Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan vom 09.03.2016
Vorlage
40/027/2019
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Wie bereits im BKSA berichtet wurde im Rahmen einer GPA-Prüfung im August 2017 seitens des Prüfers angemerkt, dass es in Haan, wie in zahlreichen anderen Städten auch, für die Erhebung von Entgelten für das Betreuungsangebot der „Verlässlichen Grundschule (VGS)“ an den Haaner Schulen keine Ermächtigungsgrundlage gibt und diese zu schaffen ist.

 

Bei dem Angebot der VGS handelt es sich um ein bedarfsgerechtes niederschwelliges Betreuungsangebot in der 5. und 6. Stunde für Kinder, die nicht in der OGS sind. Dieses wurde seinerzeit von den Fördervereinen der Schulen getragen und mit Einführung der OGS von den OGS-Trägern übernommen. Zur Finanzierung des Angebotes stehen die Betreuungspauschale des Landes in Höhe von 7.500 € und Elternbeiträge zur Verfügung. Diese wurden von den jeweiligen Trägern eigenverantwortlich festgelegt, eine entsprechende Regelung erfolgte hierzu jedoch nicht. Es reicht grundsätzlich aus, die Übertragung dieser Aufgabe auf die Träger, analog zu den Verpflegungsbeiträgen, in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen festzuhalten. Es war jedoch Ziel der Verwaltung, so auch im BKSA bisher berichtet, mit den Trägern auch eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Höhe der Entgelte zu vereinbaren und damit gleiche Bedingungen an allen Standorten zu schaffen.

 

Bisher wird in den Einrichtungen folgender Beitrag für die VGS gezahlt:

 

Standort

Entgelt

Belegung                         SJ 2018/2019

Belegung              SJ 2019/20

VGS Bollenberg

Kein Angebot der VGS

--

--

VGS Mittelhaan

50 €

32

33

VGS Unterhaan

43 €

13

12

VGS Don-Bosco

59 € *

27

33

VGS Gruiten

49,50 € **

35

41

* übernommener Betrag im Rahmen des Betriebsübergangs

**zum Schuljahr 2018/2019 60 € geplant

 

 

 

Die Thematik wurde im OGS-Qualitätszirkel ausführlich diskutiert mit der grundsätzlichen Zielsetzung, ein einheitliches Entgelt in Höhe von 50 € mit Reduzierungen für Geschwisterkinder und soziale Härtefälle vorzusehen. Hierüber bzw. über das Ziel, eine einheitliche Regelung für alle Standorte vorzusehen, besteht nach wie vor Konsens.

 

Im Rahmen der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass eine Umsetzung für das kommende Schuljahr Schwierigkeiten und noch weiteren Gesprächsbedarf erfordert. Hintergrund ist, dass der zeitliche und qualitative Standard des Angebotes in den Einrichtungen durchaus vergleichbar ist, Probleme in der Kalkulation jedoch eher die Belegungsschwankungen bereiten. So ist z.B. in Gruiten zum kommenden Schuljahr, wie ebenfalls im BKSA im Herbst letzten Jahres berichtet, ein weiterer Anstieg der Belegungszahlen zu verzeichnen. Je nach Belegung und räumlichen Voraussetzungen, die gerade in Gruiten noch nicht optimal sind, erfordert dies einen erhöhten Personalschlüssel, da nicht immer Synergieeffekte aus der OGS genutzt werden können.

 

Aus diesem Grund wurde im OGS-Qualitätszirkel weiterer Beratungsbedarf anerkannt und vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und den OGS-Trägern, eine inhaltlich und finanziell tragfähige Lösung für alle Beteiligten erarbeitet. Ziel ist eine Umsetzung zum Schuljahr 2020/21.

 

Die heute zur Beschlussfassung vorgelegte Änderungssatzung berücksichtigt daher zunächst „nur“ die Beanstandung der GPA.  

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege vom 09.03.2016“ wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.

 

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine