Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2018
Vorlage
20/103/2019
Aktenzeichen
20-1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, soweit sie im Einzelfall nicht erheblich sind. Sind sie erheblich bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung hat die Stadt Haan nach § 21 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) verschiedene Budgets eingerichtet. In den Budgets ist die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen für die Haushaltsführung verbindlich. Verschiebungen zwischen den einzelnen Produktsachkonten innerhalb der Budgets gelten daher nicht als überplanmäßig bereit gestellte Mittel und werden hier entsprechend nicht mit aufgeführt.

 

 

Im Haushaltsjahr 2018 sind insgesamt über-/außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.093.726,46 € entstanden, die vollständig durch Minderaufwendungen in Höhe von 273.577,24 € und Mehrerträge in Höhe von 820.149,22 € gedeckt werden konnten. Insgesamt ist es durch die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln nicht zu einer zusätzlichen ungeplanten Belastung der Ergebnisrechnung gekommen.

Hierin enthalten war auch die Bereitstellung von 339.000 € für die Reaktivierung der KiTa Bachstr. (Märchenwald). Da sie erheblich war wurde sie dem Rat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 4.7.2018 (Vorlage 10/160/2018) vorgelegt.

 

Da diese Aufwendungen allesamt zahlungswirksam waren, mussten auch in der Finanzrechnung entsprechend Mittel bei der lfd. Verwaltungstätigkeit bereitgestellt werden.

 

 

Im investiven Bereich wurden vom Rat außerplanmäßig Mittel für den Ankauf von Grundstücken in der Innenstadt (Vorlage 10/164/2018) und den Rückkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes (Vorlage 60/046/2018) sowie überplanmäßig Mittel für die Herstellung des 2. Rettungsweges an der Grundschule Don Bosco (Vorlage 10/165/2018) bereitgestellt.

Darüber hinaus wurden investiv für verschiedene Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1.2013.166,14 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgte jeweils durch Minderauszahlungen/Mehreinzahlungen an anderer Stelle, sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich.

 

Insgesamt führte auch die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Auszahlungsmittel nicht zu einer ungeplanten Belastung der Finanzrechnung 2018.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

 

Finanz. Auswirkung:

keine

 

 

Vorlagenerstellerin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement