Betreff
Ausschreibung Gefahrenanalyse
Vorlage
50/024/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In Haan leben zurzeit rund 500 Flüchtlinge.

 

Auf dem Gelände der Unterkunft Kaiserstr. 10-15 befinden sich 3 unterschiedliche Gebäude (Haus Westfalen, Haus Rheinland und das Seminargebäude. Zurzeit wird nur das Haus Westfalen zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

 

Im Haus Rheinland und im Seminargebäude befinden sich Büroräume des Sozial- und Integrationsmanagement (SIM) mit der Sozialberatung von Flüchtlingen und Obdachlosen, welches von dem Caritasverband im Kreis Mettmann betrieben wird, eine Abteilung des Jugendamtes (Vormundschaft, Beistandschaft und Pflegschaft), u.a. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge), sowie ein Büro einer weiteren städtischen Mitarbeiterin, die dem Amt für Soziales und Integration zuzuordnen ist. Der Umzug des Amtes 50-2 (Asylbewerberleistungsgesetz, Obdachlosenunterbringung, u.a.) mit weiteren vier Büroeinheiten in das Verwaltungsgebäude der Liegenschaft steht unmittelbar bevor.

 

Ferner befindet sich im Seminargebäude auch die ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung mit verschiedenen Integrationsangeboten in insgesamt drei Schulungsräumen für alle Flüchtlinge, welche in Haan ihr neues zu Hause gefunden haben.

 

In der Ausschreibung für die Sicherheitsdienstleistungen für die städtischen Wohnunterkünfte Düsselbergerstr. 15 und Kaiserstr. 10-14 wurde - unter Bezugnahme auf die politische Willensbildung - eine Option zur Verringerung des Stundenkontingentes für die Unterkunft Kaiserstr. vorbehalten. Insoweit könnte ab dem 01.09.2019 bis einschließlich 29.02.20120 die Tageschicht für die Sicherheitsdienstleistungen entfallen. In der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr würden Sicherheitsdienstleistungen erbracht.  

 

Die Nutzung der vorstehend genannten Option zur Abschaffung oder zumindest erheblichen Reduzierung des Tagesdienstes basiert auf der Überlegung, dass eine Besetzung mit 44 Flüchtlingen den Einsatz eines kostenintensiven Sicherheitsdienstes zu den Zeiten, in denen z.B. andere städtische Mitarbeiter unter Nutzung verschiedenster technischer Mittel eingesetzt werden könnten, nicht rechtfertigen könnte.

 

Die Risiko- oder Gefährdungsanalyse soll sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Einsatz eines Sicherheitsdienstes 24 Std. pro Tag an 7 Tagen die Woche erforderlich ist.

 

Im Übrigen wird auf die anliegende Leistungsbeschreibung Bezug genommen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.