hier: Taktverdichtung der Linien 742 und 786
Sachverhalt:
Zur Taktverdichtung der Linien 742 und 786
wurden Mittel in Höhe von 30.000 Euro mit Sperrvermerk in den Haushalt 2019
aufgenommen. Die Beratung über die Realisierung und die Aufhebung des
Sperrvermerkes sollte zunächst in der Sitzung des Unterausschusses ÖPNV (UA
ÖPNV) am 13.05.2015 erfolgen, mit anschließender weiterer Beratung und
Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Verkehr (SUVA),
Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Stadt Haan.
Im Nahverkehrsplan 2014 des Kreises Mettmann sind Prüfaufträge zur
Taktverdichtung auf den o. g. Linien (Prüfaufträge „Tabellen 74, 86“)
enthalten. Auf der Grundlage des Prüfauftrags "Tabelle 74“ - Ausdehnen des
Bedienungsangebotes auf der Linie 742 in den Abendstunden zwischen Mettmann und
Haan-Gruiten S - hat der Kreis Mettmann die Rheinbahn AG seit Juni mit einer
Angebotsausweitung im Kostenumfang von rd. 2.000 Euro betraut.
Seitens der WLH-Fraktion war im Rahmen der Vorberatung über die
Aufhebung des Sperrvermerks in der Sitzung des SUVA am 26.03.2019 bereits
angemerkt worden, dass diese Taktausweitung noch nicht weitgehend genug sei. Es
wurde beantragt, den Bus zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr bis zur Haltestelle
Thienhausen im 20-Minuten-Takt fahren zu lassen. In der Sitzung des SUVA
bestand Einvernehmen, dass über diesen Antrag im UA ÖPNV abgestimmt wird.
Abzüglich der Kosten für die bereits umgesetzte Teilmaßnahme verbleiben
Haushaltsmittel in der Höhe von rd. 28.000 Euro für die Taktverdichtung der
Linien 742 und 786.
In der Sitzung am 13.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, zu dieser
Sitzung des UA ÖPNV eine Vorlage zu erstellen, die alle benötigten Daten und
Zahlen aufweist, um eine fundierte Beschlussempfehlung abgeben zu können.
Die Verwaltung hat hierzu ergänzend zu den Prüfaufträgen im Protokoll des UA
ÖPNV folgende klarstellende Fragen an die Rheinbahn AG gerichtet:
• Wie kann der Takt auf den Linien 742 und 786 sinnvoll verdichtet
werden? Was ist im Rahmen der hierfür im Haushalt eingeplanten städtischen
Mittel von etwa 28.000 Euro / Jahr möglich?
• Was kostet es, die Busse der Linie 742 zwischen 13:00 Uhr und 17:00
Uhr bis zur Haltestelle Thienhausen im 20-Minuten-Takt fahren zu lassen (Antrag
der WLH-Fraktion, Darstellung getrennt nach Mo-Fr, Sa u. So)
Die Rheinbahn AG hat mit Email vom 03.09.2019 zur Frage der Taktverdichtung auf den Linien 742 und 786 wie folgt Stellung genommen. Zur Stellungnahme ist anzumerken, dass die Bedienung auf o. g. Linien ab 16.00 Uhr bereits im 20-Minuten-Takt erfolgt.
Die Stellungnahme beinhaltet für die Bedienung montags bis freitags zwei Varianten.
Im Übrigen sind die Angaben modular zu verstehen:
„Montags
- freitags 20/40 – Min.-Takt zwischen 10 und 15:30 Uhr ( + 1 Fahrt pro Stunde)
-> + 44.500 km /Jahr
Samstags
30-Min.-Takt im Tagesverkehr -> + 11.700 km / Jahr
Sonn-
und feiertags 30-Min.-Takt im Tagesverkehr -> + 14.250 km / Jahr
Die
rot markierte Variante[1] wäre
aus unserer Sicht die sinnvollste, da der Schülerverkehr mit abgedeckt ist.
Zwischen 10 und 13 Uhr ist der Stundentakt u. E. ausreichend. Evtl. könnten mit
der Maßnahme vereinzelt Schülereinsatzwagen wieder zurückgenommen werden.
Die
angegebenen Takte entsprechen den S-Bahntakten.
Die
Mehrleistungen müssten mit dem Aufgabenträger Kreis Mettmann und den Städten
Erkrath und Mettmann abgestimmt werden.
