Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2020 – 2031 der Stadt Haan
Vorlage
66/068/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Haan wurde 1985 erstmalig aufgestellt und 1986 vom Rat der Stadt beschlossen. Eine erste Fortschreibung erfolgte im Jahr 1994, die zweite 1999 und die letzte 2014. Gemäß § 53 (1) des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein – Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den Stand der Abwasserbeseitigung darzustellen und der Wasserbehörde alle sechs Jahre vorzulegen.

 

Das überarbeitete ABK gibt einen Überblick über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung und die erforderlichen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen. Form und Mindestinhalt des ABKs sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Demnach sind die geplanten Maßnahmen für drei Zeiträume anzugeben (s. Anlage 1, Maßnahmentabelle):

1.)   Die ersten sechs Jahre mit Baujahr und Kosten (2020 – 2025)

2.)   Die nächsten sechs Jahre Kosten und Maßnahmenbeginn (2026 – 2031)

3.)   Alle anderen Maßnahmen ohne Kosten und Baubeginn (nach 2031)

Mit der Aufstellung des ABK soll die Stadt darlegen, wie, wo und wann sie welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen will. Dabei sind die Belange der Reinhaltung der Gewässer, die Beseitigung der erfassten und bewerteten Schäden an den Kanalanlagen, die Entwicklung einzelner Ortsteile und die zeitlichen als auch die finanziellen Möglichkeiten abzuwägen. Es bildet die Grundlage für die mittel- bis langfristige Finanzbedarfsplanung der Abwasserbeseitigung der Stadt Haan.

 

Das ABK ist mit dem Bergisch-Rheinischen-Wasserverband und der Unteren Wasserbehörde abzustimmen und dann der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.

 

Hinweis:

Der gesamte Inhalt des ABKs ist im Ratsinformationssystem hinterlegt, bzw. kann nach telefonischer Rücksprache im Tiefbauamt eingesehen werden. Die für die Beschlussfassung erforderlichen Rahmendaten werden den Ausschussmitgliedern anhand einer Präsentation durch das mit der Erstellung des ABK beauftragte Ingenieurbüro in der Sitzung erläutert.

 

Beschlussvorschlag:

Das Abwasserbeseitigungskonzept 2020 – 2031 der Stadt Haan wird beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Maßnahmentabelle

Gegenüber der bislang mit dem Haushaltsplan 2019 vorgelegten Planung der Investitionsausgaben für den Zeitraum 2020 bis 2022 ergeben sich hierdurch zwar Verschiebungen zwischen den in den einzelnen Jahren veranschlagten Auszahlungen, die Gesamtsumme bleibt jedoch gleich.