Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 34. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: Straßenverzeichnis
Vorlage
60/015/2009
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Straßenreinigungssatzung wird regelmäßig mit der Gebührenberechnung zum Jahresende den aktuell notwendigen Gegebenheiten angepasst und tritt zum 1.1. des Folgejahres in Kraft. Die jetzige Änderungssatzung muss aber bereits vor der Schnee- und Frostperiode in Kraft treten, da sie Regelungen zur Winterwartung enthält.

 

 

Else-Lasker-Schüler-Ring

 

In Höhe der Häuser 21 – 29 befindet sich eine kleine Einbuchtung, von der bei der ursprünglichen Veranlagung davon ausgegangen wurde, dass dort eine Reinigung stattfindet. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sowohl Straßenreinigung als auch Winterdienst dort nicht sinnvoll sind, da die Maschinen nur schlecht rangieren können und sowohl Straßendreck als auch Schnee u. U. nur unvorteilhaft verteilt werden. Deshalb sollen Straßenreinigung und Winterwartung dieser Einbuchtung auf die Anlieger übertragen werden.

 

 

Gluckstraße

 

Die Gluckstraße verbreitert sich zu Ihrem Ende hin. Die Fläche wird zum Parken und Wenden genutzt. Seitlich dieser Fläche führt die Gluckstraße noch um eine Hauslänge weiter, auf den Händelweg zu, parallel zum Eckgrundstück Haydnweg/Gluckstraße. Auf diesem schmalen Stück sind seitlich Sträucher gepflanzt. Eine Winterwartung ist nicht möglich. Deshalb soll die Winterwartung dieses Streckenabschnittes auf die Anlieger übertragen werden.

 

 

Graf-Engelbert-Straße

 

Die Anwohner der Graf-Engelbert-Straße bezahlen hinsichtlich der Straßenreinigung den Tarif für Anliegerstraßen. Es handelt sich jedoch eindeutig um eine Haupterschließungsstraße. Der Tarif ist entsprechend zu ändern. mit der Gebührenberechnung erfolgt regelmäßig auch eine Änderung der Straßenreinigungssatzung, da diese die Gebühren enthält. Bei dieser Änderung erfolgt im Bedarfsfall auch eine Änderung des Straßenverzeichnisses. Die Änderungssatzung zur Gebührenbedarfsberechnung tritt regelmäßig zum 1.1. des Folgejahres in Kraft. Der erste Schneefall kann aber schon im November / Dezember auftreten.

 

 

Prälat-Marschall-Straße – von Einmündung Kalkstraße bis Pastor-Vömel-Straße

 

Dieser Straßenabschnitt wurde bisher vorrangig geräumt und wurde damit mit dem Tarif für die dringlichste Winterwartung belegt. Es ist jedoch nicht notwendig, dort vorrangig zu reinigen, da es sich weder um einen Schulweg noch eine Busstrecke o. ä. handelt. Außerdem lässt es sich organisatorisch gut einrichten, diesen Bereich mit einem später fahrenden Fahrzeug zu bedienen. Der Tarif soll daher von 04 (dringlichste Winterwartung) auf 06 (wichtige Winterwartung) zurückgestuft werden.

 

 


 

 

 

Satzung der Stadt Haan

über die 34. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

vom                    

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa­len (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalab­gabengeset­zes für das Land Nord­rhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S 712/SGV NRW 610) in ihren zur Zeit gel­tenden Fassungen hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am                       die nachste­hende Satzung zur 34. Änderung der Satzung über die Straßenrei­nigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung der 33. Änderungssatzung vom 18.12.2008 beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Das Straßenverzeichnis, das gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bestandteil der Satzung ist, wird entsprechend der Anlage zu dieser Satzung geändert.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die 34. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Ent­wurf wird beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine