Betreff
Vereidigung und Einführung des Bürgermeisters
Vorlage
10/004/2009
Art
Informationsvorlage

 

 

Der Bürgermeister wird vom Altersvorsitzenden vereidigt und in sein Amt eingeführt (§ 65 (3) Gemeindeordnung NRW).

 

(Empfehlung)

Diensteid nach § 61 Landesbeamtengesetz:

 

„ Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetz befolgen und vereidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“