Betreff
Information zur Schuldenentwicklung
Vorlage
20/111/2019
Aktenzeichen
20-1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit den Vorlagen 20/073/2017 und 20/084/2018 wurden dem HFA und dem Rat Übersichten aller in Umsetzung befindlichen, aller im Finanzplanungszeitraum haushalterisch eingeplanten und aller bislang diskutierten weiteren, aber noch nicht konkretisierten Investitionsvorhaben, sowie die prognostizierte Schuldenentwicklung bis zum Jahr 2028 vorgelegt. Diese Aufstellungen stellten einen Einstieg in ein aktives Finanz- und Zinsmanagement durch Amt 20 dar.

Mit dieser Vorlage werden die Informationen zur Investitionsplanung, zur Schuldenentwicklung, zur Steuerung von Liquiditätsrisiken und zur Optimierung des Zinsaufwands aktualisiert und fortgeschrieben.

Zum 31.12.2018 beliefen sich die Investitionskredite auf 41,69 Mio. €.

Im Jahr 2019 standen drei Kredite mit Restkapitalen von insgesamt 65.609,28 € zur Prolongation an, die durch Sondertilgungen abgelöst werden konnten. Neu hinzu kommen die Kredite für den 3. BA Neubau Gymnasium (+6,4 Mio. €) bereinigt um die diesjährigen Tilgungen (-2,1 Mio. €), so dass der Schuldenstand Ende 2019 45,9 Mio. € betragen wird. Alle übrigen Investitionsauszahlungen wurden ohne weitere Kreditaufnahmen finanziert.

 

Neubau Gymnasium

Für die ersten beiden Bauabschnitte des Gymnasiums wurden 2017 und 2018 insgesamt 9,15 Mio. € Kredite über verschiedene Laufzeiten bis zu 30 Jahren aufgenommen.

In der nachfolgenden Grafik ist die Finanzierung der bisher fertiggestellten Bauabschnitte 1. – 3. sowie die Planung, die weiteren Bauabschnitte zu finanzieren, aufgezeigt. Farblich dargestellt sind die Tilgungsbelastungen der einzelnen Abschnitte sowie deren Abschmelzen über die Jahre. Für die ersten beiden Bauabschnitte konnten Zinssätze zwischen 0,00% und 0,63% vereinbart werden, die teilweise ab 2028 zu prolongieren sind. Für den 3. Bauabschnitt wurden drei Kredite i.H.v. 6,4 Mio. € zu 0,0% Zinsen aufgenommen, die z.T. bis 2024 getilgt werden oder ab 2029 zu prolongieren sind.

Die schwarze Linie zeigt die Zinsbelastungen im weiteren Verlauf unter der Annahme, dass sich die Zinsen nach Auslaufen der 10jährigen Zinsbindung ab 2028 bei ca. 3,0% und nach Auslaufen einer weiteren 10jährigen Zinsbindung ab 2040 bei 4,0% befinden.

 

Ziel der Finanzierung ist eine möglichst gleich hohe Tilgungsbelastung über die voraussichtliche Nutzungsdauer des neuen Gymnasiums sowie Zinssicherheit.

 

Investitionen im Finanzplanungszeitraum und darüber hinaus

Für die kommenden Jahre sind in allen Bereichen umfangreiche Investitionen erforderlich.

In der Planung bis 2023 sind große Investitionsmaßnahmen (über 50.000 €) wie folgt bereits berücksichtigt:

Bezeichnung

2020

2021

2022

2023

Verwaltung

2.925.000

6.420.000

6.000.000

6.230.000

Feuerwehr und Rettungsdienst

300.000

530.000

300.000

0

Kindergarten, Schulen

30.111.934

18.152.030

8.845.670

5.100.000

Infrastruktur inkl. InHK Innenstadt, Kanal + Straßenbau

6.591.277

5.110.581

4.935.396

4.080.000

Summe bereits geplanter

39.930.231,00

30.214.632,00

20.083.088,00

15.412.023,00

Maßnahmen:

abzgl. invest. Einzahlungen:

6.000.000,00

5.200.000,00

5.500.000,00

4.000.000,00

verbleibender zu finanzierender

33.930.231,00

25.014.632,00

14.583.088,00

11.412.023,00

Betrag:

 

Die Summe der geplanten Investitionsmaßnahmen reduziert sich um investive Einzahlungen – hierunter fallen jährliche Pauschalen oder geplante Förderzuschüsse. Der verbleibende Betrag ist im Wesentlichen durch neue Kredite zu finanzieren. Zur Finanzierung aller Maßnahmen sind Kreditaufnahmen i.H.v. 30,0 Mio. € (2020), 20,0 Mio. € (2021), 16,0 Mio. € (2022) und 10,0 Mio. € (2023) erforderlich.

