hier: Beschluss zur Entwurfserarbeitung
Sachverhalt:
1./ Ausgangslage
Auf Antrag des
Haaner Bauvereins hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am
15.03.2016 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 184 „Am Langenkamp“ im Verfahren nach 13a BauGB gefasst. Zur frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde am 30.05.2016 im Sitzungssaal des
Rathauses eine Diskussionsveranstaltung angeboten, zu der jedoch keine
Teilnehmer kamen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
14.04.2016 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt und
erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 27.05.2016.
Zur Realisierung
des Bauvorhabens beabsichtigt der Haaner Bauverein ca. 818 qm aus dem
städtischen Flurstück 1971, Flur 18, Gemarkung Haan zu erwerben, welches
derzeit als öffentliche Verkehrsfläche im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46a
ausgewiesen ist. In dem betroffenen Bereich soll eine Grünfläche mit den
erforderlichen Spielflächen für das Bauvorhaben entstehen. Der Beschluss zum
Verkauf der Flächen wurde in den politischen Gremien im Dezember 2016 jedoch
nicht gefasst. U.a. wurde gefordert, vorab die Möglichkeit einer Bebaubarkeit
insbesondere mit Wohnungen im sozialen Wohnungbau zu prüfen.
2./ Geänderter
Städtebaulicher Vorentwurf
Durch den Haaner Bauverein sind Überlegungen
für eine Bebauung der städtischen Fläche erfolgt. Aufgrund der einzuhaltenden
Abstandsflächen und dem einzuhaltenden Maß der baulichen Nutzung wäre maximal
ein Baukörper mit 5-6 Wohneinheiten auf der städtischen Fläche möglich.
Städtebaulich würde eine Bebauung der Fläche zu Lasten des derzeit eher offen
wirkenden Erscheinungsbildes der Siedlung führen und die in diesem Bereich
geplante Spielplatz- und Freifläche verhindern. Aufgrund dessen wurde zwischen
Bauverein und der Stadt vereinbart, dass die angedachten zusätzlichen
Wohneinheiten besser durch eine Erhöhung der bisher geplanten Bebauung um ein
Staffelgeschoss im vierten Obergeschoss erfolgen solle, was zudem auch zu einer
Reduzierung der Baukosten beitragen kann.
Der nunmehr vorliegende Entwurf (s. Anlage)
wurde den Mitgliedern des SUVA bereits in der Sitzung am 05.02.2019 mit einem
neuen Kaufpreisangebot im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung überreicht. Der
überarbeitete Entwurf sieht nunmehr drei Baukörper (Bauteile 1-3) mit insgesamt
39 Wohneinheiten (WE) vor. Im alten Entwurf war die Errichtung von 34 WE
angedacht. Entsprechend der politischen Vorgabe sollen 9 WE im öffentlich
geförderten Wohnungsbau errichtet und 6 weitere WE mit einer sogenannten
preisgedämpften Miete angeboten werden. Im Bereich der noch zu erwerbenden
städtischen Fläche ist die erforderliche Spielplatzanlage und eine
Feuerwehrumfahrt geplant.
Der Stellplatzbedarf der neuen Wohngebäude
wird im rückwärtigen Bereich der Bauteile 2 und 3 durch eine Stellplatzanlage
im Bereich der Schutzzone zur Hochspannungsfreileitung angeordnet. Die
Stellplatzanlage umfasst insgesamt 61 Einstellplätze (39 STP für die
Neubebauung, 22 sind bereits baulastmäßig an dieser Stelle gebunden). Entlang
der Straße am Langenkamp bleiben zudem auf einem Teilstück der städtischen
Liegenschaft 9 öffentliche Stellplätze erhalten (dies wurde gegenüber der im
Ausschuss am 05.02.2019 vorgelegten Planung in Absprache mit der Verwaltung
nochmals angepasst).
3./ Beschlussempfehlung
und weiteres Verfahren
Die Verwaltung empfiehlt, dem nunmehr vorliegenden städtebaulichen
Vorentwurf zuzustimmen und auf dessen Grundlage die Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu
beschließen. Hiermit soll insbesondere auch der Haaner Bauverein als
Vorhabenträger Planungssicherheit für das weitere Verfahren erhalten.
Parallel hierzu ist in den zuständigen Gremien der Verkauf der
städtischen Liegenschaft zu beschließen.
Wenn beide Beschlüsse vorliegen, wird der Bauverein die weiteren
Planungen zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Auftrag
geben. Eine Beratung zum Beschluss der öffentlichen Auslegung kann
voraussichtlich in der Sitzung des SUVA am 02.10.2019 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
„Dem städtebaulichen
Vorentwurf zum BP 184 mit Stand vom 20.02.2019 wird zugestimmt. Auf der
Grundlage des Vorentwurfes ist der Bebauungsplanentwurf und der Vorhaben- und
Erschließungsplan zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB zu erarbeiten.“