hier: Taktverdichtung auf der Linie SB 50
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.09.2019 hat die Rheinbahn AG die Stadt Haan wie
folgt informiert:
„Der
OVA[1] der
Stadt Düsseldorf hat am 28.08.2019 der Einrichtung einer Umweltspur zwischen
Werstener Straße und Färberstraße in Richtung Innenstadt zugestimmt. Als
begleitende Maßnahme wurde u.a. die Verbesserung des ÖPNV-Angebotes beschlossen
und hier explizit die Weiterentwicklung des vorhandenen Schnellbuskonzeptes ab
2020. Ein Bestandteil ist die Schließung von Angebotslücken auf der bestehenden
Linie SB50. Diese Ausweitung ist auch bereits in den Nahverkehrsplänen der
Stadt Düsseldorf und des Kreis Mettmann beschrieben. Es handelt sich im
Einzelnen um die nachfolgenden Maßnahmen:
Montags
– freitags 30-Min.-Takt ab 20:00 – 0:00 Uhr (heute 60 Min.-Takt)
-> + 12.000 km / Jahr
Samstags
30-Min.-Takt zwischen 17:00 und 0:00 Uhr (heute 60-Min.-Takt)
-> + 4.000 km
/ Jahr
Zur
Umsetzung der o.g. Taktverdichtung benötigen wir bitte die Zustimmung der Stadt
Haan.“
Die Maßnahmen stärken insbesondere den Freizeitverkehr. Die Verwaltung empfiehlt, den Maßnahmen zuzustimmen.
Klimaauswirkungen:
Der
Rat der Stadt Haan hat am 20.06.2007 einstimmig das
10-Punkte-Klimaschutzprogramm beschlossen. Die Verbesserung des ÖPNV (u.
a. Taktfrequenzen) ist Gegenstand des Programms.
Gemäß Ratsbeschluss vom 02.07.2019 werden bei klimarelevanten Entscheidungen in den Verwaltungsvorlagen die Auswirkungen auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit ausgewiesen.
Ökonomische Dimension der
Nachhaltigkeit:
Ein attraktiver Freizeitverkehr im ÖPNV gehört zu den weichen Standortfaktoren
für Unternehmen (z. B. Attraktivierung des Wohnstandorts für Fachkräfte).
Ökologische Dimension der
Nachhaltigkeit:
Die Maßnahme trägt zur Stärkung des Umweltverbundes bei und fördert die
Verkehrswende.
Soziale Dimension der
Nachhaltigkeit:
Die Maßnahme trägt zur Stärkung der Teilhabe an Mobilität bei.
Generationengerechtigkeit:
Der Teilhabeaspekt gilt auch für ältere Bürgerinnen und Bürger, die z. B. das
Auto nicht mehr nutzen. Darüber hinaus können mit der Maßnahme verkehrsbedingte
Umweltschäden durch Verkehrsverlagerung vermieden werden. Die
Maßnahme ist u. a. aus diesem Aspekt „enkelgerecht“.
Beschlussvorschlag:
2. Der Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der
Linie SB 50 samstags auf einen 30-Minuten-Takt zwischen 17:00 und 0:00 Uhr wird
zugestimmt.
3. Die Aufwendungen sind entsprechend der
Kostenangaben in dieser Sitzungsvorlage im Haushalt der Stadt Haan ab dem Jahr
2020 einzuplanen.
4. Der Kreis Mettmann wird als Aufgabenträger
gebeten, die Maßnahmen in Abstimmung mit dem Nachbaraufgabenträger Stadt
Düsseldorf umzusetzen.
5. Der entstehende Mehraufwand wird über die
VRR-Umlage entsprechend den geltenden Modalitäten abgerechnet.
Finanz. Auswirkung:
Die Maßnahmen beinhalten buskilometrische Mehrleistungen von 12.000 km / Jahr bzw. 4.000 km / Jahr.
Die Stadt Haan wird an den Kosten für den ÖPNV beteiligt. Der Kreis
Mettmann muss infolge seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
einen Umlagebetrag aufbringen. Der Kreis legt diesen auf die betroffenen
kreisangehörigen Städte um. Hierbei sind pro Buskilometer rd. 0,80 Euro zu
zahlen. Demnach sind mit den Maßnahmen Kosten von rd. 10.000 bzw. 4.000 Euro /
Jahr verbunden. Die Kosten sind ab dem Haushaltsjahr
2020 einzuplanen.