Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020
Vorlage
51/022/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

siehe Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Für das Kindergartenjahr 2019/2020 (01.08.2019 -31.07.2020) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW, die vorgelegte Anlage beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.März 2019 zu melden.

Finanz. Auswirkung:

 

Produkte:

-       060 110  Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

-       060 125  Städt. Kindertageseinrichtungen

 

 

 

Im Haushaltsplan 2019 eingeplant:

 

Ertrag:

 

Landeszuweisung

für Kindpauschalen, Familienzentren, plus Kita,

Sprachförderung, Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr, u.a.    

Produkt 060 110                                                                                           6.850.765,00 €

Produkt 060 125                                                                                              415.084,00 €

 

Aufwand: (nur Produkt 060 110)

 

Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz) zum laufenden Betrieb,

Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,

plusKita, Sprachförderung u.a.                                                                 11.237.677,00 €

 

Städt. Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.)                                      1.157.075,00 €