Sachverhalt:
siehe Anlage
Beschlussvorschlag:
Für das Kindergartenjahr 2019/2020 (01.08.2019 -31.07.2020) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW, die vorgelegte Anlage beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.März 2019 zu melden.
Finanz. Auswirkung:
Produkte:
- 060 110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)
- 060 125 Städt. Kindertageseinrichtungen
Im Haushaltsplan 2019 eingeplant:
Ertrag:
Landeszuweisung
für Kindpauschalen, Familienzentren, plus Kita,
Sprachförderung, Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr, u.a.
Produkt 060 110 6.850.765,00 €
Produkt 060 125 415.084,00 €
Aufwand: (nur Produkt 060 110)
Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz) zum laufenden Betrieb,
Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,
plusKita, Sprachförderung u.a. 11.237.677,00 €
Städt. Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.) 1.157.075,00 €