Sachverhalt:
Nach
§ 55 der Kreisordnung NRW muss die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit
den kreisangehörigen Gemeinden erfolgen. Die Stellungnahmen der
kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem
Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist vor Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur
Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in
öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen
Begründung mit.
Mit Schreiben vom 15.8.2019 hat der Kreis Mettmann ein Eckpunktepapier zu seinem Doppelhaushalt 2020/21 übersandt und das Verfahren zur Herstellung des Benehmens eingeleitet. Die Eckdaten wurden in einer gemeinsamen Konferenz den Kämmerern der ka Städte vorgestellt. Wie in der Vergangenheit wurde eine gemeinsame Stellungnahme zum Kreishaushalt abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die gemeinsame Stellungnahme aller kreisangehörigen Städte im Rahmen der Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gem. § 55 Kreisordnung NRW wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine