Betreff
Änderung der Verkehrsführung auf der Bergischen Straße und der Rheinischen Straße
Vorlage
66/060/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verkehrssituation in Haan-Ost ist seit Jahren angespannt. Immer wieder erreichen die Verwaltung Beschwerden über nicht anfahrbare Grundstückszufahrten, verstopfte Fahrgassen oder behinderndes Parken. Viele ortsansässige Unternehmen versprechen sich eine Verbesserung durch die Einführung eines Einbahnstraßensystems analog der Baustellenumleitung aus dem Jahr 2015, während des Baus des Kreisverkehrs „Ostermann“. Die Verwaltung hat daher mit Schreiben vom 31.07.2018 (Anlage 1) alle Unternehmen in der Bergischen Straße, der Rheinischen Straße, der Eifelstraße und der Hunsrückstraße um ihre Meinung gefragt. Die Zahl der Rückmeldungen war sehr erfreulich und das Votum fiel mehr als deutlich für die Einbahnstraßenlösung aus.

 

Die Verwaltung befürwortet auf Grundlage der positiven Erfahrungen aus dem Jahr 2015 ebenfalls diese Alternative, allerdings mit einer Einschränkung:

Im Bereich zwischen der Einmündung der Bergischen Straße und der Grundstückszufahrt „Rheinische Straße Nr. 17“ muss die Rheinische Straße auf einer Länge von ca. 130 m weiterhin im Zweirichtungsverkehr (also nicht als Einbahnstraße) betrieben werden. Der dort ansässige Logistiker könnte ansonsten sein Grundstück mit seinen Lastkraftwagen wegen der ungünstigen Zufahrtssituation nicht mehr anfahren.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Änderung der Verkehrsführung auf der Rheinischen Straße gemäß dem Plan der Anlage 2.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Änderung der Verkehrsführung auf der Bergischen Straße und der Rheinischen Straße von einem Zweirichtungsverkehr zu einer Einbahnstraßenlösung gemäß dem Plan Anlage 2.