Betreff
Bürgerantrag: Einsatz der Gelder aus dem Konjunkturpaket II
Vorlage
10/036/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 09.07.2009 stellte Herr Klaus Negro den Bürgerantrag, die Gelder, welche der Stadt Haan aus dem Konjunkturprogramm zufließen, so einzusetzen, dass sie durch die Beauftragung von ortsansässigen Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und Dienstleistern in Haan verbleiben (siehe Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 14.07.2009 (siehe Anlage 2) wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass die Stadt gesetzlich dazu verpflichtet sei, ihre Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden und Auftragsvergaben öffentlich auszuschreiben. Insoweit dürften Auftragsvergaben – selbst bei einer freihändigen Vergabe – nicht von vornherein auf Unternehmen einer bestimmten Stadt wie z.B. Haan beschränkt werden. Da die Umsetzung dieses Bürgerantrages einen Verstoß gegen vergabe- und haushaltsrechtliche Bestimmungen darstellen und eine strafrechtliche Verfolgung wegen Untreue i. S. des § 266 StGB nach sich ziehen würde, muss der Haupt- und Finanzausschuss gem. der Hauptsatzung der Stadt Haan auf eine Prüfung des Bürgerantrags verzichten und diesen dem Bürgermeister zur Beantwortung zuleiten. Der Antragsteller wurde um Mitteilung gebeten, ob der Bürgerantrag unter diesen Umständen aufrecht erhalten würde.

 

Als Antwort erhielt die Verwaltung am 21.07.2009 die als Anlage 3 beigefügte  Stellungnahme des Herrn Negro.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Von einer Prüfung des Bürgerantrags des Herrn Negro wird gem. § 11 (7) lit. c der Hauptsatzung der Stadt Haan abgesehen. Der Bürgerantrag wird gem. § 11 (6) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan dem Bürgermeister zur Beantwortung überwiesen.“