Schuldendienst

Die Haushaltsplanung betrachtet im aktuellen Haushaltsplan den Finanzplanungszeitraum bis 2023, muss aber auch die darauffolgenden Jahre im Blick haben. Ab 2024 sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die ebenfalls kreditfinanziert werden müssen.

Vor dem Hintergrund heute einzugehender Kreditverpflichtungen müssen die jährlichen Tilgungs- und Zinsbelastungen berücksichtigt werden und auch zukünftige Finanzierungen in die Überlegungen mit aufgenommen werden. Diese könnten sich wie folgt darstellen:

Folgende Annahmen oder Voraussetzungen liegen dem Diagramm zugrunde:

-       Im Finanzplanungszeitraum ist für die Jahre 2020 bis 2023 mit 1,00% bis 1,75% (jährlich +0,25%) Zinsen gerechnet.

-       Für die Jahre 2024 und 2025 sind 2,0% Zinsen und für die Jahre 2026 und 2027 sind 2,5% bei Neuabschlüssen zugrunde gelegt.

-       Für die Jahre 2028 bis 2039 sind 3,0% und für die Jahre 2040 bis 2050 sind 4,0% angenommen.

-       Im Finanzplanungszeitraum sind die umfangreichen Kreditaufnahmen für die Jahre 2020 bis 2023 von insgesamt 76 Mio. € über einen Tilgungszeitraum von 40 Jahren gerechnet

-       Ab dem Jahr 2024 sind jährliche Kreditaufnahmen von jeweils 5,0 Mio. € eingeplant.

-       Die deutlich über dem sonstigen Verlauf liegende Tilgungsleistung im Jahr 2025 basiert auf einem zehnjährigen Kredit über 3,0 Mio. € der endfällig zu tilgen ist.

 

Kreditaufnahmen

Grundlage für die Errechnung des Schuldendienstes sind die bestehenden und neu abzuschließenden Kredite. Im gesamten Zeitraum wurden keine Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen berücksichtigt, die eine teilweise Kreditaufnahme entbehrlich machen.

In dieser Darstellung wiederholt sich der Schuldendienst; die Höhe der Zahlungen für Zins + Tilgung sind an der rechten Achse ablesbar.

 

Erläuterungen:

-       Die linke Achse beziffert die Höhe der Kredite, die rechte Achse beziffert die Höhe des jährlichen Schuldendienstes, der als Linie dargestellt ist.

-       Die dunkelgraue Fläche bezeichnet die derzeit bestehenden Investitionskredite,

-       die hellgraue Fläche stellt die nach heutigem Stand zukünftig aufzunehmenden Kredite dar.

-       Der jährliche Schuldendienst steigt im Jahr 2025 einmalig um 3,0 Mio. € an, weil in dem Jahr ein endfälliger Kredit zu tilgen ist. Daher ergibt sich in dem Jahr ein solcher Peak.

 

Hinweise:

-       Aus heutiger Sicht können die zeitnahen Entwicklungen relativ realistisch dargestellt werden. Je weiter sie in die Zukunft reichen umso spekulativer werden sie.

-       Der aus der Liquidität aufzubringende Schuldendienst vervielfacht sich und ist aus dem jeweiligen Haushalt durch einen entsprechenden positiven Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit zu finanzieren.

-       Zinssteigerungen können nicht seriös vorausgesagt werden und führen zukünftig zu einem anderen Verlauf als heute dargestellt.

-       Nicht berücksichtigt wurden Einzahlungen aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken, mit denen entsprechende Tilgungen geleistet werden können.

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Wie dargestellt.