Betreff
Straßensanierungsprogramm
Vorlage
66/062/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass:

Aufgrund des SUVA-Beschlusses vom 20.01.2015, die nach BauGB zu sanierenden Straßen vorzuziehen und damit den städtischen Haushalt zu entlasten, wurde die Liste 2016 vollständig überarbeitet. Nun erfolgt mit Stand Januar 2019 eine erneute Anpassung, aufgrund der Beitragsveränderungen im Bereich des KAG.

 

 

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

In seiner Sitzung am 06.07.2005 wurde dem BVFA erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster des Betriebshofes. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien, und erlaubt so eine -weitestgehend- objektive Beurteilung des Straßenzustands.

Die als dringend erkannten Maßnahmen wurden gewichtet und in einer Prioritätenliste zusammengefasst. Von den bis Ende 2018 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen wurden bisher lediglich 9 (!) realisiert. Somit ist das gesamte Sanierungsprogramm in Verzug geraten und wird auch chronologisch nicht mehr planmäßig umgesetzt.

 

 

 

Liste Straßensanierungsprogramm

Die Verwaltung hat auf Basis der alten Liste von 2005 eine neue Liste für das Jahr 2019 erstellt. An erster Stelle steht der für das Jahr 2020 geplante Ausbau der Schiller Straße. Die weitere Reihenfolge basiert auf dem bestehenden Schadenskataster, sowie die Bedeutung der Straße für das Straßennetz, gleichzeitig werden aber auch sinnvoll zusammenhängende Abschnitte in einem Jahr zusammengefasst (zum Beispiel Buschhöfen, Am Brunnen und Eichenstraße). Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Einzelmaßnahmen nicht zu groß ist (max. 2-3 pro Jahr), sowie die jährlichen Kosten zwischen ca. 400.000- 600.000 € liegen. Diese Summe ist mindestens notwendig, um den entstandenen Sanierungsstau nicht weiter ansteigen zu lassen, bleibt aber auch in einem realisierbaren Rahmen.

Die Kosten beziehen sich nun nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahre 2005, sondern auf die aktuell überarbeitete Liste aus dem Jahre 2019. Die Kosten wurden mit einem Ansatz von 145 €/m² anhand der zu sanierenden Fläche geschätzt. Zusätzlich ist eine jährliche Kostensteigerung von 3% angesetzt. Da eine einfache Deckensanierung bei den Straßen nicht mehr möglich ist, wurde bei der Schätzung der Kosten ein Vollausbau zu Grunde gelegt. Dies beinhaltet den Ausbau und Erneuerung der gesamten Asphaltschichten, des Gehwegbelags, sowie der Schottertrag- und Frostschutzschichten.

Als Folge der in der Vergangenheit zurückgestellten Maßnahmen entstehen erhebliche Unterhaltungskosten für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. In der Vergangenheit musste der Betriebshof erheblichen finanziellen Aufwand hierfür betreiben. Die Lebensdauer der Straßen wird dadurch jedoch keineswegs verlängert. Weitere, erhöhte Unterhaltungskosten in den Folgejahren sind unausweichlich, sollten die Straßen nicht neu ausgebaut werden. Um weitere Kosten zur Erhaltung zu vermeiden, ist die Erneuerung der aufgeführten Straßen zwingend notwendig.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die aktualisierte Liste zum Straßensanierungsprogramm zur Kenntnis und stimmt der Reihenfolge zu

 

 

Finanz. Auswirkung:

Entsprechend des Straßensanierungsprogramms