Sachverhalt:
Nach Beratung in den Fachausschüssen ist bekannt geworden, dass aufgrund der aktuellen Satzung keine Veranlagung von Eltern durch die Stadt Haan als Wohnsitzgemeinde statthaft ist, deren Kinder auswärts betreut werden. Die in § 23 Abs. 1 Satz 2 KiBiz für die Wohnsitzgemeinde eröffnete Möglichkeit, bei einem interkommunalen Ausgleich Elternbeiträge zu erheben, gilt nicht von Gesetzes wegen, sondern bedarf einer Festlegung in der Beitragssatzung.
Daher erhält die Änderungssatzung nach § 1 einen neuen Titel, der die Beitragserhebung nicht auf Kindertageseinrichtungen in Haan beschränkt, und in § 2 eine Bestimmung, aufgrund derer bei einem interkommunalen Ausgleich Elternbeiträge nach dieser Satzung erhoben werden. Ferner soll die Satzungsänderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten, damit der beabsichtigten Rechtslage unverzüglich entsprochen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung vom 11.07.2017 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Keine