Sachverhalt:
Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.
Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2018, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 09.04.2019 vor der Sitzung des Rates verteilt. Die Teilrechnungen werden auf der Internetseite der Stadt Haan den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Der im Haushaltsjahr 2018 entstandene Jahresüberschuss von rd. 2,4 Mio. EUR (Stand: 21.3.2019) soll gemäß den gesetzlichen Regelungen vollständig der Ausgleichsrücklage zugeführt. Hieraus ergeben sich Potenziale auch für einen fiktiven Ausgleich nachfolgender Jahresabschlüsse.
Im Haushaltsplan 2018 ist ein Jahresfehlbetrag 2018 von 1,104 Mio. EUR veranschlagt.
Die Ergebnisverbesserung mit einem positiven Jahresergebnis (Jahresüberschuss)
ergibt sich dadurch, dass hohe Steuermehrerträge sowie Mehrerträge durch
Verkäufe von Gewerbegrundstücken bei ansonsten nur insgesamt mäßig
angestiegenen Mehraufwendungen das positive Ergebnis bestimmen.
Der Rat leitet den Jahresabschluss an die örtliche Rechnungsprüfung weiter.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 102 GO NRW, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen.
Danach erfolgen nach Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses und die Entlastung der Bürgermeisterin durch die Ratsmitglieder.
Anlagen (werden am 09.04.2019 vor der Sitzung verteilt):
Bilanz zum 31.12.2018
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Anhang
Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Haan wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an die örtliche Rechnungsprüfung weitergeleitet.