Betreff
Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
51/027/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der JHA hat die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2019 einen Handlungsplan für die Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes für die Wahlperiode 2010 bis 2025 zu erstellen.

 

Neben der Bestandsaufnahme an bestehenden Einrichtungen und Angeboten ist die  Formulierung von Zielen wesentlicher Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplan.

 

Im Kinder- und Jugendförderplan sollen folgende Leitziele aufgenommen werden:

 

  • Leitziel Partizipation:

           Haaner Kinder und Jugendliche mischen sich ein.

           Die Kinder- und Jugendförderung in Haan schafft Strukturen der Beteiligung von

           Kindern und Jugendlichen.

           In bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendförderung ist die Beteiligung

           von Kindern und Jugendlichen ein Qualitätsmerkmal.

 

  • Leitziel Diversität:

           Haaner Kinder und Jugendliche leben Vielfalt.

           Angebote der Kinder- und Jugendförderung in Haan richten sich an alle Kinder

           und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer

           geschlechtlichen Identität, ihrer sexuellen Orientierung, einer möglichen

           Behinderung oder der wirtschaftlichen Situation ihrer Familie.

           Dabei soll es sowohl Angebote geben, die sich an Kinder und Jugendliche in ihrer

           individuellen Lage richten, als auch Angebote, die allen gemeinsam eine Teilhabe

           ermöglichen, unabhängig von ihrer individuellen Lage.

           Die Kinder- und Jugendförderung soll vermitteln, dass Vielfalt ein demokratischer

           Wert ist, der das gesellschaftliche Leben bereichert.

 

Die Leitziele der Beschlussvorlage entsprechen den Querschnittszielen aus den §§ 3-6 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG) vom 12.10.2004. Hinzu kommt das zunehmend an Bedeutung gewinnende Querschnittsziel „Inklusion von Behinderten“, das im Gesetz von 2004 noch nicht erwähnt ist.

 

Neben der Planung von Angeboten der Kinder- und Jugendförderung betonen die Leitziele die Bedeutung einer demokratischen Wertevermittlung.

 

Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, sich durch eigens geschaffene Strukturen (Jugendparlament, Kinderparlament) am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, sie sollen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten an allen bestehenden Angeboten erhalten.

 

Indem Kinder und Jugendliche eine wertschätzende Haltung gegenüber ihrer individuellen Lebenssituation erfahren, lernen sie, Vielfalt in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft als wichtigen Wert anzunehmen.

 

Die vom JHA beschlossenen Ziele werden Grundlage für einen jährlich stattfindenden Qualitätsdialog in der Kinder- und Jugendförderung, in dem bestehende Angebote auf die Leitziele hin evaluiert werden und in denen aus den Leitzielen konkrete Handlungsziele entwickelt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA stimmt den folgenden Leitzielen „Partizipation – Haaner Kinder und Jugendliche mischen sich ein“ und „Diversität – Haaner Kinder und Jugendliche leben Vielfalt“ für den für die Wahlperiode 2020-2025 zu erstellenden Kinder- und Jugendförderplan zu.

Finanz. Auswirkung:

 

keine