Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Kämmerin
Vorlage
10/182/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aus dem vom Rat festgelegten Geschäftskreis ergibt sich die Bestellung der 1. Beigeordneten zur Kämmerin. Eine Stellvertretung der bestellten Kämmerin hat der Rat bisher nicht beschlossen. Die Bürgermeisterin vertritt beide Beigeordnete in deren jeweiligen Geschäftskreis.

 

Die 1. Beigeordnete ist auf unbestimmte Zeit verhindert, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Ihre Funktion als Allgemeine Vertreterin der Bürgermeisterin übernimmt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in § 68 Abs. 1 GO NRW der Technische Beigeordnete als einzig verbliebener Wahlbeamter. Hierbei geht es aber nur um die (nachfolgende) Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin und nicht der 1. Beigeordneten.

 

Eine Vertretung der 1. Beigeordneten in ihrer Funktion als Kämmerin durch die Bürgermeisterin scheidet aus. Aufgrund verschiedener Regelungen wie zum Beispiel in § 70 Abs. 1 Satz 1 oder 80 Abs. 1 GO NRW ist dem Kämmerer eine herausgehobene Stellung zugewiesen, die nur getrennt vom Bürgermeister und nicht von diesem in Personalunion eingenommen werden kann.

 

So ist gem. § 95 Abs. 5 GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu.

 

Diese gesetzlichen Vorgaben könnten nicht erfüllt werden, wenn die Funktion einer Kämmerin / eines Kämmerers nicht ausgeübt würde. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Leiterin der Kämmerei, Frau Doris Abel, als stellvertretende Kämmerin zu bestellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Frau Doris Abel wird zur stellvertretenden Kämmerin bestellt.

Finanz. Auswirkung:

 

keine