Sachverhalt:
Die
Stadt Haan schreibt seit über drei Jahrzehnten Pflegearbeiten in städtischen
Grünanlagen aus. Der Grund für diese Vorgehensweise war zum einen der Ende der
70er Jahre einsetzende Ausbauboom von großen Grünanlagen, wie z.B. dem Haaner
Bachtal, dem Sandbachtal, dem Düsselberg und dem Brucherbachtal, zum anderen
stieg die Anzahl der Ausgleichsflächen im Zuge der Stadtentwicklung. Neue
Wanderwege wurden in Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden angelegt und mit dem
Ausbau der lnnenstädte von Haan und Gruiten sowie Gruiten – Dorf, entstand eine
Vielzahl öffentlicher Grünflächen.
Da
gleichzeitig Sparmaßnahmen zu einem massiven Abbau von Personal auf dem
Betriebshof führten, musste ein Teil der Pflegearbeiten in den städtischen
Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün regelmäßig fremdvergeben werden.
Diese
Entwicklung erfolgte immer mit Zustimmung des zuständigen Fachausschusses.
Die Pflegearbeiten für die öffentlichen Grünflächen
und an städtischen Liegenschaften waren für ein Jahr bis zum 31.12.2018
aufgrund der Beschlussfassung des BVFOA (Vorlage 70/019/2017) vom 15.11.2017
vergeben. Da dieser Vertrag nunmehr ausläuft und nicht verlängert werden kann,
ist ein neues Vergabeverfahren erforderlich.
Die durch die Fremdvergabe zu pflegenden Grünflächen umfassen ca. 33ha.
Projektbeschreibung:
Die Pflegearbeiten werden nach den Vergabegrundsätzen für Gemeinden
(RdErl.v.06.12.2012) durch eine öffentliche Ausschreibung nach VOL
ausgeschrieben. Die Vergabe soll für die Dauer von einem Jahr erfolgen.
Der Leistungsumfang
ist aus der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
Öffentliche Flächen Pro
Jahr
ca. 98.100 m² Rasenflächen
mähen 15
Schnitte
ca. 44.900 m² Gehölzflächen pflegen 6
Pflegedurchgänge
ca. 2.000 m² Staudenflächen
pflegen 6
Pflegedurchgänge
ca. 25.500 m² Altgehölze
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 8.000 m² Bodendeckerflächen
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 400 Stck. Baumscheiben
pflegen 3
Pflegedurchgänge
ca. 2.500 lfdm Hecken bis 1,5m
Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 600 lfdm Hecken bis 4m
Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 16.300 m² Wiesenflächen mähen
1
Pflegedurchgang
ca. 29.400 m² Wiesenflächen
mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 12.500 m² Steilböschungen
mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 19.500 m² Steilböschungen
mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 600 m² aufgeforstete
Flächen mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 8.700 m² aufgeforstete
Flächen mähen 2 Pflegedurchgänge
ca. 300 m² Platz u.
Wegeflächen reinigen
ca. 2.000 m² Altgehölze auf
Anweisung schneiden
ca. 200 m² Pflanzfläche
mit Rindenmulch belegen
ca. 200 m² Fläche
pflanzfertig herstellen
ca. 1.000 Stck. Bodendecker
pflanzen
ca. 500 Stck. leichte Sträucher pflanzen
ca. 500 m² Neophytenbekämpfung
ca. 150 Stck. Straßenbäume
aufasten
ca. 1.000 m² Rasenflächen
(teilw. Neigung) mit Handrasenmäher mähen
Flächen an Schulen, öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern
ca. 23.500 m² Rasenflächen
mähen 15
Schnitte
ca. 22.300 m² Altgehölze
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 330 m² Bodendeckerflächen
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 220 lfdm Hecken bis
1,5m Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 300 lfdm Hecken bis 4m
Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 2.600 m² Wiesenflächen
mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 2.700 m² Steilböschungen
mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 1.100 m² aufgeforstete
Flächen mähen 2
Pflegedurchgänge
Obige Massen sind
der „Pflegeliste 2019“ entnommen; sie stellt den aktuellen Bestand der zu
unterhaltenden Grünflächen dar. Durch eine laufende Aktualisierung wird dem
jeweiligen Unternehmer hiermit eine präzise Einzelflächenaufstellung als
Arbeitsgrund-lage zur Verfügung gestellt.
Die Pflegeintervalle
wurden nach den folgenden Kriterien gewählt:
1.
Verkehrssicherung:
In
die Fahrbahnen und Gehwege wachsende Pflanzenteile müssen regelmäßig entfernt
werden. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen müssen von
sichtbehinderndem Grünaufwuchs freigehalten werden. Mit der im
Grünflächen-pflegevertrag vorgesehenen Anzahl an Pflegedurchgängen ist dies
gewährleistet.
2. Werterhaltung:
Eine
zu geringe Pflegeintensität würde zur Ausbreitung von Wildkräutern und wilden
Gehölzen und somit zu Schäden am Straßenbegleitgrün und unter Umständen auch an
den angrenzenden Flächen führen.
Um
eine von Wildkräutern durchsetzte Pflanzung wieder in den ursprünglichen
Zustand zu versetzen, ist häufig die komplette Erneuerung der Pflanzung
einschließlich eines Bodenaustausches notwendig.
Des
Weiteren würde eine zu geringe Pflegeintensität wilden Gehölzen die Möglichkeit
geben ihr Wurzelsystem auszubauen und damit in Fugen und unter Wegebeläge
vorzudringen. Dadurch können Schäden entstehen und die betroffene Anlage
verliert an Wert.
Durch
die im Grünflächenpflegevertrag gewählten Pflegeintervalle wird dies vermieden.
3. Stadtbildpflege:
Die
Pflegeintervalle des Grünflächenpflegevertrages ergeben ein gepflegtes und
sauberes Stadtbild, welches dem Anspruch der „Gartenstadt Haan“ gerecht wird.
Neben
der reinen gärtnerischen Unterhaltung findet mit jedem Pflegedurchgang auch
eine Reinigung der Flächen von jeglichem Unrat statt.
4.
Artenvielfalt
/ Ökologie:
Zur Bekämpfung von
Neophyten, welche die heimische Artenvielfalt bedrohen, enthält der
Grünpflegevertrag eine entsprechende Position. Hierbei wird auf Herbizide
verzichtet, d.h. die Neophytenbekämpfung geschieht durch Abmähen.
Gemäß
Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlage 70/022/2018) sind geeignete,
städtische Grünflächen zum Schutz der Insekten extensiv und ohne den Einsatz
von Mulchmähern zu Bewirtschaften. Weil diese Form der Bewirtschaftung
spezialisierte Technik erfordert, sind diese Leistungen nicht im
Grünflächenpflegevertrag enthalten und werden gesondert ausgeschrieben.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die
Verwaltung wird mit der Ausschreibung des Grünflächenpflegevertrages für das
Jahr 2019 beauftragt.
Finanz. Auswirkung:
Im Haushaltsplan 2019 sind unter dem
Produktkonto 130110.529190 und anderer Einzelkonten zur Pflege der Außenanlagen
von öffentlichen Einrichtungen derzeit ca. 203.000 Euro für die Maßnahme
vorgesehen.