Betreff
Bürgerantrag: Schaffung eines Integrations- und Kooperationsrats
Vorlage
10/002/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 02.09.2009 beantragt Herr Negro die Schaffung eines Integrations- und Kooperationsrates.

 

In Gemeinden, in denen mindestens 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. In Gemeinden, in denen mindestens 2000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte dies beantragen oder der Rat stattdessen selbst die Einrichtung eines Integrationsrates beschließt.

 

In Haan sind aktuell  2.285 ausländische Einwohner gemeldet.

 

Gem. § 57 (1) GO NRW obliegt die Entscheidung, Ausschüsse zu bilden, dem Rat. Gem. § 58 (1) Satz 1 GO NRW regelt der Rat auch die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse.

 

Der Städte- und Gemeindebund spricht sich bei Bildung eines Integrationsrates für eine Besetzung mit zwei Dritteln direkt gewählter Vertreter und einem Drittel vom Rat bestellter Ratsmitglieder aus.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen spricht sich für einen abgestimmten Wahltermin am 07.02.2010 aus.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Sitzungsgeld in Höhe von 17,30 € pro Ratsmitglied und 22,40 € pro sachkundigem Bürger je Sitzung