hier: Aufwertung des Umfeldes des Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Alten Kirchplatzes (A6 InHK), Aufwertung Park Ville d`Eu (B2 InHK),
Beschluss über die Bemusterung
Sachverhalt:
Vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am
04.06.2019 fand eine Ortsbesichtigung der Bemusterung für die Umgestaltung des
Alten Kirchplatzes und den Park Ville d'Eu im
Rahmen des Innenstadtkonzepts statt.
Seitens des Büros KRAFT.RAUM., das mit der Objektplanung für die Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt
beauftragt ist, wurden Rückfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Die Bemusterung war Gegenstand der
15.
Sitzung des Gestaltungsbeirats am
17.06.2019. Eine weitere Beratung der Bemusterung ist in der Sitzung der
erweiterten Arbeitsgruppe Politik zur Begleitung
der
Objektplanung von Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt am 18.06.2019 erfolgt.
Der Bericht über das Beratungsergebnis der
Arbeitsgruppe ist Anlage 1 zu entnehmen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der
Ortbesichtigung des SUVA u. a. gefragt, ob das auf dem Alten Kirchplatz
vorhandene Kleinsteinpflaster aus Natursteinen dort verbleiben könnte.
Die Verwaltung sieht die Möglichkeit zur
Verwendung vorhandener Matrialien aufgrund des Planungskonzepts nicht am Alten
Kirchplatz, sondern eher im Bereich des Alten Marktes / Friedrichstraße. Dies
ist Rahmen der betreffenen Teilmaßnahme des InHK weitergehend zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Für die Neubauflächen
der Stadtumbaumaßnahme werden ein Basaltlava aus Deutschland insb. als Stein
für „Besondere Orte” und ein Granit Favaco aus Portugal insb. als „Stadtstein“ freigegeben.
oder
“Für die Neubauflächen
der Stadtumbaumaßnahme werden ein Basaltlava aus Deutschland insb. als Stein
für „Besondere Orte” und ein Granit Lanhelin aus Frankreich insb. als
„Stadtstein“ freigegeben.
Finanz. Auswirkung:
Die Entscheidung für einen Bodenbelag wirkt sich in den Kosten für die
Gesamtmaßnahme aus.
Zur Gegenüberstellung der preislichen
Unterschiede bei Auswahl von verschiedenen Granitsteintypen siehe Anlage 2.
Die Verwaltung hat für die Teilmaßnahmen A6
und B2 InHK Fördermittel im Städtebauförderungsprogramm 2019 (“Aktive Stadt- und Ortsteilzentren”)
beantragt (Förderung durch Bund und Land 60%, Eigenanteil Haan 40 % der
Kosten.)
Die Maßnahmen für dieses Programmjahr
(Erträge / Aufwendungen und Einzahlungen / Auszahlungen) sind im Haushalt der Stadt
Haan berücksichtigt.
Auf der Grundlage der Mitteilung der
Bezirksregierung Düsseldorf wird das
Programm voraussichtlich im Sommer veröffentlicht, so dass im Falle
einer Einplanung mit einem Bewilligungsbescheid im September gerechnet werden
kann.