hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr des Rates der Stadt Haan hat am 23.11.2017 die
Aufstellungsbeschlüsse zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im
Bereich „Nördlich Backesheide“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BP) Nr.
193 „Nördlich Backesheide“ gefasst. In derselben Sitzung wurde zudem
beschlossen, die Öffentlichkeit auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen
gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Entsprechend wurde
am 16.04.2018 eine Diskussionsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Planung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange
sind mit Schreiben vom 08.03.2018 zudem gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig über die
Planungsabsichten unterrichtet worden und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme
eingeräumt. Auch die landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG erfolgte
mit Schreiben vom 08.03.2018.
2. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach §
3 (1) und 4 (1) BauGB
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3
(1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 16.04.2018 in Form einer
Diskussionsveranstaltung im Schulzentrum Walder Straße durchgeführt. Ergänzend
lagen die Unterlagen in der Zeit vom 09.04.2018 bis zum 20.04.2018 im Flur zum
Planungsamt öffentlich aus. Zudem konnten die Unterlagen auch auf der homepage
der Stadt Haan eingesehen werden. Grundlage für die Beteiligung war der zum
Aufstellungsbeschluss beschlossene Vorentwurf zur 40. Änderung des FNP mit
Stand vom 27.10.2017 sowie ein Begründungsentwurf mit Stand vom 8.03.2018 sowie
ein gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ergänzter städtebaulicher Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 193 und seiner Begründung jeweils auch mit Stand vom
08.03.2018. Des Weiteren lag zu diesem Zeitpunkt bereits das Verkehrsgutachten
des Büros Runge IVP mit Stand Januar 2018 vor. An der Veranstaltung haben ca.
30 Personen teilgenommen. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Antworten der
Verwaltung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung
ist zudem noch eine schriftliche Stellungnahme vorgebracht worden. Diese ist
mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in Anlage 2 zu
entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 08.03.2018 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 20.04.2018 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG mit Schreiben vom
08.03.2018 beteiligt. Die der frühzeitigen Trägerbeteiligung und der
landesplanerischen Abstimmung zugrunde gelegten Planunterlagen entsprachen
denen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die beteiligten Behörden
und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen und die Stellungnahmen der
Verwaltung sind der Anlage 3a und b zu entnehmen.
3. Erarbeitung der Bauleitplanentwürfe
Durch das Planungsbüro ISR wurden in
Abstimmung mit der Verwaltung die Bauleitplanentwürfe mit ihren Begründungen
und den als separaten Teil erstellten Umweltberichten erarbeitet. Die Ziele und
Zwecke der Bauleitplanungen sind im Detail diesen Planunterlagen zu entnehmen
(s. Anlage 4-9). Im Rahmen der Planerarbeitung wurden eine
Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsanalyse, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag,
ein schalltechnisches Prognosegutachten, ein Versickerungsgutachten, eine
Entwässerungsvorplanung, eine Verkehrsuntersuchung sowie eine
Vorentwurfsplanung zur Anbindung des Gewerbegebietes an die L 357 erstellt,
deren Ergebnisse in die Begründungen eingeflossen sind und z.T. (FNP) bzw. in
Gänze (BP) Anlage der Begründungen sind.
Aufgrund des Umfanges und der häufig farbigen Darstellungen wurden die
Anlagen der Begründungen (bis auf die Umweltberichte), der gedruckten
Sitzungsvorlage nicht als Kopie beigefügt. Sämtliche Unterlagen sind jedoch im
Ratsinformationssystem einsehbar.
4. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten
Entwurf zur 40. Änderung des FNP im Bereich "Nördlich Backesheide“ in der
Fassung vom 27.02.2019 mit seiner Begründung
sowie dem als separaten Teil erarbeiteten Umweltbericht, jeweils in den
Fassungen vom 27.02.2019 und dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich
Backesheide“ einschließlich seiner Begründung sowie dem separat erarbeiteten
Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 27.02.2019 zuzustimmen und deren
öffentliche Auslegung mit den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen. Nach
erfolgtem Beschluss werden die beiden vorgenannten Bauleitpläne für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Als bereits vorliegende, nach Einschätzung
der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen sollen folgende
Schreiben mit ausgelegt werden (s. hierzu auch Anlage 10):
·
Kreis
Mettmann vom 13.04.2018 zum FNP, vom 13.04.2018 zum BP und vom 05.07.2018,
·
von der
Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelräumdienst) vom 05.11.2018
·
Bezirksregierung
Düsseldorf (als TÖB) vom 19.04.2018
·
Geologischer
Dienst vom 20.03.2018
·
Landesbetrieb
Straßenbau, Regionalniederlassung Niederrhein, Außenstelle Wesel vom 19.04.2018
·
Landesbetriebe
Straßenbau, Autobahnniederlassung Krefeld vom 20.04.2018
·
Landesbetrieb
Wald und Holz, Regionalforstamt Bergisches Land vom 13.03.2018
·
Amt für
Bodendenkmalpflege vom 09.04.2018 und vom 06.09.2018
·
Bergisch-Rheinischer
Wasserverband vom 22.03.2018
·
Bezirksregierung
Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie vom 22.03.2018
·
Landwirtschaftskammer
NRW vom 11.04.2018
·
Stadt
Wuppertal vom 18.04.2018
·
Stadt
Solingen vom 02.05.2018
·
AGNU
Haan e.V. vom 17.04.2018
·
sowie
ein Anschreiben aus der Öffentlichkeit vom 10.03.2018
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Des Weiteren wird gemäß § 34 (5) LPlG der
Bezirksregierung Düsseldorf vor der öffentlichen Auslegung ein Exemplar des
Offenlageentwurfes zur abschließenden landesplanerischen Stellungnahme
übersandt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden nach
Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und anschließend von der
Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss
vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem
Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom
27.02.2019 mit seiner Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht,
jeweils in den Fassungen vom 27.02.2019, wird zugestimmt.
Das
Plangebiet liegt in Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich zur 40. Änderung des FNP wird im
Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden
durch die A 46, im Osten durch die Stadtgrenze zu Wuppertal und hier
angrenzende gewerbliche Bauflächen sowie im Süden und Südwesten durch die
Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung
des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ in
der Fassung vom 27.02.2019 mit seiner Begründung und dem separat erstellten
Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 27.02.2019, wird zugestimmt.
Das
Plangebiet liegt in Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 193 wird
im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im
Norden durch die A 46, im Osten durch die ehemalige Trasse der Korkenzieherbahn
und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die
Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Die beschlossenen Bauleitplanentwürfe mit ihren jeweiligen
Begründungen, den separat erarbeiteten Umweltberichten und den nach Einschätzung
der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanz. Auswirkung:
Die mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes entstehenden Planungskosten sind durch den
Projektträger zu übernehmen. Die in den Planbegründungen dargestellten
Planungsinhalte, wie die Sicherung der Erschließungsanlagen, die Kompensationsverpflichtungen
etc. sind vor dem Satzungsbeschluss in einem städtebaulichen Vertrag zwischen
der Stadt Haan und dem Projektträger zu konkretisieren und zu vereinbaren. Zur
Sicherung der Erschließung ist zudem zwischen der Stadt Haan und Straßen NRW
eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Die hierin getroffenen Inhalte und
Kostenübernahmen werden im Rahmen des städtebaulichen Vertrages in Gänze auf
den Projektträger übertragen.