Bei
einem Ausgleichssatz von 0,80 € /km können Sie die jeweiligen Beträge
ermitteln. Wichtig ist auch hier zu erwähnen, dass dieser Ausgleichssatz nicht
kostendeckend ist.“
Die Rheinbahn beabsichtigt, in der Sitzung des UA ÖPNV auch auf die
jeweiligen Fahrgastzahlen einzugehen.
Im Rahmen der hier vorgesehenen Haushaltsmittel können nicht alle Module
der Stellungnahme der Rheinbahn AG umgesetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt,
dem Vorschlag der Rheinbahn AG (Verdichtung montags - freitags auf einen 20 -
Minuten-Takt zwischen 13:00 und 15:30 Uhr) im Sinne eines angebotsorientierten
Ansatzes zur Verbesserung des ÖPNVs zu folgen.
Diese Maßnahme stärkt insbesondere den Schülerverkehr und Berufsverkehr
für Teilzeitbeschäftigte. Entsprechende Anfragen hatte es in der Vergangenheit
z. B. von Eltern oder aus dem Technologiepark gegeben.
Die Maßnahme ist nicht im Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann enthalten, deswegen muss der Kreis Mettmann die Umsetzbarkeit zunächst prüfen.
Klimaauswirkungen:
Der Rat der Stadt Haan hat am
20.06.2007 einstimmig das 10-Punkte-Klimaschutzprogramm beschlossen. Die
Verbesserung des ÖPNV (u. a. Taktfrequenzen) ist Gegenstand des Programms.
Gemäß Ratsbeschluss vom 02.07.2019 werden bei klimarelevanten Entscheidungen in den Verwaltungsvorlagen die Auswirkungen auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit ausgewiesen.
Ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit:
Die Standortbedingungen für die lokale Wirtschaft werden verbessert.
Ökologische Dimension der Nachhaltigkeit:
Die Maßnahme trägt zur Stärkung des Umweltverbundes bei und fördert die
Verkehrswende.
Soziale Dimension der Nachhaltigkeit:
Die Maßnahme trägt zur Stärkung der Teilhabe an Mobilität bei.
Generationengerechtigkeit:
Der Teilhabeaspekt gilt auch für ältere Bürgerinnen und Bürger, die z. B. das
Auto nicht mehr nutzen. Darüber hinaus können mit der Maßnahme verkehrsbedingte
Umweltschäden vermieden werden. Die Maßnahme ist u. a. aus diesem
Aspekt „enkelgerecht“.
[1] Die in der Stellungnahme rot markierte Variante ist in dieser Vorlage aufgrund des schwarz-weiß-Druckes unterstrichen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Verdichtung des Fahrtenangebotes auf den
Linien 742 und 786 montags bis freitags auf einen 20-Minuten-Takt zwischen ca.
13:00 und 15:30 Uhr wird zugestimmt.
2. Der Kreis Mettmann wird beauftragt, die
Umsetzung der Maßnahme in Abstimmung mit den Nachbarstädten zu prüfen.
3. Der Sperrvermerk zu dieser Teilmaßnahme in
Produkt: 120200 ÖPNV, Konto: 537600 VRR-Umlage wird vorbehaltlich der
Umsetzbarkeit der Maßnahme aufgehoben.
4. Der entstehende Mehraufwand wird über die
VRR-Umlage entsprechend den geltenden Modalitäten abgerechnet.
Finanz. Auswirkung:
Die Maßnahme ist mit einer buskilometrischen Leistung von 39.000 km
/Jahr verbunden. Die Stadt Haan wird an den Kosten für den ÖPNV beteiligt. Der
Kreis Mettmann muss infolge seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(VRR) einen Umlagebetrag aufbringen. Der Kreis legt diesen auf die betroffenen
kreisangehörigen Städte um. Hierbei sind pro Buskilometer rd. 0,80 Euro zu
zahlen. Demnach ist die Maßnahme mit Kosten von rd. 31.200 Euro / Jahr
verbunden.
Diese sind weitgehend im Haushaltsplan 2019 der Stadt Haan enthalten.
Die im Haushaltsplan eingeplanten Mittel für die VRR-Umlage beinhaltet auch
einen nicht konkret zweckgebundenen Ansatz / „Puffer“ für kleine
Verbesserungsmaßnahmen des ÖPNV. Die Mittelüberschreitung von 3.200 Euro kann
daraus finanziert werden.