Betreff
Ausschreibung des Grünflächenpflegevertrages für das Jahr 2019
Vorlage
70/024/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Haan schreibt seit über drei Jahrzehnten Pflegearbeiten in städtischen Grünanlagen aus. Der Grund für diese Vorgehensweise war zum einen der Ende der 70er Jahre einsetzende Ausbauboom von großen Grünanlagen, wie z.B. dem Haaner Bachtal, dem Sandbachtal, dem Düsselberg und dem Brucherbachtal, zum anderen stieg die Anzahl der Ausgleichsflächen im Zuge der Stadtentwicklung. Neue Wanderwege wurden in Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden angelegt und mit dem Ausbau der lnnenstädte von Haan und Gruiten sowie Gruiten – Dorf, entstand eine Vielzahl öffentlicher Grünflächen.

 

Da gleichzeitig Sparmaßnahmen zu einem massiven Abbau von Personal auf dem Betriebshof führten, musste ein Teil der Pflegearbeiten in den städtischen Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün regelmäßig fremdvergeben werden.

 

Diese Entwicklung erfolgte immer mit Zustimmung des zuständigen Fachausschusses.

 

Die Pflegearbeiten für die öffentlichen Grünflächen und an städtischen Liegenschaften waren für ein Jahr bis zum 31.12.2018 aufgrund der Beschlussfassung des BVFOA (Vorlage 70/019/2017) vom 15.11.2017 vergeben. Da dieser Vertrag nunmehr ausläuft und nicht verlängert werden kann, ist ein neues Vergabeverfahren erforderlich.

 

Die durch die Fremdvergabe zu pflegenden Grünflächen umfassen ca. 33ha.

 

 

Projektbeschreibung:

 

Die Pflegearbeiten werden nach den Vergabegrundsätzen für Gemeinden (RdErl.v.06.12.2012) durch eine öffentliche Ausschreibung nach VOL ausgeschrieben. Die Vergabe soll für die Dauer von einem Jahr erfolgen.

 

Der Leistungsumfang ist aus der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

 

Öffentliche Flächen                                                                           Pro Jahr

 

ca. 98.100 m²       Rasenflächen mähen                                         15 Schnitte

 

ca. 44.900 m²       Gehölzflächen pflegen                                       6 Pflegedurchgänge

 

ca. 2.000 m²         Staudenflächen pflegen                                    6 Pflegedurchgänge

 

ca. 25.500 m²       Altgehölze pflegen                                              2 Pflegedurchgänge

 

ca. 8.000 m²         Bodendeckerflächen pflegen                            2 Pflegedurchgänge

 

ca. 400 Stck.        Baumscheiben pflegen                                      3 Pflegedurchgänge

 

ca. 2.500 lfdm      Hecken bis 1,5m Höhe schneiden                   2 Pflegedurchgänge

 

ca. 600 lfdm         Hecken bis 4m Höhe schneiden                      2 Pflegedurchgänge

 

ca. 16.300 m²       Wiesenflächen mähen                                       1 Pflegedurchgang

 

ca. 29.400 m²       Wiesenflächen mähen                                       2 Pflegedurchgänge

 

ca. 12.500 m²       Steilböschungen mähen                                    1 Pflegedurchgang

 

ca. 19.500 m²       Steilböschungen mähen                                    2 Pflegedurchgänge

 

ca. 600 m²            aufgeforstete Flächen mähen                           1 Pflegedurchgang

 

ca. 8.700 m²         aufgeforstete Flächen mähen                           2 Pflegedurchgänge

 

ca. 300 m²            Platz u. Wegeflächen reinigen

 

ca. 2.000 m²         Altgehölze auf Anweisung schneiden

 

ca. 200 m²            Pflanzfläche mit Rindenmulch belegen

 

ca. 200 m²            Fläche pflanzfertig herstellen

 

ca. 1.000 Stck.     Bodendecker pflanzen 

 

ca.  500 Stck.       leichte Sträucher pflanzen

 

ca. 500 m²            Neophytenbekämpfung

 

ca. 150 Stck.        Straßenbäume aufasten

 

ca. 1.000 m²         Rasenflächen (teilw. Neigung) mit Handrasenmäher mähen

 

