Betreff
Verlängerung der Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen und Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
Vorlage
51/023/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung NRW hat mit dem KiBiz- Änderungsgesetz die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (plusKita- Einrichtungen) sowie zusätzlichem Sprachförderbedarf (Sprachfördereinrichtungen) nach den §§ 16 a und b sowie 21 a und b KiBiz umgesetzt.

 

Die o.g. Kindertageseinrichtungen erfüllen weiterhin die zu berücksichtigenden Auswahlkriterien, wie:

 

I.      Anzahl und Anteil beitragsfreier Kinder/Eltern

II.    Anzahl und Anteil Kinder mit Sprachförderbedarf

III.   Einrichtungsgröße/Platzzahl; Bedarf/Wirkungsgrad im Untersuchungsgebiet

 

 

Das Landesprogramm „plusKita“ läuft zum 31.Juli 2019 aus.

 

Mit der Einführung von plusKita-Einrichtungen wurde im Kinderbildungsgesetz zum Kitajahr 2014/2015 von der damaligen rot-grünen Landesregierung ein Landeszuschuss verankert, dessen Verteilung auf die einzelnen Kitas für fünf Jahre festgelegt wurde. Für die neue Landesregierung haben qualitative und quantitative Verbesserung frühkindlicher Bildung sowie die Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung der Kitas hohe Priorität. Die bereits eingeführte alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung wird weiterentwickelt. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Kind eine qualitativ gute Sprachförderung erhält.

 

Mit der im Januar 2019 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Familienministerium und den kommunalen Spitzenverbänden setzt die NRW-Koalition eine auskömmlich finanzierte, qualitativ verbesserte und stärkere, an den Bedarfen vor Ort orientierte frühkindliche Bildung um. Mit den bereitgestellten Mitteln werden auch die Zuschüsse für die plusKitas und den zusätzlichen Sprachförderbedarf um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anerkennung der o.g. Kitas um ein weiteres Jahr, also bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 (bis 31.07.2020) zu verlängern.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Kindertageseinrichtungen

a)    „Haus für Familien“, Kindertagesstätte und Nachbarschaftstreff, Familienzentrum Haan-Ost, Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH) und

b)    Integrative Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Straße 1, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)

 

wird fristgemäß zum 15.03.2019 eine weitere Förderung als plusKita beim Landesjugendamt bis zum Endes des Kindergartenjahres 2019/2020 (bis 31.07.2020) beantragt.

 

  1. Für die Kindertageseinrichtungen

a)    Integrative Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Straße 1, 42781 Haan

(Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)

b)    Integrative Kindertagesstätte „Bollenberger Busch“, Bollenberger Busch 29, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)

c)    Evangelischer Kindergarten und Tagesstätte Nachbarsberg, Kampstr. 70, 42781 Haan (Träger: Ev. Kirchengemeinde Haan)

d)    „Haus für Familien“, Kindertagesstätte und Nachbarschaftstreff, Familienzentrum Haan-Ost, Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)

e)    Städt. Familienzentrum Bollenberg Robert-Koch-Straße 29, 42781 Haan (Träger: Stadt Haan)

f)     Evangelischer Kindergarten, Kurze Straße 4, 42781 Haan (Träger: Ev. Kirchengemeinde Haan)

 

wird fristgemäß zum 15.03.2019 eine weitere Förderung als Kindertageseinrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 (bis 31.07.2020) beantragt.

 

 

 

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine. Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung, die in voller Höhe an die genannten Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird.