Betreff
Verabschiedung der Kinder-und Jugendschutzvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftages nach § 8a SGB VIII
Vorlage
51/021/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in § 8a SGB VIII erfährt das staatliche Wächteramt durch die Kinder- und Jugendhilfe und die herausgehobene Verantwortung des Jugendamtes eine stärkere Betonung.

 

Der besondere Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung obliegt allerdings nicht nur dem Jugendamt, sondern allen Einrichtungen und Diensten, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Daher müssen die örtlichen Träger mit den Trägern von Diensten und Einrichtungen Vereinbarungen abschließen, durch die sichergestellt wird, dass die Fachkräfte der Freien Träger den Schutzauftrag nach § 8a   SGB VIII nach den gesetzlichen Vorgaben wahrnehmen.

 

§ 8a SGB VIII ist durch das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz geändert bzw. ergänzt worden. Das gilt auch für § 72a SGB VIII, der den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen regelt und auch insoweit eine Sicherstellungsvereinbarung zwischen dem öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe verlangt.

 

Über die Vereinbarung hinaus gelten die allgemeingültigen Regelungen zur Beachtung des Datenschutzes sowie zur strafrechtlichen Garantenstellung eines Mitarbeiters eines öffentlichen oder freien Trägers in der Jugendhilfe, insbesondere bei einer akuten Gefahr für das Kindeswohl. Nach § 8a Abs.4 SGB VIII ist diese Vereinbarung zwischen freien Trägern, die Leistungen nach den §§ 11 – 41 SGB VIII erbringen, und dem öffentlichen Träger abzuschließen.

 

Die seit Jahren bestehenden Vereinbarungen mit den freien Trägern der Stadt Haan und dem Jugendamt sind mit der vorliegenden Anlage in Abstimmung mit der AG 78 überarbeitet worden. Die Veränderungen zur bisherigen Vereinbarung sind im Text durch Unterstriche markiert.

In der neuen Vereinbarung wurden die Ansprechpartner*innen im Kinderschutz aufgenommen, der Handlungsleitfaden erstellt und das Ablaufschema hinzugefügt. Eine Definition der „Kinderschutzfachkraft“ wurde ebenfalls aufgenommen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegten Vereinbarung zwischen dem Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der freien Träger der Jugendhilfe der Stadt Haan zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII und der fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 8 b SGB VIII wird zugestimmt.