 

Flächen an Schulen, öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern

 

ca. 23.500 m²       Rasenflächen mähen                                         15 Schnitte

 

ca. 22.300 m²       Altgehölze pflegen                                              2 Pflegedurchgänge

 

ca. 330 m²            Bodendeckerflächen pflegen                            2 Pflegedurchgänge

 

ca. 220 lfdm         Hecken bis 1,5m Höhe schneiden                   2 Pflegedurchgänge

 

ca. 300 lfdm         Hecken bis 4m Höhe schneiden                      2 Pflegedurchgänge

 

ca. 2.600 m²         Wiesenflächen mähen                                       2 Pflegedurchgänge  

 

ca. 2.700 m²         Steilböschungen mähen                                    1 Pflegedurchgang

 

ca. 1.100 m²         aufgeforstete Flächen mähen                           2 Pflegedurchgänge

 

 

Obige Massen sind der „Pflegeliste 2019“ entnommen; sie stellt den aktuellen Bestand der zu unterhaltenden Grünflächen dar. Durch eine laufende Aktualisierung wird dem jeweiligen Unternehmer hiermit eine präzise Einzelflächenaufstellung als Arbeitsgrund-lage zur Verfügung gestellt.

 

 

Die Pflegeintervalle wurden nach den folgenden Kriterien gewählt:

 

1.    Verkehrssicherung:

In die Fahrbahnen und Gehwege wachsende Pflanzenteile müssen regelmäßig entfernt werden. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen müssen von sichtbehinderndem Grünaufwuchs freigehalten werden. Mit der im Grünflächen-pflegevertrag vorgesehenen Anzahl an Pflegedurchgängen ist dies gewährleistet.

 

2.    Werterhaltung:

Eine zu geringe Pflegeintensität würde zur Ausbreitung von Wildkräutern und wilden Gehölzen und somit zu Schäden am Straßenbegleitgrün und unter Umständen auch an den angrenzenden Flächen führen.

Um eine von Wildkräutern durchsetzte Pflanzung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, ist häufig die komplette Erneuerung der Pflanzung einschließlich eines Bodenaustausches notwendig.

Des Weiteren würde eine zu geringe Pflegeintensität wilden Gehölzen die Möglichkeit geben ihr Wurzelsystem auszubauen und damit in Fugen und unter Wegebeläge vorzudringen. Dadurch können Schäden entstehen und die betroffene Anlage verliert an Wert.

Durch die im Grünflächenpflegevertrag gewählten Pflegeintervalle wird dies vermieden.

 

3.    Stadtbildpflege:

Die Pflegeintervalle des Grünflächenpflegevertrages ergeben ein gepflegtes und sauberes Stadtbild, welches dem Anspruch der „Gartenstadt Haan“ gerecht wird.

Neben der reinen gärtnerischen Unterhaltung findet mit jedem Pflegedurchgang auch eine Reinigung der Flächen von jeglichem Unrat statt.

 

4.    Artenvielfalt / Ökologie:

Zur Bekämpfung von Neophyten, welche die heimische Artenvielfalt bedrohen, enthält der Grünpflegevertrag eine entsprechende Position. Hierbei wird auf Herbizide verzichtet, d.h. die Neophytenbekämpfung geschieht durch Abmähen.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlage 70/022/2018) sind geeignete, städtische Grünflächen zum Schutz der Insekten extensiv und ohne den Einsatz von Mulchmähern zu Bewirtschaften. Weil diese Form der Bewirtschaftung spezialisierte Technik erfordert, sind diese Leistungen nicht im Grünflächenpflegevertrag enthalten und werden gesondert ausgeschrieben.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.    Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung des Grünflächenpflegevertrages für das Jahr 2019 beauftragt.

 

 

Finanz. Auswirkung:

Im Haushaltsplan 2019 sind unter dem Produktkonto 130110.529190 und anderer Einzelkonten zur Pflege der Außenanlagen von öffentlichen Einrichtungen derzeit ca. 203.000 Euro für die Maßnahme vorgesehen.