd. Nr. )
beschlossen.
Das als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Haushaltssatzung 2019