Betreff
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II West/Mitte
Vorlage
32-2/067/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 Gem. § 3 Abs. 1. Schiedsamtsgesetz NRW wählt der Rat der Gemeinde die Schiedspersonen und deren Wiederwahl.

 

Mit Schreiben vom 04.10.2018 teilte das Amtsgericht Mettmann mit, dass die fünfjährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsfrau Petra Hansen am 12.02.2019 endet und die Schiedsperson neu zu wählen ist.

 

Frau Petra Hansen hat sich mit Datum vom 18.12.2018 gerne für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung gestellt.

 

Die im Rahmen der (Wieder-)wahl anzuhörende zuständige Bezirksvertretung der Schiedsleute hat sich ausdrücklich für eine Wiederwahl von Frau Hansen ausgesprochen. Die zuständige Leitung des Amtsgerichts Mettmann hat ebenfalls erklärt, die Wiederwahl von Frau Hansen zu unterstützen. Die Verwaltung schließt sich diesen Auffassungen ebenso an.

 

Aus diesem Grund und da auch sonst keine Hinderungsgründe im Sinne des Schiedsamtsgesetzes bekannt geworden sind, kann auf die sonst vorgesehene Veröffentlichung, nach der sich interessierte Personen um das Amt der stellvertretenden Schiedsperson bewerben können (§ 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW), verzichtet und Frau Hansen unmittelbar zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

 

 

 

Hinweis

 

Sofern ein Beratungsbedarf über die geschützten Daten der Bewerberin besteht, darf hierüber aus Gründen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

 

 

Verfasser: Andrea Kronauer

 

Beschlussvorschlag:

 

Frau Petra Hansen, Bachstraße 15, 42781 Haan, wird für eine weitere Amtsperiode zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk II (West/Mitte) der Stadt Haan gewählt.

Finanz. Auswirkung:

 

keine Veränderungen